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Grundlagen des Rechts der Regulierung



A. Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition.
Das Recht der Regulierung der Wirtschaft ist als derjeniger Teil der Rechtsordnung zu verstehen, welcher nicht nur die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung schafft (Vertragsrecht, Erlaubnispflichten aus Sicherheitsgründen etc.) sondern direkt in das Marktgeschehen, in die Tätigkeit der Marktteilnehmer - insbesondere der Unternehmen - mit hoheitlichen Instrumenten (insb. per Verwaltungsrecht) eingreift.


B. Geschichte: Regulierungsansätze in den USA und in Europa

1. Ausgangslage in den USA im 19. Jahrhundert
Die Regulierung der Wirtschaft findet ihren Ursprung in der Regulierung der Eisenbahnen in den USA ab ca. 1870.

2. Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Die Entstehung der Regulierung der Wirtschaft war in den USA und in Europa in vielerlei Hinsicht unterschiedlich:
    • Zeitpunkt (Ende des 19. Jahrhunderts vs. Ende des 20. Jahrhunderts),
    • Ausgangslage (Versagen des Eisenbahnmarktes vs. Existenz staatlicher Monopole),
    • Regelungsmethoden (Privatrecht und common law vs. öffentliches Gesetzesrecht).

Gemeinsam ist in beiden Fällen allerdings die Zielsetzung gewesen - (Wieder-)Herstellung eines intakten Marktes. Während in den USA das Marktversagen empirisch erfahren werden konnte (Insolvenzen der Bahngesellschaften und überhöhte Preise auf Kurzstrecken der sich auf Fernverbindungen unterbietenden Bahnunternehmen), wurde in Europa die Regulierung als Instrument der staatlichen Aufsicht über Wirtschaftsbereiche, die durch den Staat "in den freien Markt entlassen" wurden - dies allerdings nicht ganz.


C. Ziele
Was für Ziele die (öffentlichrechtliche) Regulierung der Wirtschaft verfolgt, ist eine rechtspolitische Frage. Es gibt darauf somit keine allgemeingültige Antwort. Die traditionelle Einstellung in den USA ist, dass die Regulierung meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel hat - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern der Unterstützung des natürlichen Marktes und zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft. Dies kann z. B. durch Preisregelungen geschehen.

Häufig wird aber (insbesondere in Europa) behauptet, dass Regulierung einen Markt gar nicht als Ziel sieht, sondern als eines der Mittel zum übergeordneten Ziel. Und Ziel sei demnach immer ein anderes, übergeordnetes, konkretes - stets auf das Gemeinwohl bezogenes - Ergebnis [1].


D. Sektorenregulierung in Europa


E. Einordnung des Energierechts in das System der Regulierung



[1] Lepsius, in Fehling / Ruffert, Regulierungsrecht, S. 1056/1057 (Rn. 1 ff.).
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