Revision history for KausalitaetSchadensersatzrecht
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- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
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**- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
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- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
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- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
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**- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
- [[BeispielFaelle Beispielfälle]]**
- [[BeispielFaelle Beispielfälle]]**
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- [[BeispielFaelle Beispielfälle]]
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Die Kausalität im Schadensersatzrecht spielt eine große Rolle bei der Lösung von juristischen Fällen. Kausalität beinhaltet vielerlei Fassetten, welche alle genauestens beleuchtet werden müssen. Häufig kommt es bei der Falllösung speziell auf die Kausalität an. Laut dem Urteil des LG Berlin am 18.10.2006 [22 O 122/06] //(1)// und dem LG Osnabrück am 04.05.2007 [5 O 2657/05] //(2)// besteht kein Anspruch auf Schadenseratz, wenn die Kausalität nicht zweifelsfrei nachweisbar ist.
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(1) http://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2006/pressemitteilung.425771.php
und https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=18.10.2006&Aktenzeichen=22%20O%20102/06
(2) https://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/80459.html
(1) http://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2006/pressemitteilung.425771.php
und https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=18.10.2006&Aktenzeichen=22%20O%20102/06
(2) https://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/80459.html
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Bei der Lösung eines Falles ist es also wichtig mit den verschiedenen Formen der Kausalität umgehen zu können, um eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz erwerben zu können.
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erwerben zu können.
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Bei der Lösung eines Falles ist es also wichtig mit den verschiedenen Formen der Kausalität umgehen zu können, um eventuell einen Ansspruch auf Schadensersatz
erwerben zu können.
erwerben zu können.
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Die Kausalität im Schadensersatzrecht spielt eine große Rolle bei der Lösung von juristischen Fällen. Kausalität beinhaltet vielerlei Fassetten, welche alle genauestens beleuchtet werden müssen. Häufig kommt es bei der Falllösung speziell auf die Kausalität an. Laut dem Urteil des LG Berlin am 18.10.2006 [22 O 122/06] und dem LG Osnabrück am 04.05.2007 [5 O 2657/05] besteht kein Anspruch auf Schadenseratz, wenn die Kausalität nicht zweifelsfrei nachweisbar ist.
Bei der Lösung eines Falles ist es also wichtig mit den verschiedenen Formen der Kausalität umgehen zu können, um eventuell einen Ansspruch auf Schadensersatz erwerben zu können.
Im folgenden Aufbau werden wir auf die verschiedenen Punkte eingehen und versuchen Ihnen damit einen Einblick in das Thema Kausalität im Schadensersatzrecht zu verschaffen.
Bei der Lösung eines Falles ist es also wichtig mit den verschiedenen Formen der Kausalität umgehen zu können, um eventuell einen Ansspruch auf Schadensersatz erwerben zu können.
Im folgenden Aufbau werden wir auf die verschiedenen Punkte eingehen und versuchen Ihnen damit einen Einblick in das Thema Kausalität im Schadensersatzrecht zu verschaffen.
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@@Bei der Lösung eines Falles ist es also wichtig mit den verschiedenen Formen der Kausalität umgehen zu können, um eventuell einen Ansspruch auf Schadensersatz erwerben zu können.@@
@@Im folgenden Aufbau werden wir auf die verschiedenen Punkte eingehen und versuchen Ihnen damit einen Einblick in das Thema Kausalität im Schadensersatzrecht zu verschaffen.@@
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@@Die Kausalität im Schadensersatzrecht spielt eine große Rolle bei der Lösung von juristischen Fällen. Kausalität beinhaltet vielerlei Fassetten, welche alle genauestens beleuchtet werden müssen. Häufig kommt es bei der Falllösung speziell auf die Kausalität an. Laut dem Urteil des LG Berlin am 18.10.2006 [22 O 122/06] und dem LG Osnabrück am 04.05.2007 [5 O 2657/05] besteht kein Anspruch auf Schadenseratz, wenn die Kausalität nicht zweifelsfrei nachweisbar ist.@@
@@Bei der Lösung eines Falles ist es also wichtig mit den verschiedenen Formen der Kausalität umgehen zu können, um eventuell einen Ansspruch auf Schadensersatz erwerben zu können.@@
@@Im folgenden Aufbau werden wir auf die verschiedenen Punkte eingehen und versuchen Ihnen damit einen Einblick in das Thema Kausalität im Schadensersatzrecht zu verschaffen.@@
@@Bei der Lösung eines Falles ist es also wichtig mit den verschiedenen Formen der Kausalität umgehen zu können, um eventuell einen Ansspruch auf Schadensersatz erwerben zu können.@@
@@Im folgenden Aufbau werden wir auf die verschiedenen Punkte eingehen und versuchen Ihnen damit einen Einblick in das Thema Kausalität im Schadensersatzrecht zu verschaffen.@@
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--> Prüfungsaufbau
--> Sonderformen
--> Beispielfälle
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=====Kausalität im Schadensersatzrecht=====
- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
- [[PruefungsAufbau Prüfungsaufbau]]
- [[SonderFormen Sonderformen]]
- [[BeispielFaelle Beispielfälle]]
- [[JuristischeBegriffserklaerung Juristische Begriffserklärung]]
- [[PruefungsAufbau Prüfungsaufbau]]
- [[SonderFormen Sonderformen]]
- [[BeispielFaelle Beispielfälle]]
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((1)) Schadensersatz
Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.
Ist durch eine schuldhafte Verletzung eines Rechts ein solcher Schaden entstanden, so ist dieser zu ersetzen und es wird von einem Schadensersatz-Anspruch gesprochen. //(1)//
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution. Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor
dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}}
und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].
((1)) Kausalität
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa" ab, welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(2), (3)//
Eine Voraussetzung für Schadensersatz ist, dass die vollzogene Handlung oder Aktion auch wirklich ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert. //(3)//
Für eine dahingehende Beurteilung der Folgen des entstandenen Schadens wird zudem der [[SchutzzweckNorm Schutzzweck der Norm]] hinzugezogen. //(4)//
**Prüfungsaufbau zu** {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}}
{{taris url="http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-2&subsumsession=0&root=892" h="6"}}
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(1) http://www.juraforum.de/lexikon/schadensersatz
(2) Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
(3) http://www.juraforum.de/lexikon/kausalitaet
(4) http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bgb/
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--> juristische Begriffserklärung
--> Prüfungsaufbau
--> Sonderformen
--> Beispielfälle
--> Prüfungsaufbau
--> Sonderformen
--> Beispielfälle
Additions:
Ist durch eine schuldhafte Verletzung eines Rechts ein solcher Schaden entstanden, so ist dieser zu ersetzen und es wird von einem Schadensersatz-Anspruch gesprochen. //(1)//
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa" ab, welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(2), (3)//
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa" ab, welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(2), (3)//
Deletions:
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa", welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(2), (3)//
Additions:
Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert. //(3)//
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Additions:
Ist durch eine schuldhafte Verletzung eines Rechts ein solcher Schaden entstanden ist dieser zu ersatzen und es wird von einem Schadensersatz-Anspruch gesprochen. //(1)//
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa", welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(2), (3)//
Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert/ergänzt (anstatt eingeschränkt ???). //(3)//
Für eine dahingehende Beurteilung der Folgen des entstandenen Schadens wird zudem der [[SchutzzweckNorm Schutzzweck der Norm]] hinzugezogen. //(4)//
(1) http://www.juraforum.de/lexikon/schadensersatz
(2) Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
(3) http://www.juraforum.de/lexikon/kausalitaet
(4) http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bgb/
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa", welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(2), (3)//
Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert/ergänzt (anstatt eingeschränkt ???). //(3)//
Für eine dahingehende Beurteilung der Folgen des entstandenen Schadens wird zudem der [[SchutzzweckNorm Schutzzweck der Norm]] hinzugezogen. //(4)//
(1) http://www.juraforum.de/lexikon/schadensersatz
(2) Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
(3) http://www.juraforum.de/lexikon/kausalitaet
(4) http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bgb/
Deletions:
JURAFORUM: http://www.juraforum.de/lexikon/schadensersatz
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa", welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(1), (2)//
Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert/ergänzt (anstatt eingeschränkt ???). //(2)//
Für eine dahingehende Beurteilung der Folgen des entstandenen Schadens wird zudem der [[SchutzzweckNorm Schutzzweck der Norm]] hinzugezogen. //(3)//
(1) Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
(2) http://www.juraforum.de/lexikon/kausalitaet
(3) http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bgb/
Additions:
Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa", welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(1), (2)//
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Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert/ergänzt (anstatt eingeschränkt ???). //(2)//
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Die Kausalität leitet sich vom lateinischen Wort "causa", welches soviel bedeutet wie Ursache. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen Aktion und Reaktion. Nach dem Kausalitätsprinzip gibt es hierbei eine zeitlich festgelegte Reihenfolge, wonach es zuerst zu einer Aktion kommen muss, bevor eine diesbezügliche Reaktion oder Wirkung überhaupt stattfinden kann. Hierbei kann man von einer Ursachenketten sprechen. //(1)//
Eine Voraussetzung für Schadensersatz ist, dass die vollzogene Handlung oder Aktion auch wirklich ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] [wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert/ergänzt (anstatt eingeschränkt ???). //(2)//
Für eine dahingehende Beurteilung der Folgen des entstandenen Schadens wird zudem der [[SchutzzweckNorm Schutzzweck der Norm]] hinzugezogen. //(3)//
(2) http://www.juraforum.de/lexikon/kausalitaet
(3) http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bgb/
Eine Voraussetzung für Schadensersatz ist, dass die vollzogene Handlung oder Aktion auch wirklich ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
Mithilfe der [[AdaequanzTheorie Adäquanztheorie]] [wird die, etwas weit gefasste, Conditio-sine-qua-non-Formel, welche bei der Bewertung der Kausalität hilft, konkretisiert/ergänzt (anstatt eingeschränkt ???). //(2)//
Für eine dahingehende Beurteilung der Folgen des entstandenen Schadens wird zudem der [[SchutzzweckNorm Schutzzweck der Norm]] hinzugezogen. //(3)//
(2) http://www.juraforum.de/lexikon/kausalitaet
(3) http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/schadensersatz-gemaess-823-i-bgb/
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Eine (bestimmte) Handlung setzt eine Ursachenkette in Bewegung oder führt sie weiter. Nach h.M. kann auch ein Unterlassen kausal sein. //(1)//
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{{du przepis="§ 1113 BGB"}}
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{{du przepis="§ 1113 BGB"}}
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{{du przepis="§ 873 BGB"}}
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((1)) Kausalität
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Eine (bestimmte) Handlung setzt eine Ursachenkette in Bewegung oder führt sie weiter. h.M. kann auch Unterlassen kausal sein. //(1)//
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Eine (bestimmte) Handlung setzt eine Ursachenkette in Bewegung oder führt sie weiter. h.M. kann auch Unterlassen kausal sein.² (1)
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Eine (bestimmte) Handlung setzt eine Ursachenkette in Bewegung oder führt sie weiter. h.M. kann auch Unterlassen kausal sein. (1)
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(1) Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
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(1) Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
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Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
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--> Als „Schadensersatz“ wird der Anspruch bezeichnet, der entsteht, wenn durch schuldhafte Verletzung eines Rechts Schaden entstanden und dieser somit zu ersetzen ist.
JURAFORUM: http://www.juraforum.de/lexikon/schadensersatz
((2)) Kausalität
Eine (bestimmte) Handlung setzt eine Ursachenkette in Bewegung oder führt sie weiter. h.M. kann auch Unterlassen kausal sein.
Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
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JURAFORUM: http://www.juraforum.de/lexikon/schadensersatz
((2)) Kausalität
Eine (bestimmte) Handlung setzt eine Ursachenkette in Bewegung oder führt sie weiter. h.M. kann auch Unterlassen kausal sein.
Unerlaubte Handlungen, SE und Schmerzensgeld von Erwin Deutsch, Seite 23 Rn. 44
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Additions:
dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}}
und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
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Additions:
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution. Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor
dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
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==Juristische Begriffserklärung==
((1)) Schadensersatz
Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution. Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].
((1)) Schadensersatz
Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution. Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].
Deletions:
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@@@@((1)) Schadensersatz@@@@
@@@@@@@@
@@@@Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.@@@@
@@@@Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.@@@@
@@@@Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte@@@@
@@@@auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.@@@@
@@@@@@@@
@@@@Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].@@@@
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@@@@==Juristische Begriffserklärung==@@@@
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@@@@((1)) Schadensersatz@@@@
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@@@@Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.@@@@
@@@@Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.@@@@
@@@@Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte@@@@
@@@@auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.@@@@
@@@@@@@@
@@@@Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].@@@@
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@@@@((1)) Schadensersatz@@@@
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@@@@Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.@@@@
@@@@Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.@@@@
@@@@Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte@@@@
@@@@auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.@@@@
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@@@@Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].@@@@
Deletions:
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@@((1)) Schadensersatz@@
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@@Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.@@
@@Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.@@
@@Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte@@
@@auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.@@
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@@Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].@@
Additions:
@@==Juristische Begriffserklärung==@@
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@@((1)) Schadensersatz@@
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@@Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.@@
@@Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.@@
@@Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte@@
@@auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.@@
@@@@
@@Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].@@
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@@((1)) Schadensersatz@@
@@@@
@@Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.@@
@@Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.@@
@@Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte@@
@@auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.@@
@@@@
@@Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].@@
Deletions:
((1)) Schadensersatz
Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.
Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte
auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].
Additions:
Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].
Deletions:
Additions:
Eine ausführlichere Erläuterung diesbezüglich finden Sie unter [[Schadensrecht]].
Deletions:
Additions:
auch Entschädigung in Geld gemäß {{du przepis="§ 249 Abs. 2 BGB"}} und {{du przepis="§ 250 BGB"}} verlangen.
Deletions:
Additions:
auch Entschädigung in Geld gemäß §§ 249 Abs. 2 , 250 BGB verlangen.
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Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 Abs. 1 BGB"}} als Naturalrestitution.
Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte
auch Entschädigung in Geld gemäß §§ 249 Abs. 2, 250 BGB verlangen.
, dass der Zustand wiederherzustellen ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Eine andere Möglichkeit findet sich in Abs. 2, hier
Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte
auch Entschädigung in Geld gemäß §§ 249 Abs. 2, 250 BGB verlangen.
, dass der Zustand wiederherzustellen ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Eine andere Möglichkeit findet sich in Abs. 2, hier
Deletions:
Additions:
==Juristische Begriffserklärung==
((1)) Schadensersatz
Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 BGB"}}.
**Prüfungsaufbau zu** {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}}
((1)) Schadensersatz
Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über {{du przepis="§ 249 BGB"}}.
**Prüfungsaufbau zu** {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}}
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