Revision history for EnergieRAtomausstieg
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Ist in dem Eingriff in die Rechtssphäre der Betreiber ein enteignungsgleicher Eingriff festzustellen, dann kommt ein Aufopferungsanspruch wegen enteignungsreichen Eingriffs in Betracht.
Additions:
In der Genehmigungsvorschrift des {{du przepis="§ 7 AtomG"}}, konkret in {{du przepis="§ 7 Abs. 1a AtomG"}}, wurden die Fristen für die Laufzeit einzelner Atommeiler festgelegt. Durch die festen Fristen und das Erlöschen der Betriebsgenehmigungen sofort oder zu den in {{du przepis="§ 7 Abs. 1a AtomG"}} genannten Terminen sind insbesondere verfassungsrechtlich garantierte Rechte der Betreiber betroffen. In Betracht kommen insofern:
- Verstoß gegen {{du przepis="Art. 12 Abs. 1 GG"}}, d. h. gegen die Berufsausübungsfreiheit, die gem. {{du przepis="§ 19 Abs. 3 GG"}} auch auf juristische Personen anwendbar ist,
- Verstoß gegen {{du przepis="Art. 14 Abs. 1 GG"}}, d. h. gegen die Eigentumsgarantie,
- Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des {{du przepis="Art. 3 Abs. 1 GG"}}.
- Verstoß gegen {{du przepis="Art. 12 Abs. 1 GG"}}, d. h. gegen die Berufsausübungsfreiheit, die gem. {{du przepis="§ 19 Abs. 3 GG"}} auch auf juristische Personen anwendbar ist,
- Verstoß gegen {{du przepis="Art. 14 Abs. 1 GG"}}, d. h. gegen die Eigentumsgarantie,
- Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des {{du przepis="Art. 3 Abs. 1 GG"}}.
Deletions:
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((1)) Rechtsfragen
Die Fristen für die Laufzeit einzelner Atommeiler wurden in der Genehmigungsvorschrift des {{du przepis="§ 7 AtomG"}}, konkret in {{du przepis="§ 7 Abs. 1a AtomG"}} festgelegt.
Die Fristen für die Laufzeit einzelner Atommeiler wurden in der Genehmigungsvorschrift des {{du przepis="§ 7 AtomG"}}, konkret in {{du przepis="§ 7 Abs. 1a AtomG"}} festgelegt.
Additions:
Die gesetzlichen Grundlagen des Atomausstiegs wurden vor allem in Form von Änderungen des [[http://www.gesetze-im-internet.de/atg/ Atomgesetzes]] eingeführt.