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Dies ist eine alte Version von EnergierechtVertiefungGliederung erstellt von WojciechLisiewicz am 2017-03-29 08:45:07.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Einführung
1. Gegenstand und Konzeptio...
2. (Wieder-)Einstieg in das...
a. Wie ist ein Markt für En...
b. Was bedeutet Netzanschlu...
c. Was ist Netzzugang, wie ...
d. Wie setzt sich der Energ...
e. Wie kann die Höhe der Ne...
f. Was ist Entflechtung?
g. Auf welcher Rechtsgrundl...
h. Welche Privilegien gelte...
i. Was waren die Neuerungen...
j. Wie wurde das EEG zum 1....
B. Vertiefung zum EEG
1. Förderregeln des EEG 201...
2. EEG-Ausgleichsmechanismus
C. Förderung von KWK
D. Planung in der Energiewi...
E. Energiewirtschaft vs. Ko...
F. Energiedienstleistungen,...
G. Digitalisierung der Ener...
H. Atomausstieg und dessen ...
I. Messdienste, smart meter...
J. Genehmigung von Anlagen,...
1. Gegenstand und Konzeptio...
2. (Wieder-)Einstieg in das...
a. Wie ist ein Markt für En...
b. Was bedeutet Netzanschlu...
c. Was ist Netzzugang, wie ...
d. Wie setzt sich der Energ...
e. Wie kann die Höhe der Ne...
f. Was ist Entflechtung?
g. Auf welcher Rechtsgrundl...
h. Welche Privilegien gelte...
i. Was waren die Neuerungen...
j. Wie wurde das EEG zum 1....
B. Vertiefung zum EEG
1. Förderregeln des EEG 201...
2. EEG-Ausgleichsmechanismus
C. Förderung von KWK
D. Planung in der Energiewi...
E. Energiewirtschaft vs. Ko...
F. Energiedienstleistungen,...
G. Digitalisierung der Ener...
H. Atomausstieg und dessen ...
I. Messdienste, smart meter...
J. Genehmigung von Anlagen,...
Energierecht - Vertiefung: Gliederung
Inhalte der Veranstaltung im Überblick
A. Einführung
2. (Wieder-)Einstieg in das Energierecht - Einige Wiederholungs- und Kontrollfragen zum Recht der Energiewirtschaft
f. Was ist Entflechtung?
Wozu dient diese? Was ist der Unterschied zum sog. Unbundling? Welche Arten des Unbundling können im EnWG identifiziert werden? Wie werden sie umgesetzt und wer ist Adressat der Entflechtung?
Wozu dient diese? Was ist der Unterschied zum sog. Unbundling? Welche Arten des Unbundling können im EnWG identifiziert werden? Wie werden sie umgesetzt und wer ist Adressat der Entflechtung?
- den Netzanschluss
- den Netzzugang?
Welche finanziellen Anreize kann ich als EEG-Anlagenbetreiber nutzen? Welche Lasten haben Netzbetreiber zu tragen? Wie wird die Förderung finanziert?
B. Vertiefung zum EEG
Die im Grundlagenteil erläuterten Regelungen des EEG - insbesondere der vorrangige Anschluss und der vorrangige Netzzugang (in in § 11 EEG als Abnahmepflicht des Netzbetreibers genannt) - erschöpfen den Regelungsinhalt des EEG nicht. Die zum 1. 1. 2017 geänderten Förderregelungen (Ausschreibungen) sowie der Ausgleichsmechanismus (EEG-Umlage) stellen weitere Säulen des EEG dar. Diese Themen sollten hier ebenfalls betrachtet werden.
1. Förderregeln des EEG 2017 im Einzelnen
Die grundsätzliche Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien über den Mechanismus von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zum Systemwechsel im EEG ab dem 1. 1. 2017. Insbesondere diesem neuen Mechanismus ist folgender Artikel gewidmet.
Die grundsätzliche Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien über den Mechanismus von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zum Systemwechsel im EEG ab dem 1. 1. 2017. Insbesondere diesem neuen Mechanismus ist folgender Artikel gewidmet.
2. EEG-Ausgleichsmechanismus
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Diesem besonderen Mechanismus einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen ist folgender Artikel gewidmet.
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Diesem besonderen Mechanismus einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen ist folgender Artikel gewidmet.
C. Förderung von KWK
Mechanismen der Förderung von KWK – strukturell vergleichbar mit Förderung erneuerbarer Energien, allerdings separat spezialgesetzlich geregelt und mit einigen, technologie- und strukturbedingten Abweichungen.
Zentrale Rechtsgrundlage: KWKG
Mehr dazu im Artikel über die Rechtsfragen der Kraft-Wärme-Kopplung
Die Planung von Leitungstrassen und Erzeugungsanlagen ist zwar teilweise außerhalb des EnWG geregelt, aber die Sicht auf das Energierecht kann niemals vollständig sein, wenn Rechtsfragen der Planung und Genehmigung von Versorgungsanlagen nicht einbezogen werden.
Ausgangspunkt der Betrachtung:
- in Europa: insbesondere TEN-E- Leitlinienentwurf 2011
Vgl. dazu Artikel zum Thema Planung in der Energiewirtschaft.
E. Energiewirtschaft vs. Kommunalrecht
Die Energieversorgung verbleibt häufig in der Hand von Kommunen, die kraft Gesetzes auch zur Sicherung der Daseinsvorsorge berufen sind. Das Kommunalrecht ist dabei allerdings zu beachten. Welche Grenzen es setzt und wie eventuelle Konflikte gelöst werden (müssten) sind ebenfalls Fragen, die im Zusammenhang mit dem Energierecht in Deutschland Beachtung verdienen.
Rechtsgrundlagen sind im Landesrecht zu suchen - insbesondere in den jeweiligen Kommunalverfassungen.
Vgl. dazu diesen Artikel zum Thema.
Mit der gestiegenen Bedeutung der Energieeffizienz in der Energieversorgung (und auch im Energieverbrauch) steigt auch die Bedeutung von Energiedienstleistungen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen können. Die dabei möglichen Geschäftsmodelle, die Vertragsgestaltung, Rechte und Pflichten der Parteien in Verträgen über Energiedienstleistungen gehören also ebenfalls zum Themenkomplex einer modernen Energiewirtschaft.
Insbesondere die Geschäftsmodelle des sog. Contracting müssen richtig eingeordnet und verstanden werden.
Siehe dazu folgenden Artikel
G. Digitalisierung der Energiewende
Mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere mit dem MsbG befasst sich folgender Artikel.
H. Atomausstieg und dessen rechtliche Folgen
Der Atomausstieg ist ein einmaliges Ereignis. Die ökonomische und politische Brisanz dieses Vorgangs schlägt sich auch auf die rechtliche Dimension durch, so dass durch den Atomausstieg auch juristische Probleme entstanden sind. Einige Details hierzu sind im Artikel über den Atomausstieg zu finden.
weitere Themen zur eigenständigen Vertiefung:
I. Messdienste, smart metering, smart grids
J. Genehmigung von Anlagen, insb. Erzeugung
CategoryEnergierecht