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Europäisches Beihilferecht


Literaturempfehlung:
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 552 ff. besonders empfehlenswert

Dogmatik des Beihilfeverbots - Eine unzulässige, zu unterlassende Beihilfe liegt vor, wenn:

A. Beihilferecht anwendbar ist
Das Beihilferecht des EGV ist anwendbar, wenn keine Sondervorschriften greifen.

B. Voraussetzungen des Verbots nach Art. 87 Abs. I EGV greifen
Vgl. dazu Ausführungen zum Tatbestand der Beihilfe.

Fallbeispiele zum Tatbestand des § 87 Abs. 1 EGV

C. Die Kommission die Beihilfe nicht zugelassen hat

1. Im Einzelfall ?

2. Gruppenfreistellungsverordnung

3. Besondere Befreiungsmöglichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge oder nach Art. 86 II EGV

D. Eine objektive Rechtfertigung der Beihilfe liegt nicht vor (-1)

1. Art. 87 II - schadensbeseitigende und nachteilsausgleichende Beihilfen


Aufbau nach Haratsch/Koenig/Pechstein:
E. Tatbestand einer EG-rechtswidrigen Beihilfe
F. Kein Ausnahmetatbestand (-1, alt)
1. Ausnahmen nach Art. 87 II und III EGV
2. Ausnahme nach Art. 86 II EGV bzw. in Anlehnung an diese Vorschrift (Daseinsvorsorge)


G. Fallbeispiele
- Abwrackprämie ?

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