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Energierecht - Gliederung


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A. Einführung
(1.-6.h Vorlesung 1+2+3)


1. Gegenstand der Veranstaltung
Die Veranstaltung hat Grundzüge des Rechts der Regulierung zum Gegenstand, wobei:
    • die Regulierung als solche (allgemein) lediglich im Überblick behandelt wird,
    • die genauen Mechanismen eines regulierten Wirtschaftszweigs am Beispiel des Energierechts ausführlicher vorgestellt werden.
Damit ist das Ziel im ersten Schritt, die allgemeinen Mechanismen der Wirtschaftsregulierung zu verstehen (insbesondere Zweck der Regulierung, ihre Instrumente und Verfahren sowie ihr institutioneller Rahmen). Im zweiten Schritt sollen dann - etwas ausführlicher - einzelne Rechtsfragen der Regulierung des als Beispiel dienenden Wirtschaftszweiges erläutert werden - der Energiewirtschaft. Die Bereiche Telekommunikation, Post, Eisenbahn etc. - die durchaus zu den regulierten Wirtschaftszweigen gehören - werden hier nicht behandelt.

2. Methodische Hinweise
Die gegenwärtig zu verzeichnende, extreme Schnelllebigkeit der Rechtsordnung im Bereich der Wirtschaftsregulierung im Allgemeinen und des Energierechts im Besonderen machen es unmöglich, die geltende Rechtslage als (dauerhaft sinnvolle) Lerngrundlage zu nutzen. Die sich (noch) häufig ändernden europäischen und nationalen Rechtsakte sind vorerst als Durchgangsstationen eines Wirtschaftszweiges im Wandel zu betrachten.

Die Folge: die Lehrveranstaltung kann sinnvollerweise nur die Grundmechanismen, etablierte Rahmenregelungen behandeln und die Funktionsweise der Branche behandeln. Die geltenden Vorschriften sind zur Veranschaulichung der Rechtsmaterie in die Betrachtung einbezogen, sollen aber nicht den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden. Das Ziel der Schwerpunktveranstaltung ist weniger, das Energierecht zu erlernen, vielmehr den Umgang mit Energierecht und mit rechtlichen Themen der Energiewirtschaft.

Beruhigend sollte dabei allerdings wirken, dass die Fragestellungen des Energierechts, die sowohl in der Ausbildung sinnvoll wie in der Praxis üblich sind, stets eine bekannte Form aufweisen. Zum einen sind die für das Zivilrecht typischen Fragen nach Ansprüchen auftreten. In diesen Fällen sind die potenziell Anspruchsberechtigten zu suchen (Wer?), ihre Interessen (was möchten sie?) und eventuelle Anspruchsgegner (von wem?). Zentral sind dann natürlich die Anspruchsgrundlagen, die Hauptnormen in Anspruchskonstellationen darstellen (woraus?).
Im Übrigen sind typisch verwaltungsrechtliche Fragestellungen denkbar, bei denen auch die Spielregeln des Verwaltungsrechts anzuwenden sind. Es sind:
    • entweder Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (Beispiel: Anordnungen der Regulierungsbehörde)
    • oder Rechtsbehelfe/Rechtsmittel auf Erfolgsaussichten zu untersuchen (Beispiel: Rechtsmittel gegen Anordnungen der Regulierungsbehörde)
    • oder Teilfragen von diesen - Zuständigkeit, Ermächtigungsgrundlage usw.

Insofern stellt das Energierecht eine auch schon im Hinblick auf die betroffenen Rechtsgebiete interdisziplinäre Materie dar. Allerdings zeigen die oben genannten Fragestellungen, dass sie mit altbewährten juristischen Mitteln (Prüfungsaufbau zum Bestehen eines Anspruchs oder zur Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes etc.) verlässlich beantwortet werden können.

3. Recht der Regulierung
Allgemeiner Überblick über die Grundlagen des Rechts der Regulierung.

a. Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition

b. Anfänge der Wirtschaftsregulierung

c. Ziele

d. Sektorenregulierung in Europa


a. Energiewirtschaft als Gegenstand des Energierechts

b. Gegenwärtige Einflussfaktoren auf die Energiewirtschaft

c. Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft

d. Überblick über das Regelungssystem des Energierechts

e. Einzelne rechtliche Aspekte der Energieversorgung


B. Kontrolle der Aufnahme der Versorgungstätigkeit
(7.h, Vorlesung 4)

1. Genehmigungspflicht - Versorgungsnetz

2. Anzeigepflicht - Energiebelieferung


Zu beachten: die nachstehenden 4 Punkte (Netzanschluss, Netzzugang, Netzentgelte und Entflechtung) sind der Kern der Regulierung in der Energiewirtschaft. Sie stellen die eigentliche Verfassung der Energiewirtschaft und Grundlage für die liberalisierten Energiemärkte dar. Damit sind es zugleich die zentralen Inhalte der Lehrveranstaltung Energierecht.


C. Netzanschluss
(8.h, Vorlesung 4)


D. Regulierung des Netzzugangs
(9.-10. h, Vorlesung 5)

1. Netzzugang - Elektrizitätsversorgungsnetz

2. Netzzugang - Besonderheiten bei Gasversorgungsnetzen


E. Regulierung der Netzentgelte einschließlich der Anreizregulierung
(11.-12. h, Vorlesung 6)


F. Entflechtung der Netzbetreiber
(13.-14. h, Vorlesung 7)


G. Verträge über Energielieferung an Letztverbraucher





H. Wegenutzung und Konzessionen
(19. h, Vorlesung 10)


I. Fördermechanismen in der Energiewirtschaft
(20.-22.h, Vorlesung 10-11)


J. Verfahren, Rechtsbehelfe, Rechtsmittel
(23.-24. h, Vorlesung 12)


K. Recht der Fernwärme
(25. h, Vorlesung 13)


L. Zusammenfassung, Wiederholung und Vertiefung
(26.-30. h, Vorlesung 14-15)





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