ich war hier: EnRAnfordeurungenHeizungGEG

Revision history for EnRAnfordeurungenHeizungGEG


Revision [102070]

Last edited on 2024-11-29 13:16:08 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Allgemein
Es handelt sich um die Frage einer erwünschten Wärmeversorgung.
Heizungsanlage ist nicht mit einem Heizkessel zu verwechseln:
=> Heizungsanlage ist der Oberbegriff und weiterer Begriff
=> Heizungskessel hingegen eine besondere Heizungsform
=> "manuell beschickte Feuerungsanlagen" fallen nicht unter GEG
((1)) Technische Voraussetzungen
((1)) Verschlechterungsverbot
Gem. {{du norm="§ 57 GEG"}} dürfen Heizungsanlagen keine Verschlechterungen nach Einbau erfahren.
((1)) Optimierungspflichten
Unter Umständen können Anlagen unzulässig werden, wenn diese nicht gem. §§ 60 a, 60b GEG optimiert wurden.
((1)) Grundsatz - {{du norm="§ 71 Abs. 1 GEG"}}
((2)) Erneuerbare Energie mindestens 65 %
Definition in § 3 Abs. 2 und 3 GEG

((2)) Oder: Ersatz gem. {{du norm="§ 71 Abs. 3 GEG"}}
In den Punkten 1. bis 7.

=> Wärmenetz
=> elektrische Wärmepumpe
=> Stromdirektheizung
=> Solarthermie
=> usw.

((1)) Keine Ausnahme gem. {{du norm="§ 71 Abs. 8 GEG"}}
Bis Wärmeplanung stattgefunden hat, können Betreiber von Heizungsanlagen {{du norm="§ 71 Abs. 1 GEG"}} ignorieren - wobei die Wärmeplanung bis 30. 6. 2026 bzw. 2028 (kleinere Städte) stehen muss.
((1)) Kein Betriebsverbot gem. {{du norm="§ 72 GEG"}}
((1)) Prinzip der Wirtschaftlichkeit
??


Revision [102069]

The oldest known version of this page was created on 2024-11-29 12:12:43 by WojciechLisiewicz
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki