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Atomausstieg

Rechtsfragen

A. Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen des Atomausstiegs wurden vor allem in Form von Änderungen des Atomgesetzes eingeführt.

B. Rechtsfragen
In der Genehmigungsvorschrift des § 7 AtomG, konkret in § 7 Abs. 1a AtomG, wurden die Fristen für die Laufzeit einzelner Atommeiler festgelegt. Durch die festen Fristen und das Erlöschen der Betriebsgenehmigungen sofort oder zu den in § 7 Abs. 1a AtomG genannten Terminen sind insbesondere verfassungsrechtlich garantierte Rechte der Betreiber betroffen. In Betracht kommen insofern:
  • Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG, d. h. gegen die Berufsausübungsfreiheit, die gem. § 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar ist,
  • Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG, d. h. gegen die Eigentumsgarantie,
  • Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Ist in dem Eingriff in die Rechtssphäre der Betreiber ein enteignungsgleicher Eingriff festzustellen, dann kommt ein Aufopferungsanspruch wegen enteignungsreichen Eingriffs in Betracht.


C. Pressestimmen
Aktuell: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Dem-Reaktor-ganz-nah-Das-AKW-Grafenrheinfeld-nach-der-Abschaltung-3242457.html
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