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Europäisches Beihilferecht


Literaturempfehlung:
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 552 ff. besonders empfehlenswert

Dogmatik des Beihilfeverbots - Eine unzulässige, zu unterlassende Beihilfe liegt vor, wenn:

A. Beihilferecht anwendbar ist
Das Beihilferecht des EGV ist anwendbar, wenn keine Sondervorschriften greifen.

B. Voraussetzungen des Verbots nach Art. 87 Abs. I EGV greifen
Vgl. dazu Ausführungen zum Tatbestand der Beihilfe.

Fallbeispiele zum Tatbestand des § 87 Abs. 1 EGV:

C. Ausnahmetatbestände vom Beihilfeverbot greifen nicht
Details dazu im Artikel über die Ausnahmen vom Art. 87 Abs. 1 EGV.

Fallbeispiele zu Ausnahmen in § 87 Abs. 2 und 3 EGV:



CategoryInternationalesRecht
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