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Revision [11146]

Last edited on 2011-07-08 17:25:41 by AnnegretMordhorst

No Differences

Revision [11145]

Edited on 2011-07-08 17:24:35 by AnnegretMordhorst
Additions:
Ein Eingriff in den Schutzbereich ist dann zu bejahen, wenn seitens des Verpflichteten eine Maßnahme vorliegt, diese betrifft den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und hat eine Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs zur Folge.
Im konkreten Fall könnte eine Maßnahme eines Verpflichten vorliegen. Adressat einer Grundfreiheit ist in erster Linie immer der Mitgliedsstaat, jedoch können dies auch private, in Form von intermediären Gewalten sein. Für den Fall ist eine Maßnahme durch den Mitgliedsstaat denkbar, weil nach dem Sachverhalt die britische Ministerabteilung für Zölle und Verbrauchersteuern handelt.
die durch den Mitgliedsstaat getroffene Maßnahme könnte den Dienstleistungsverkehr in der EU betreffen.Dies ist dann der Fall, wenn die Freiheit beim Diensleistungserbringer bzw. derf Empfänger einer Diensleistung betroffen ist. Im obigen Fall sind die Gebrüder Schindler von der Maßnahme des Mitgliedsstaats betroffen.
Deletions:
Ein Eingriff in den Schutzbereich ist dann zu bejahen, wenn seitens des Verpflichteten eine Maßnahme vorliegt, diese betrifft den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und hat eine Beschränkung des Dienstleistungsverkerhs zur Folge.
Im konkreten Fall könnte eine Maßnahme eines Verpflichten vorliegen. Adressat einer Grundfreiheit ist immer der Mitgliedsstaat, aber es können die EU oder Private Maßnahmen erlassen.


Revision [11123]

Edited on 2011-07-06 23:15:38 by AnnegretMordhorst
Additions:
gegen die Diesntleistungfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] verstoßen. Hiefür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Schutzbereich der Dienstliestungsfreiheit ist dann betroffen, wenn dies in persönlicher und sachlicher Hinsicht der Fall ist.
Im dem obigen Fall könnte der schutzbereich in persönlicher Hinsicht gegeben sein. dies ist dann der Fall, wenn sich eine natürliche Person oder eine juristische Person auf die diesntleistungsfreiheit beruft und diese besitzt eine Staatsangehörigkiet eines Mitgliedsstaates. Gebrüder Schindler aus Deutschland berufen sich auf die Dienstleisungsfreiheit.
Ein Eingriff in den Schutzbereich ist dann zu bejahen, wenn seitens des Verpflichteten eine Maßnahme vorliegt, diese betrifft den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und hat eine Beschränkung des Dienstleistungsverkerhs zur Folge.
Im konkreten Fall könnte eine Maßnahme eines Verpflichten vorliegen. Adressat einer Grundfreiheit ist immer der Mitgliedsstaat, aber es können die EU oder Private Maßnahmen erlassen.
Deletions:
gegen die Diesntleistungfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] verstoßen. Hiefrü müssen fogende voraussetzungen erfüllt sein:
Schutzbereich der Dienstliestungsfreiheit ist dann betroffen, wenn dies in persönlicher und sachlicher Hinsicht der Fall ist. #
Im dem obigen Fall könnte der schutzbereich in persönlicher Hinsicht gegeben sein. dies ist dann der Fall, wenn sich eine natürliche Person oder eine juristische Person auf die diesntleistungsfreiheit beruft und diese besitzt eine Staatsangehörigkiet eines Mitgliedsstaates. Gebrüder Schindler aus deutschland berufen sich auf die Dienstleisungsfreiheit.
Ein Eingriff in den Schutzbereich ist dann zu bejahen, wenn seitens des Verpflichteten eine Maßnahme vorliegt, diese betrifft den dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und hat eine Beschränkung des dienstleistungsverkerhs zur Folge.
Im konkreten Fall könnte eine Maßnahme eines Verpflichten vorliegen. Adressat eienr grundfreiheit ist immer der Mitgliedsstaat, aber es können die EU oder Private Maßnahmen erlassen.


Revision [10971]

Edited on 2011-07-04 17:04:25 by AnnegretMordhorst
Additions:
((2)) keine Rechtfertigung


Revision [10970]

Edited on 2011-07-04 17:04:01 by AnnegretMordhorst
Additions:
((3)) betrift den DL-Verkehr in der EU
((3)) Folge: Beschränkung


Revision [10969]

Edited on 2011-07-04 17:03:02 by AnnegretMordhorst
Additions:
gegen die Diesntleistungfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] verstoßen. Hiefrü müssen fogende voraussetzungen erfüllt sein:
- keine Sondervorschriften
- Schutzbereich ist gegeben
- Eingriff ist gegeben
- dieser Eingriff ist nicht gerechtfertigt
((2)) Schutzbereich
Schutzbereich der Dienstliestungsfreiheit ist dann betroffen, wenn dies in persönlicher und sachlicher Hinsicht der Fall ist. #
((3)) persönlicher Schutzbereich
Im dem obigen Fall könnte der schutzbereich in persönlicher Hinsicht gegeben sein. dies ist dann der Fall, wenn sich eine natürliche Person oder eine juristische Person auf die diesntleistungsfreiheit beruft und diese besitzt eine Staatsangehörigkiet eines Mitgliedsstaates. Gebrüder Schindler aus deutschland berufen sich auf die Dienstleisungsfreiheit.
((3)) sachlicher Schutzbereich
Weiterhin müsste auch der sachliche Schutzbereich gegeben sein. Dies ist dann der Fall, wenn keine andere Grundfreiheit einschlägig ist, es sich bei der Erbrachten Leistung um eine Dienstleistung i.S.v. Art. 57 AEUV handelt, diese grenzüberscheitzend erfolgt und es handlet sich bei der erbrahcten Leistung um keine Ausübung der öffentlichen Gewalt. Nach dem Sachverhlt verschicken die Gebrüder Schindler mehere tausend Briefe von Holland an Privatpersonen in England, mit Informationen zu der SKL.
Schutzbereich ist gegeben.
((2)) Eingriff
Ein Eingriff in den Schutzbereich ist dann zu bejahen, wenn seitens des Verpflichteten eine Maßnahme vorliegt, diese betrifft den dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und hat eine Beschränkung des dienstleistungsverkerhs zur Folge.
((3)) Maßnahme eines Verpflichteten
Im konkreten Fall könnte eine Maßnahme eines Verpflichten vorliegen. Adressat eienr grundfreiheit ist immer der Mitgliedsstaat, aber es können die EU oder Private Maßnahmen erlassen.
Deletions:
gegen die Diesntleistungfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] verstoßen.
1. keine Sondervorschriften (+)
2. Schutzbereich
2.1. persönlicher Schutzbereich (+), Gebrüder Schindler stammen aus Deutschland und sind in Holland ansässig. (natürliche Person)
2.2. sachlicher Schutzbereich (+)
- kein Vorrang einer anderen Grundfreiheit (+)
- Wirtschaftsfaktor : Dienstleistung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/57.html Art.57 AEUV]] (+), jede selbststänidige Tätigkeit ( handwerklliche, gewerbliche, kaufmännische oder freiberufliche), die in der Regel gegen Entgeld erfolgt und nicht köperlicher Art ist und die Erbringung der Leistung vorübergehend erfolgt. Gebrüder Schinder verschicken an Privatpersonen per Post tausende Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süd deutsche Klassenlotterie
- grenzüberschreitender Bezug (+) Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen ( personenunabhängige Dienstleistungsfreiheit )
- keine öffentliche Verwaltung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/62.html Art.62 AEUV]] i.V.m.[[http://dejure.org/gesetze/AEUV/51.html Art.51 AEUV]] (+)
**Ergebnis zu 2. : (+)**
3. Eingriff
3.1. Maßnahme eines Verpflichteten (+), Ministerium für Zölle hat ein Bußgeld gegen die Gebrüder Schindler verhangen, weil nach englischen Recht Glücksspiele verboten sind, außer die durch das Gesetz selbst vorgesehenen. ( Mitgliedsstaat )
3.2 betrifft den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU (+), die erbrachte Dienstleistung von den Gebrüdern Schindler ist betroffen. (Erbringer der Dienstleistung)
3.3 Folge : Beschränkung (+), in England besteht die Regelung, dass alle Glücksspiele verboten sind außer diese die durch das Gesetz selbst vorgesehen sind. (Maßnahme mit gleicher Wirkung, entsprechende Anwednung von Dassonville-Formel und Keck-Formel)
**Ergebnis zu 3. : (+)**
4. keine Rechtfertigung
4.1. Rechtfertigung gem.[[http://dejure.org/gesetze/AEUV/62.html Art.62 AEUV]]i.V.m. [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/52.html Art.52 AEUV]] (-)
4.2. Rechtfertigung durch immanente Schranken (casis- Formel)
- keine Harmoniesierung (+), es leigt keine Richtlinie oder Verordnung oder Beschluss für den o.g. Sachverhalt vor.

- keine Diskriminierung (+)
- zwingende Gründe des Allgemeinwohls (+)
- Verhältnismäßigkeit (-), wenn die Maßnahme zur Erreichung vom dem zwingenden Grund geeignet und erforderlich war.
**Ergebnis zu 4. : (-)**
((1)) Ergebnis :
Die Situation ist aus europarechtlicher Sicht so zu beurteilen, dass hier ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] vorliegt.


Revision [10345]

Edited on 2011-05-12 21:48:53 by AnnegretMordhorst
Additions:
- keine öffentliche Verwaltung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/62.html Art.62 AEUV]] i.V.m.[[http://dejure.org/gesetze/AEUV/51.html Art.51 AEUV]] (+)
4.1. Rechtfertigung gem.[[http://dejure.org/gesetze/AEUV/62.html Art.62 AEUV]]i.V.m. [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/52.html Art.52 AEUV]] (-)
Deletions:
- keine öffentliche Verwaltung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/51.html Art.51 AEUV]] (+)
4.1. Rechtfertigung gem. [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/52.html Art.52 AEUV]] (-)


Revision [10343]

Edited on 2011-05-12 19:03:04 by AnnegretMordhorst
Additions:
**Ergebnis zu 4. : (-)**
Deletions:
Ergebnis zu 4. : (-)


Revision [10342]

Edited on 2011-05-12 19:02:36 by AnnegretMordhorst
Additions:
In den konkreten Fall könnte das Vorgehen gegen das Primärrecht, insb.
gegen die Diesntleistungfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] verstoßen.
3.3 Folge : Beschränkung (+), in England besteht die Regelung, dass alle Glücksspiele verboten sind außer diese die durch das Gesetz selbst vorgesehen sind. (Maßnahme mit gleicher Wirkung, entsprechende Anwednung von Dassonville-Formel und Keck-Formel)
- keine Harmoniesierung (+), es leigt keine Richtlinie oder Verordnung oder Beschluss für den o.g. Sachverhalt vor.
- keine Diskriminierung (+)
- zwingende Gründe des Allgemeinwohls (+)
- Verhältnismäßigkeit (-), wenn die Maßnahme zur Erreichung vom dem zwingenden Grund geeignet und erforderlich war.
Ergebnis zu 4. : (-)
((1)) Ergebnis :
Die Situation ist aus europarechtlicher Sicht so zu beurteilen, dass hier ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] vorliegt.
---
Deletions:
In den konkreten Fall könnte das Vorgehen gegen die Diesntleistungfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] verstoßen.
3.3 Folge : Beschränkung (+), in England besteht die Regelung, dass alle Glücksspiele verboten sind außer diese die durch das Gesetz selbst vorgesehen sind. (Maßnahme mit gleicher Wirkung, entsprechende Anwednung von Dassonville-formel und Keck-Formel)
keine Harmoniesierung (+), es leigt keine Richtlinie oder Verordnung oder Beschluss für den o.g. Sachverhalt vor.
keine Diskriminierung (+)
zwingende Gründe des Allgemeinwohls (+),
----


Revision [10341]

Edited on 2011-05-12 18:28:45 by AnnegretMordhorst
Additions:
2.1. persönlicher Schutzbereich (+), Gebrüder Schindler stammen aus Deutschland und sind in Holland ansässig. (natürliche Person)
- Wirtschaftsfaktor : Dienstleistung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/57.html Art.57 AEUV]] (+), jede selbststänidige Tätigkeit ( handwerklliche, gewerbliche, kaufmännische oder freiberufliche), die in der Regel gegen Entgeld erfolgt und nicht köperlicher Art ist und die Erbringung der Leistung vorübergehend erfolgt. Gebrüder Schinder verschicken an Privatpersonen per Post tausende Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süd deutsche Klassenlotterie
- grenzüberschreitender Bezug (+) Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen ( personenunabhängige Dienstleistungsfreiheit )
3.1. Maßnahme eines Verpflichteten (+), Ministerium für Zölle hat ein Bußgeld gegen die Gebrüder Schindler verhangen, weil nach englischen Recht Glücksspiele verboten sind, außer die durch das Gesetz selbst vorgesehenen. ( Mitgliedsstaat )
3.2 betrifft den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU (+), die erbrachte Dienstleistung von den Gebrüdern Schindler ist betroffen. (Erbringer der Dienstleistung)
3.3 Folge : Beschränkung (+), in England besteht die Regelung, dass alle Glücksspiele verboten sind außer diese die durch das Gesetz selbst vorgesehen sind. (Maßnahme mit gleicher Wirkung, entsprechende Anwednung von Dassonville-formel und Keck-Formel)
4.2. Rechtfertigung durch immanente Schranken (casis- Formel)
keine Harmoniesierung (+), es leigt keine Richtlinie oder Verordnung oder Beschluss für den o.g. Sachverhalt vor.

keine Diskriminierung (+)
zwingende Gründe des Allgemeinwohls (+),
Deletions:
2.1. persönlicher Schutzbereich (+), Gebrüder Schindler ( natürliche Personen
- Wirtschaftsfaktor : Dienstleistung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/57.html Art.57 AEUV]] (+), jede selbststänidige Tätigkeit ( handwerklliche, gewerbliche, kaufmännische oder freiberufliche), die in de Regel gegen Entgeld erfolgt und nicht köperlicher Art istund die Erbringung der Leistung vorübergehend geschieht. Gebrüder Schinder verschicken Die Gebrüde rSchindler verschicken an Privatpersonen per Post tausende Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süd deutsche Klassenlotterie
- grenzüberschreitender Bezug (+) Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen ( personenbezogene Dienstleistung )
3.1. Maßnahme eines Verpflichteten (+), Ministerium für Zölle hat ein Bußgeld gegen die Gebrüder Schindler verhangen. ( Mitgliedsstaat )
3.2 betrifft den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU (+), die Gebrüder Schindler sind betroffen. (Erbringer der Dienstleistung)
3.3 Folge : Beschränkung (+), liegt dann vor, wenn durch diese Maßnahme eine offfene oder versteckte Diskrimierung vorliegt oder eine Maßnahme gleicher Wirkung.
4.2. Rechtfertigung durch immanente Schranken ( casis- Formel ), ist gegeben, wenn keine Harmonisierung und auch keine Diskrimierung vorliegt und die ergriffene Maßnahme zum Allgemeinwohl dient und verhältnismäßig ist.


Revision [10336]

Edited on 2011-05-12 08:19:13 by AnnegretMordhorst
Additions:
In den konkreten Fall könnte das Vorgehen gegen die Diesntleistungfreiheit nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html Art.56 AEUV]] verstoßen.
- Wirtschaftsfaktor : Dienstleistung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/57.html Art.57 AEUV]] (+), jede selbststänidige Tätigkeit ( handwerklliche, gewerbliche, kaufmännische oder freiberufliche), die in de Regel gegen Entgeld erfolgt und nicht köperlicher Art istund die Erbringung der Leistung vorübergehend geschieht. Gebrüder Schinder verschicken Die Gebrüde rSchindler verschicken an Privatpersonen per Post tausende Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süd deutsche Klassenlotterie
- keine öffentliche Verwaltung nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/51.html Art.51 AEUV]] (+)
4.1. Rechtfertigung gem. [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/52.html Art.52 AEUV]] (-)
Deletions:
In den konkreten Fall könnte das Vorgehen gegen die Diesntleistungfreiheit nach {{du przepis="Art. 56 AEUV"}} verstoßen.
- Wirtschaftsfaktor : Dienstleistung nach {{du przepis="Art. 57 AEUV"}} (+), jede selbststänidige Tätigkeit ( handwerklliche, gewerbliche, kaufmännische oder freiberufliche), die in de Regel gegen Entgeld erfolgt und nicht köperlicher Art istund die Erbringung der Leistung vorübergehend geschieht. Gebrüder Schinder verschicken Die Gebrüde rSchindler verschicken an Privatpersonen per Post tausende Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süd deutsche Klassenlotterie
- keine öffentliche Verwaltung nach {{du przepis="Art. 51 AEUV"}} (+)
4.1. Rechtfertigung gem. {{du przepis="Art. 52 AEUV"}} (-)


Revision [10335]

Edited on 2011-05-11 22:33:32 by AnnegretMordhorst
Additions:
((1)) Lösungshinweise
In den konkreten Fall könnte das Vorgehen gegen die Diesntleistungfreiheit nach {{du przepis="Art. 56 AEUV"}} verstoßen.
1. keine Sondervorschriften (+)
2. Schutzbereich
2.1. persönlicher Schutzbereich (+), Gebrüder Schindler ( natürliche Personen
2.2. sachlicher Schutzbereich (+)
- kein Vorrang einer anderen Grundfreiheit (+)
- Wirtschaftsfaktor : Dienstleistung nach {{du przepis="Art. 57 AEUV"}} (+), jede selbststänidige Tätigkeit ( handwerklliche, gewerbliche, kaufmännische oder freiberufliche), die in de Regel gegen Entgeld erfolgt und nicht köperlicher Art istund die Erbringung der Leistung vorübergehend geschieht. Gebrüder Schinder verschicken Die Gebrüde rSchindler verschicken an Privatpersonen per Post tausende Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süd deutsche Klassenlotterie
- grenzüberschreitender Bezug (+) Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen ( personenbezogene Dienstleistung )
- keine öffentliche Verwaltung nach {{du przepis="Art. 51 AEUV"}} (+)
**Ergebnis zu 2. : (+)**
3. Eingriff
3.1. Maßnahme eines Verpflichteten (+), Ministerium für Zölle hat ein Bußgeld gegen die Gebrüder Schindler verhangen. ( Mitgliedsstaat )
3.2 betrifft den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU (+), die Gebrüder Schindler sind betroffen. (Erbringer der Dienstleistung)
3.3 Folge : Beschränkung (+), liegt dann vor, wenn durch diese Maßnahme eine offfene oder versteckte Diskrimierung vorliegt oder eine Maßnahme gleicher Wirkung.
**Ergebnis zu 3. : (+)**
4. keine Rechtfertigung
4.1. Rechtfertigung gem. {{du przepis="Art. 52 AEUV"}} (-)
4.2. Rechtfertigung durch immanente Schranken ( casis- Formel ), ist gegeben, wenn keine Harmonisierung und auch keine Diskrimierung vorliegt und die ergriffene Maßnahme zum Allgemeinwohl dient und verhältnismäßig ist.


Revision [7407]

Edited on 2010-06-06 22:04:35 by AnnegretMordhorst
Additions:
Die aus Deutschland stammenden Gebrüder Schindler verschicken von Holland aus an Privatpersonen in England per Post mehrere Tausend Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süddeutsche Klassenlotterie (SLK) mit Antwortumschlag an eine Adresse in Holland. Die Briefe werden im Postamt Dover von der britischen Ministerialabteilung für Zölle und Verbrauchssteuern eingezogen. Gegen die Gebrüder Schindler wird ein Bußgeld in Höhe von je 10.000 verhängt.
Deletions:
Die aus Deutschland stammenden Gebrüder Schindler verschicken von Holland aus an Privatpersonen in England per Post mehrere Tausend Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süddeutsche Klassenloterie (SLK) mit Antwortumschlag an eine Adresse in Holland. Die Briefe werden im Postamt Dover von der britischen Ministerialabteilung für Zölle und Verbrauchssteuern eingezogen. Gegen die Gebrüder Schindler wird ein Bußgeld in Höhe von je 10.000 verhängt.


Revision [7380]

Edited on 2010-06-06 14:26:06 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die aus Deutschland stammenden Gebrüder Schindler verschicken von Holland aus an Privatpersonen in England per Post mehrere Tausend Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süddeutsche Klassenloterie (SLK) mit Antwortumschlag an eine Adresse in Holland. Die Briefe werden im Postamt Dover von der britischen Ministerialabteilung für Zölle und Verbrauchssteuern eingezogen. Gegen die Gebrüder Schindler wird ein Bußgeld in Höhe von je 10.000 verhängt.
Deletions:
Die Gebrüder Schindler verschicken von Holland aus an Privatpersonen in England per Post mehrere Tausend Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süddeutsche Klassenloterie (SLK) mit Antwortumschlag an eine Adresse in Holland. Die Briefe werden im Postamt Dover von der britischen Ministerialabteilung für Zölle und Verbrauchssteuern eingezogen. Gegen die Gebrüder Schindler wird ein Bußgeld in Höhe von je 10.000 verhängt.


Revision [7379]

Edited on 2010-06-06 14:25:44 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Frage
Wie ist die Situation aus europarechtlicher Sicht zu beurteilen?
Deletions:

Wer hat Recht?


Revision [7378]

Edited on 2010-06-06 14:24:57 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Sachverhalt
Die Gebrüder Schindler verschicken von Holland aus an Privatpersonen in England per Post mehrere Tausend Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die Süddeutsche Klassenloterie (SLK) mit Antwortumschlag an eine Adresse in Holland. Die Briefe werden im Postamt Dover von der britischen Ministerialabteilung für Zölle und Verbrauchssteuern eingezogen. Gegen die Gebrüder Schindler wird ein Bußgeld in Höhe von je 10.000 verhängt.
Nach der einschlägigen Regelung in Großbritannien sind alle Glücksspiele verboten, außer die durch das Gesetz selbst vorgesehenen. Die Süddeutsche Klassenlotterie gehört nicht unter eine der Ausnahmen. Darüber hinaus stellt das Gesetz Personen unter Strafe, die Lose oder Chancen für eine Lotterie anbieten oder dafür Reklame machen.
Der Fall ist nun vor einem britischen Gericht in letzter Instanz anhängig. Die Gebrüder Schindler tragen vor, dass das Öffnen ihrer Briefe das Postgeheimnis verletze, weil nach britischem Recht - was zutrifft - Unverletzlichkeit des Postverkehrs gewährleistet wird. Dabei dürfen Sendungen nur bei Verdacht auf eine Straftat auf ihren Inhalt untersucht werden. Da sie neutrale Umschläge benutzen, habe kein äußerlicher Verdacht auf eine Ungesetzlichkeit bestanden. Eine solche liege auch tatsächlich nicht vor, vielmehr behindern die Maßnahmen Großbritanniens ihre unternehmerische Freiheit.
Die britische Behörde bezweifelt hingegen, ob die Veranstaltung von Glücksspielen überhaupt eine wirtschaftliche Betätigung darstellt, da dies nach ihrer Ansicht generell zum Ordnungsrecht eines jeden Staates zähle. Die Reglementierung zielt auf den Kampf gegen Geldwäsche, die Eindämmung der Spielsucht und die Bestimmung des überwiegenden Teils der Gewinne zu wohltätigen Zwecken. Die Veranstaltung einer staatlich kontrollierten Lotterie sei daher als eine staatliche Finanzierungsmaßnahme anzusehen, für deren Tätigkeit die Freiheiten des AEUV gem. Art. 106 II AEUV nicht gelten. Das Gericht setzt das Verfahren aus und legt den Rechtsstreit zur Beantwortung der europarechtlichen Fragen dem EuGH vor.
Wer hat Recht?
Deletions:
Fall 2 [Schindlers Lose]
Die Gebrüder Schindler verschicken von Holland an Privatpersonen in England per Post mehrere Tausend Briefe mit Informationen und Anmeldeformularen für die 87. Süddeutsche Klassenloterie (SLK) mit Beikuvert an eine Adresse in Holland. Die Briefe werden im Postamt Dover von Her Majesty's Customs and Excise, Ministerialabteilung für Zölle und Verbrauchssteuern, als nach englischem Recht der Einziehung unterworfen und beschlagnahmt. Gegen die Gebrüder Schindler wird ein Bußgeld in Höhe von je 10.000 verhängt.
Nach der Lotteries and Amusements Act 1976 Abschnitt 1 sind alle Glücksspiele verboten, außer die durch das Gesetz selbst vorgesehenen. Die Süddeutsche Klassenlotterie gehört nicht unter eine der Ausnahmen. Abschnitt 2(1) des Gesetzes von 1976 stellt unter Strafe, wer Lose oder Chancen für eine Lotterie anbietet oder dafür Reklame macht.
Der Fall ist nun anhängig vor der Queen's Bench Division, dem Obersten Gerichtshof. Die Gebrüder Schindler tragen vor, daß das Öffnen ihrer Briefe das Postgeheimnis verletze; nach der Mail Act Abschnitt X (1) wird die Unverletzlichkeit des Postverkehrs gewährleistet, nach Abschnitt X(2) dürfen Sendungen nur bei Verdacht auf eine Straftat auf ihren Inhalt untersucht werden, Abschnitt X(3) regelt das nähere Verfahren. Da sie neutrale Umschläge benutzen, habe kein äußerlicher Verdacht auf eine Ungesetzlichkeit bestanden. Eine solche liege auch tatsächlich nicht vor, vielmehr behindern die Maßnahmen der Krone ihre unternehmerische Freiheit.
Her Majesty's Customs and Excise zweifelt an, ob die Veranstaltung von Glücksspielen überhaupt eine wirtschaftliche Betätigung darstellt, da dies nach ihrer Ansicht generell zum Ordnungsrecht eines jeden Staates zähle. Die Reglementierung zielt auf den Kampf gegen Geldwäsche, die Eindämmung der Spielsucht und die Bestimmung des überwiegenden Teils der Gewinne zu wohltätigen Zwecken. Die Veranstaltung einer staatlich kontrollierten Lotterie sei daher als eine staatliche Finanzierungsmaßnahme anzusehen, für deren Tätigkeit die Freiheiten des EGV gem. Art. 90 II EGV nicht gelten und für deren grenzüberschreitende Veranstaltung auch die Zustimmung nach Art. 68 III EGV fehle. Die Queen's Bench Division setzt das Verfahren aus und legt den Rechtsstreit zur Beantwortung der europarechtlichen Fragen dem EuGH vor.
Mit welchem Ergebnis ?


Revision [7375]

The oldest known version of this page was created on 2010-06-06 13:52:00 by WojciechLisiewicz
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