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Revision [14581]

Last edited on 2012-03-31 15:39:03 by WojciechLisiewicz
Deletions:
((1)) Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung


Revision [14580]

Edited on 2012-03-31 15:38:44 by WojciechLisiewicz
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Revision [14579]

Edited on 2012-03-31 15:38:37 by WojciechLisiewicz
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Revision [14578]

Edited on 2012-03-31 15:38:05 by WojciechLisiewicz

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Revision [14577]

Edited on 2012-03-31 13:20:59 by WojciechLisiewicz
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Gemeinsam ist in beiden Fällen allerdings die Zielsetzung gewesen - (Wieder-)Herstellung eines intakten Marktes. Während in den USA das Marktversagen empirisch erfahren werden konnte (Insolvenzen der Bahngesellschaften und überhöhte Preise auf Kurzstrecken der sich auf Fernverbindungen unterbietenden Bahnunternehmen), wurde in Europa die Regulierung als Instrument der staatlichen Aufsicht über Wirtschaftsbereiche, die durch den Staat "in den freien Markt entlassen" werden sollten. Man haut sich allerdings nicht getraut, die Marktmechanismen gänzlich freizugeben.
Deletions:
Gemeinsam ist in beiden Fällen allerdings die Zielsetzung gewesen - (Wieder-)Herstellung eines intakten Marktes. Während in den USA das Marktversagen empirisch erfahren werden konnte (Insolvenzen der Bahngesellschaften und überhöhte Preise auf Kurzstrecken der sich auf Fernverbindungen unterbietenden Bahnunternehmen), wurde in Europa die Regulierung als Instrument der staatlichen Aufsicht über Wirtschaftsbereiche, die durch den Staat "in den freien Markt entlassen" wurden - dies allerdings nicht ganz.


Revision [14576]

Edited on 2012-03-31 11:32:40 by WojciechLisiewicz
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Revision [14192]

Edited on 2012-02-27 20:28:14 by AnnegretMordhorst
Additions:
Gemeinsam ist in beiden Fällen allerdings die Zielsetzung gewesen - (Wieder-)Herstellung eines intakten Marktes. Während in den USA das Marktversagen empirisch erfahren werden konnte (Insolvenzen der Bahngesellschaften und überhöhte Preise auf Kurzstrecken der sich auf Fernverbindungen unterbietenden Bahnunternehmen), wurde in Europa die Regulierung als Instrument der staatlichen Aufsicht über Wirtschaftsbereiche, die durch den Staat "in den freien Markt entlassen" wurden - dies allerdings nicht ganz.
CategoryEnergierecht
Deletions:
Gemeinsam ist in beiden Fällen allerdings die Zielsetzung gewesen - (Wieder-)Herstellung eines intakten Marktes. Während in den USA das Marktversagen empirisch erfahren werden konnte (Insolvenzen der Bahngesellschaften und überhöhte Preise auf Kurzstrecken der sich auf Fernverbindungen unterbietenden Bahnunternehmen), wurde in Europa die Regulierung als Instrument der staatlichen Aufsicht über Wirtschaftsbereiche, die durch den Staat "in den freien Markt entlassen" wurden - dies allerdings nicht ganz.


Revision [9837]

Edited on 2011-04-09 16:39:41 by WojciechLisiewicz
Additions:
Das Recht der Regulierung der Wirtschaft ist als der Teil der Rechtsordnung zu verstehen, welcher nicht nur die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung schafft (Vertragsrecht, Erlaubnispflichten aus Sicherheitsgründen etc.) sondern **direkt in das Marktgeschehen, in die Tätigkeit der Marktteilnehmer** - insbesondere der Unternehmen - mit hoheitlichen Instrumenten (insb. per Verwaltungsrecht) **eingreift**.
Deletions:
Das Recht der Regulierung der Wirtschaft ist als derjeniger Teil der Rechtsordnung zu verstehen, welcher nicht nur die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung schafft (Vertragsrecht, Erlaubnispflichten aus Sicherheitsgründen etc.) sondern **direkt in das Marktgeschehen, in die Tätigkeit der Marktteilnehmer** - insbesondere der Unternehmen - mit hoheitlichen Instrumenten (insb. per Verwaltungsrecht) **eingreift**.


Revision [9836]

Edited on 2011-04-09 16:39:26 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition
Deletions:
((1)) Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition.


Revision [9835]

Edited on 2011-04-09 16:39:11 by WojciechLisiewicz
Additions:
Auf der Grundlage der Art. 170 ff. AEUV nimmt die EU die Aufgabe wahr, den Aufbau und Ausbau von transeuropäischen Netzen zu fördern. Neben der Unterstützung der technischen, physischen Voraussetzungen ist dafür auch notwendig, dass die in vielen Ländern jedenfalls in den 1990-er Jahren vorhandenen staatlichen Monopole sowie die unterschiedlichen nationalen Marktregeln durch eine europäische, liberalisierte Rechtsordnung ersetzt werden. Dies betrifft insbesondere folgende Wirtschaftssektoren:
- Bahnverkehr,
- Postwesen,
- Telekommunikation und
- Energieversorgung.


Revision [9829]

Edited on 2011-04-09 14:58:34 by WojciechLisiewicz
Additions:
- Zeitpunkt (Ende des 19. Jahrhunderts vs. Ende des 20. Jahrhunderts),
- Ausgangslage (Versagen des Eisenbahnmarktes vs. Existenz staatlicher Monopole),
- Regelungsmethoden (Privatrecht und common law vs. öffentliches Gesetzesrecht).
Gemeinsam ist in beiden Fällen allerdings die Zielsetzung gewesen - (Wieder-)Herstellung eines intakten Marktes. Während in den USA das Marktversagen empirisch erfahren werden konnte (Insolvenzen der Bahngesellschaften und überhöhte Preise auf Kurzstrecken der sich auf Fernverbindungen unterbietenden Bahnunternehmen), wurde in Europa die Regulierung als Instrument der staatlichen Aufsicht über Wirtschaftsbereiche, die durch den Staat "in den freien Markt entlassen" wurden - dies allerdings nicht ganz.
Was für Ziele die (öffentlichrechtliche) Regulierung der Wirtschaft verfolgt, ist eine rechtspolitische Frage. Es gibt darauf somit keine allgemeingültige Antwort. Die traditionelle Einstellung in den USA ist, dass die Regulierung meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel hat - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern der Unterstützung des natürlichen Marktes und zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft. Dies kann z. B. durch Preisregelungen geschehen.
((1)) Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung
Deletions:
- Zeitpunkt (Ende des 19. Jahrhunderts vs. Ende des 20. Jahrhunderts)
- Ausgangslage (Versagen des Eisenbahnmarktes vs. Existenz staatlicher o. ä. Monopole)
- Regelungsmethoden (Privatrecht und common law vs. öffentliches Gesetzesrecht)
-
Gemeinsam war allerdings die Zielsetzung - (Wieder-)Herstellung eines intakten Marktes.
(Vgl. Abbildung - Korridor mit Ziel und unterschiedliche Pole der Marktsituation).
Was für Ziele die (öffentlichrechtliche) Regulierung der Wirtschaft verfolgt, ist eine rechtspolitische Frage. Es gibt darauf somit keine allgemeingültige Antwort. Die traditionelle Einstellung in den USA ist, dass die Regulierung meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel hat - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern deren Unterstützung und zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit. Dies kann z. B. durch Preisregelungen geschehen.


Revision [9820]

Edited on 2011-04-06 18:23:06 by WojciechLisiewicz
Deletions:
((1)) Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung


Revision [9819]

Edited on 2011-04-06 18:17:56 by WojciechLisiewicz
Additions:
----
[1] Lepsius, in [[FehlingRuffertRegulierungsR Fehling / Ruffert, Regulierungsrecht]], S. 1056/1057 (Rn. 1 ff.).


Revision [9818]

Edited on 2011-04-06 18:16:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Ziele
Was für Ziele die (öffentlichrechtliche) Regulierung der Wirtschaft verfolgt, ist eine rechtspolitische Frage. Es gibt darauf somit keine allgemeingültige Antwort. Die traditionelle Einstellung in den USA ist, dass die Regulierung meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel hat - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern deren Unterstützung und zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit. Dies kann z. B. durch Preisregelungen geschehen.
Häufig wird aber (insbesondere in Europa) behauptet, dass Regulierung einen Markt gar nicht als Ziel sieht, sondern als eines der Mittel zum übergeordneten Ziel. Und Ziel sei demnach immer ein anderes, übergeordnetes, konkretes - stets auf das Gemeinwohl bezogenes - Ergebnis [1].
((1)) Sektorenregulierung in Europa
((1)) Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung
Deletions:
((3)) Ziele
Die Regulierung hat meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern deren Unterstützung und zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit. Dies kann mal durch Preisregelungen, mal durch ... geschehen.


((3)) Sektorenregulierung in Europa

((3)) Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung


Revision [9817]

Edited on 2011-04-06 18:11:26 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition.
Das Recht der Regulierung der Wirtschaft ist als derjeniger Teil der Rechtsordnung zu verstehen, welcher nicht nur die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung schafft (Vertragsrecht, Erlaubnispflichten aus Sicherheitsgründen etc.) sondern **direkt in das Marktgeschehen, in die Tätigkeit der Marktteilnehmer** - insbesondere der Unternehmen - mit hoheitlichen Instrumenten (insb. per Verwaltungsrecht) **eingreift**.
((2)) Ausgangslage in den USA im 19. Jahrhundert
Die Regulierung der Wirtschaft findet ihren Ursprung in der Regulierung der Eisenbahnen in den USA ab ca. 1870.
((3)) Ziele
Die Regulierung hat meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern deren Unterstützung und zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit. Dies kann mal durch Preisregelungen, mal durch ... geschehen.
((3)) Sektorenregulierung in Europa
((3)) Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung


Revision [9540]

Edited on 2011-02-21 11:35:59 by WojciechLisiewicz
Additions:
(Vgl. Abbildung - Korridor mit Ziel und unterschiedliche Pole der Marktsituation).
Deletions:
(Vgl.


Revision [9539]

The oldest known version of this page was created on 2011-02-21 11:35:21 by WojciechLisiewicz
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