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Die [[EnergieRkleineEEGA Rechtslage für private oder auch im gewerblichen Bereich im kleinen Rahmen realisierbare EEG-Anlagen]] (meist Photovoltaik, zunehmend aber auch über mini-Windkraftanlagen möglich) hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ständig verändert. Dadurch - aber nicht nur dadurch - haben sich auch die damit verbundenen Geschäftsmodelle bzw. die einschlägige Kalkulationsgrundlage geändert.
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==== Aktuelle Themen: ====
==== Themenarchiv ====
(keine Gewähr für die Aktualität der Inhalte!):
==== Themenarchiv ====
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Themenarchiv (keine Gewähr für die Aktualität der Inhalte!):
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((1)) Rechtsrahmen für die Gebäudeeffizienz (insb. GEG 2023)
Das im Jahre 2023 viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im September 2023 in einer deutlich abgeschwächten Version beschlossen. Demnach wurden darin keine so radikalen Umrüstungsmaßnahmen für Bestandsgebäude vorgeschrieben, wie ursprünglich gedacht. Dennoch kommt auf das Thema Heizung ein erheblicher Wandel zu. Einige Details zu dieser Regelung [[EnergieRGEG2023 werden im folgenden Artikel behandelt]].
Das im Jahre 2023 viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im September 2023 in einer deutlich abgeschwächten Version beschlossen. Demnach wurden darin keine so radikalen Umrüstungsmaßnahmen für Bestandsgebäude vorgeschrieben, wie ursprünglich gedacht. Dennoch kommt auf das Thema Heizung ein erheblicher Wandel zu. Einige Details zu dieser Regelung [[EnergieRGEG2023 werden im folgenden Artikel behandelt]].
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Das im Jahre 2023 viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im September 2023 in einer deutlich abgeschwächten Version beschlossen. Demnach werden darin keine so radikale Umrüstungsmaßnahmen für Bestandsgebäude vorgeschrieben, wie ursprünglich gedacht. Einige Details zu dieser Neuregelung [[EnergieRGEG2023 werden im folgenden Artikel behandelt]].
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Die [[EnergieRkleineEEGA Rechtslage für private oder auch im gewerblichen Bereich im kleinen Rahmen realisierbare EEG-Anlagen]] (meist Photovoltaik, zunehmend aber auch über mini-Windkraftanlagen möglich) hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ständig verändert, dadurch - aber nicht nur dadurch - auch die damit verbundenen Geschäftsmodelle bzw. die einschlägige Kalkulationsgrundlage.
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((1)) Rechtsrahmen für kleine EEG-Anlagen (insb. PV)
Die Rechtslage für private oder auch im gewerblichen Bereich im kleinen Rahmen realisierbare EEG-Anlagen (meist Photovoltaik, zunehmend aber auch über mini-Windkraftanlagen möglich) hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ständig verändert, dadurch - aber nicht nur dadurch - auch die damit verbundenen Geschäftsmodelle bzw. die einschlägige Kalkulationsgrundlage.
Wir wollen diese Rechtslage am Beispiel einer Photovoltaikanlage bis 100 kW beleuchten - nicht nur im Hinblick auf potenzielle Förderung nach dem EEG (Optionen, Geschäftsmodell, Registrierung).
((1)) Frühere Themen des EEG
Die Rechtslage für private oder auch im gewerblichen Bereich im kleinen Rahmen realisierbare EEG-Anlagen (meist Photovoltaik, zunehmend aber auch über mini-Windkraftanlagen möglich) hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ständig verändert, dadurch - aber nicht nur dadurch - auch die damit verbundenen Geschäftsmodelle bzw. die einschlägige Kalkulationsgrundlage.
Wir wollen diese Rechtslage am Beispiel einer Photovoltaikanlage bis 100 kW beleuchten - nicht nur im Hinblick auf potenzielle Förderung nach dem EEG (Optionen, Geschäftsmodell, Registrierung).
((1)) Frühere Themen des EEG
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((2)) Aktueller Stand der Entwicklung
=> **Fallstudie: Rechtsrahmen für die Errichtung einer PV-Anlage bis 100 kW** - Optionen, Registrierung, Geschäftsmodelle
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((1)) Auswirkungen des neuen GEG (2023)
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====== Aktuelle Themen: ======
Themenarchiv (keine Gewähr für die Aktualität der Inhalte!):
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=> **Fallstudie: Rechtsrahmen für die Errichtung einer PV-Anlage bis 100 kW** - Optionen, Registrierung, Geschäftsmodelle
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Das im Jahre 2023 viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im September 2023 in einer deutlich abgeschwächten Version beschlossen. Demnach werden darin keine so radikale Umrüstungsmaßnahmen für Bestandsgebäude vorgeschrieben, wie ursprünglich gedacht. Einige Details zu dieser Neuregelung [[EnergieRGEG2023 werden im folgenden Artikel behandelt]].
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((1)) NEU: Energiepolitik - Auswirkungen des neuen GEG (2023)
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((1)) NEU: Energiepolitik - Auswirkungen des neuen GEG
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((2)) EEG-Ausgleichsmechanismus; EEG-Umlage (obsolet)
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- in Deutschland: §§ 12b ff., 43 ff. EnWG, EnLAG, NABEG, WindSeeG
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Mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere mit dem [[EnergieRMsbG MsbG, befasst sich folgender Artikel]]. Dieses Thema steht insbesondere im Zusammenhang mit dem sog. //smart metering// und mit den nach wie vor noch nicht flächendeckend etablierten, isolierten Messdiensten.
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Das Fördersystem des EEG wird im [[EnergieREEGFoerderung folgenden Artikel behandelt]]. Die Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien auf wettbewerbliche Ermittlung der Fördersätze im Wege von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zu grundlegenden Änderungen im EEG ab dem 1. 1. 2017. Diesem neuen System ist [[EnergieRAusschreibungenEEG wiederum dieser Artikel gewidmet]].
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((1)) Spezialthemen des EEG
((2)) Aktueller Stand der Entwicklung
((2)) Aktueller Stand der Entwicklung
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((2)) Ablauf der Übungen
((2)) Literatur etc.
((1)) (Wieder-)Einstieg in das Energierecht - Einige Wiederholungs- und Kontrollfragen zum Recht der Energiewirtschaft
((2)) Wie ist ein Markt für Energie überhaupt möglich und wie ist es im deutschen Energierecht konzipiert?
((2)) Was bedeutet Netzanschluss und wie funktioniert dieser nach dem EnWG? Und nach dem EEG?
Vgl. dazu [[EnergieRNetzanschluss folgenden Artikel zum EnWG]] und [[EnRNetzanschlussEEG diesen zum EEG]].
((2)) Was ist Netzzugang, wie unterscheidet sich dieser vom Netzanschluss?
Welche Bedeutung hat der Netzzugang für die Energiemärkte? Wofür steht die Abkürzung //TPA//?
((2)) Wie setzt sich der Energiepreis zusammen und welche Rolle spielen dabei die Netzentgelte?
((2)) Wie kann die Höhe der Netzentgelte auf einem angemessenen Niveau gehalten werden?
Welche Möglichkeiten bestehen diesbezüglich im Allgemeinen und wie wird dies im deutschen Recht sichergestellt?
((2)) Was ist //Entflechtung//?
Wozu dient diese? Was ist der Unterschied zum sog. //Unbundling//? Welche Arten des Unbundling können im EnWG identifiziert werden? Wie werden sie umgesetzt und wer ist Adressat der Entflechtung?
((2)) Auf welcher Rechtsgrundlage wird Energie geliefert?
Was sind //Tarifkunden//? Welche Rechtsgrundlage gilt die Energielieferungen an diese? Muss ich mit dem Energielieferanten einen Vertrag abschließen? Von wem beziehe ich meine Energie als Haushaltskunde und von wem als Gewerbetreibender?
((2)) Welche Privilegien gelten gegenwärtig für erneuerbare Energien nach dem EEG?
Wie unterscheidet sich eine EEG-Anlage von einer konventionellen Stromerzeugungsanlage im Hinblick auf die Rechte Ihres Betreibers in Bezug auf:
- den Netzanschluss
- den Netzzugang?
Welche finanziellen Anreize kann ich als EEG-Anlagenbetreiber nutzen? Welche Lasten haben Netzbetreiber zu tragen? [[EnRAusgleichsMEEG Wie wird die Förderung finanziert]]?
((2)) Was waren die Neuerungen im EEG im Jahre 2014?
Vgl. [[AenderungenEEG2014 folgenden Artikel]].
((2)) Wie wurde das EEG zum 1. 1. 2017 geändert (EEG 2017)?
Vgl. [[AenderungenEEG2017 dazu folgenden Artikel]].
((2)) Literatur etc.
((1)) (Wieder-)Einstieg in das Energierecht - Einige Wiederholungs- und Kontrollfragen zum Recht der Energiewirtschaft
((2)) Wie ist ein Markt für Energie überhaupt möglich und wie ist es im deutschen Energierecht konzipiert?
((2)) Was bedeutet Netzanschluss und wie funktioniert dieser nach dem EnWG? Und nach dem EEG?
Vgl. dazu [[EnergieRNetzanschluss folgenden Artikel zum EnWG]] und [[EnRNetzanschlussEEG diesen zum EEG]].
((2)) Was ist Netzzugang, wie unterscheidet sich dieser vom Netzanschluss?
Welche Bedeutung hat der Netzzugang für die Energiemärkte? Wofür steht die Abkürzung //TPA//?
((2)) Wie setzt sich der Energiepreis zusammen und welche Rolle spielen dabei die Netzentgelte?
((2)) Wie kann die Höhe der Netzentgelte auf einem angemessenen Niveau gehalten werden?
Welche Möglichkeiten bestehen diesbezüglich im Allgemeinen und wie wird dies im deutschen Recht sichergestellt?
((2)) Was ist //Entflechtung//?
Wozu dient diese? Was ist der Unterschied zum sog. //Unbundling//? Welche Arten des Unbundling können im EnWG identifiziert werden? Wie werden sie umgesetzt und wer ist Adressat der Entflechtung?
((2)) Auf welcher Rechtsgrundlage wird Energie geliefert?
Was sind //Tarifkunden//? Welche Rechtsgrundlage gilt die Energielieferungen an diese? Muss ich mit dem Energielieferanten einen Vertrag abschließen? Von wem beziehe ich meine Energie als Haushaltskunde und von wem als Gewerbetreibender?
((2)) Welche Privilegien gelten gegenwärtig für erneuerbare Energien nach dem EEG?
Wie unterscheidet sich eine EEG-Anlage von einer konventionellen Stromerzeugungsanlage im Hinblick auf die Rechte Ihres Betreibers in Bezug auf:
- den Netzanschluss
- den Netzzugang?
Welche finanziellen Anreize kann ich als EEG-Anlagenbetreiber nutzen? Welche Lasten haben Netzbetreiber zu tragen? [[EnRAusgleichsMEEG Wie wird die Förderung finanziert]]?
((2)) Was waren die Neuerungen im EEG im Jahre 2014?
Vgl. [[AenderungenEEG2014 folgenden Artikel]].
((2)) Wie wurde das EEG zum 1. 1. 2017 geändert (EEG 2017)?
Vgl. [[AenderungenEEG2017 dazu folgenden Artikel]].
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((3)) Wie ist ein Markt für Energie überhaupt möglich und wie ist es im deutschen Energierecht konzipiert?
((3)) Was bedeutet Netzanschluss und wie funktioniert dieser nach dem EnWG? Und nach dem EEG?
Vgl. dazu [[EnergieRNetzanschluss folgenden Artikel zum EnWG]] und [[EnRNetzanschlussEEG diesen zum EEG]].
((3)) Was ist Netzzugang, wie unterscheidet sich dieser vom Netzanschluss?
Welche Bedeutung hat der Netzzugang für die Energiemärkte? Wofür steht die Abkürzung //TPA//?
((3)) Wie setzt sich der Energiepreis zusammen und welche Rolle spielen dabei die Netzentgelte?
((3)) Wie kann die Höhe der Netzentgelte auf einem angemessenen Niveau gehalten werden?
Welche Möglichkeiten bestehen diesbezüglich im Allgemeinen und wie wird dies im deutschen Recht sichergestellt?
((3)) Was ist //Entflechtung//?
Wozu dient diese? Was ist der Unterschied zum sog. //Unbundling//? Welche Arten des Unbundling können im EnWG identifiziert werden? Wie werden sie umgesetzt und wer ist Adressat der Entflechtung?
((3)) Auf welcher Rechtsgrundlage wird Energie geliefert?
Was sind //Tarifkunden//? Welche Rechtsgrundlage gilt die Energielieferungen an diese? Muss ich mit dem Energielieferanten einen Vertrag abschließen? Von wem beziehe ich meine Energie als Haushaltskunde und von wem als Gewerbetreibender?
((3)) Welche Privilegien gelten gegenwärtig für erneuerbare Energien nach dem EEG?
Wie unterscheidet sich eine EEG-Anlage von einer konventionellen Stromerzeugungsanlage im Hinblick auf die Rechte Ihres Betreibers in Bezug auf:
- den Netzanschluss
- den Netzzugang?
Welche finanziellen Anreize kann ich als EEG-Anlagenbetreiber nutzen? Welche Lasten haben Netzbetreiber zu tragen? [[EnRAusgleichsMEEG Wie wird die Förderung finanziert]]?
((3)) Was waren die Neuerungen im EEG im Jahre 2014?
Vgl. [[AenderungenEEG2014 folgenden Artikel]].
((3)) Wie wurde das EEG zum 1. 1. 2017 geändert (EEG 2017)?
Vgl. [[AenderungenEEG2017 dazu folgenden Artikel]].
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===== Energierecht - Vertiefung: Gliederung =====
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===== Gliederung der Veranstaltung Energierecht =====
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===== Gliederung der Veranstaltung Energierecht Gliederung =====
== Inhalte im Überblick ==
== Inhalte im Überblick ==
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== Inhalte der Veranstaltung im Überblick ==
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Mehr zum Thema [[EnergierechtVertiefungKonzeption hier]].
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Dazu auch [[EnergieRKommunalrechtBeispiel folgendes Fallbeispiel]].
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Mit diesem Thema befasst sich auch [[EnergieRAnfechtungPlangenehmigungBeispiel folgendes Fallbeispiel]].
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Die im Grundlagenteil erläuterten Regelungen des EEG - insbesondere der vorrangige Anschluss und der vorrangige Netzzugang (in {{du przepis="§ 11 EEG"}} als Abnahmepflicht des Netzbetreibers genannt) - erschöpfen den Regelungsinhalt des EEG nicht. Die zum 1. 1. 2017 geänderten Förderregelungen (Ausschreibungen) sowie der Ausgleichsmechanismus (EEG-Umlage) stellen weitere Säulen des EEG dar. Diese Themen sollten hier ebenfalls betrachtet werden.
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Die grundsätzliche Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien auf wettbewerbliche Ermittlung der Fördersätze im Wege von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zu grundlegenden Änderungen im EEG ab dem 1. 1. 2017. Insbesondere diesem neuen System ist [[EnergieRAusschreibungenEEG folgender Artikel gewidmet]]. Das Thema wird auch in [[EnergieRAusschreibungenEEGBeispiel diesem Fallbeispiel behandelt]].
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((2)) EEG-Ausgleichsmechanismus; EEG-Umlage
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Dieser Mechanismus wird - einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen - im [[EnergieREEGUmlage folgenden Artikel behandelt]]. Vgl. auch [[EnergieREEGUmlageBeispiel dieses Fallbeispiel]].
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Dieser Mechanismus wird - einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen - im [[EnergieREEGUmlage folgenden Artikel behandelt]]. Vgl. auch [[EnergieREEGUmlageBeispiel dieses Fallbeispiel]].
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Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Dieser Mechanismus wird - einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen - im [[EnergieREEGUmlage folgenden Artikel behandelt]].
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Mehr dazu im Artikel über die [[EnergieRKWK Rechtsfragen der Kraft-Wärme-Kopplung]]
Zu diesem Thema vgl. auch [[EnergieRVerguetungKWKBeispiel folgendes Fallbeispiel]].
Zu diesem Thema vgl. auch [[EnergieRVerguetungKWKBeispiel folgendes Fallbeispiel]].
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Vgl. dazu [[EnergieRNetzanschluss folgenden Artikel zum EnWG]] und [[EnRNetzanschlussEEG diesen zum EEG]].
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Welche finanziellen Anreize kann ich als EEG-Anlagenbetreiber nutzen? Welche Lasten haben Netzbetreiber zu tragen? [[EnRAusgleichsMEEG Wie wird die Förderung finanziert]]?
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Additions:
Mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere mit dem [[EnergieRMsbG MsbG befasst sich folgender Artikel]]. Dieses Thema steht insbesondere im Zusammenhang mit dem sog. //smart metering// und mit den nach wie vor noch nicht flächendeckend etablierten, isolierten Messdiensten.
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((1)) Messdienste, //smart metering//, //smart grids//
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Die grundsätzliche Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien auf wettbewerbliche Ermittlung der Fördersätze im Wege von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zu grundlegenden Änderungen im EEG ab dem 1. 1. 2017. Insbesondere diesem neuen System ist [[EnergieRAusschreibungenEEG folgender Artikel gewidmet]].
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Dieser Mechanismus wird - einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen - im [[EnergieREEGUmlage folgenden Artikel behandelt]].
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Dieser Mechanismus wird - einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen - im [[EnergieREEGUmlage folgenden Artikel behandelt]].
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Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Diesem besonderen Mechanismus einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen ist [[EnergieREEGUmlage folgender Artikel gewidmet]].
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((1)) Vertiefung zum EEG
Die im Grundlagenteil erläuterten Regelungen des EEG - insbesondere der vorrangige Anschluss und der vorrangige Netzzugang (in in {{du przepis="§ 11 EEG"}} als Abnahmepflicht des Netzbetreibers genannt) - erschöpfen den Regelungsinhalt des EEG nicht. Die zum 1. 1. 2017 geänderten Förderregelungen (Ausschreibungen) sowie der Ausgleichsmechanismus (EEG-Umlage) stellen weitere Säulen des EEG dar. Diese Themen sollten hier ebenfalls betrachtet werden.
((2)) Förderregeln des EEG 2017 im Einzelnen
Die grundsätzliche Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien über den Mechanismus von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zum Systemwechsel im EEG ab dem 1. 1. 2017. Insbesondere diesem neuen Mechanismus ist [[EnergieRAusschreibungenEEG folgender Artikel gewidmet]].
((2)) EEG-Ausgleichsmechanismus
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Diesem besonderen Mechanismus einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen ist [[EnergieREEGUmlage folgender Artikel gewidmet]].
Die im Grundlagenteil erläuterten Regelungen des EEG - insbesondere der vorrangige Anschluss und der vorrangige Netzzugang (in in {{du przepis="§ 11 EEG"}} als Abnahmepflicht des Netzbetreibers genannt) - erschöpfen den Regelungsinhalt des EEG nicht. Die zum 1. 1. 2017 geänderten Förderregelungen (Ausschreibungen) sowie der Ausgleichsmechanismus (EEG-Umlage) stellen weitere Säulen des EEG dar. Diese Themen sollten hier ebenfalls betrachtet werden.
((2)) Förderregeln des EEG 2017 im Einzelnen
Die grundsätzliche Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien über den Mechanismus von Ausschreibungen im EEG 2017 führte zum Systemwechsel im EEG ab dem 1. 1. 2017. Insbesondere diesem neuen Mechanismus ist [[EnergieRAusschreibungenEEG folgender Artikel gewidmet]].
((2)) EEG-Ausgleichsmechanismus
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien werden in Deutschland über die sog. EEG-Umlage refinanziert. Diesem besonderen Mechanismus einschließlich seiner umstrittenen Ausnahmeregelungen ist [[EnergieREEGUmlage folgender Artikel gewidmet]].
Additions:
((3)) Welche Privilegien gelten gegenwärtig für erneuerbare Energien nach dem EEG?
((3)) Wie wurde das EEG zum 1. 1. 2017 geändert (EEG 2017)?
Vgl. [[AenderungenEEG2017 dazu folgenden Artikel]].
((3)) Wie wurde das EEG zum 1. 1. 2017 geändert (EEG 2017)?
Vgl. [[AenderungenEEG2017 dazu folgenden Artikel]].