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Fall: Zuschüsse zum Nahverkehr


A. Sachverhalt
Zur Erfüllung der Aufgaben im öffentlichen Nahverkehr wird im Landkreis Stendal die Fa. Altmark Trans (A) mit der Durchführung des Nahverkehrs mit Bussen beauftragt, ohne dass eine öffentliche Ausschreibung erforderlich war. Die durch die Kreisverwaltung durchgeführte Marktanalyse hat ergeben, dass das durch A vorgelegte Angebot, welches einen Zuschuss aus dem Haushalt des Landkreises in Höhe von 0,58 EUR pro gemäß Fahrplan gefahrenen Kilometer vorsieht, die günstigste Alternative darstellt.

Der Wettbewerber von A, die Nahverkehrsgesellschaft (N) behauptet, dass die Zuschüsse an A nicht gewährt werden dürfen, weil sie nicht mit Europarecht vereinbar sind.

B. Frage
Verstößt der Zuschuss an A gegen Art. 87 ff. EGV?


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