Revision history for Übersicht
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten der Schadensersatzansprüche anzuwenden ist.
Deletions:
Additions:
Der {{du przepis="§ 254 BGB"}} beziehungsweise das **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen zugrundeliegende Teilungsprinzip]]** ist die relevanteste Einschränkung des Alles-oder-Nichts-Prinzips.
Deletions:
Additions:
Sofern der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in {{du przepis="§ 254 Abs. 1 BGB"}} und {{du przepis="§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB"}} geregelt.
Deletions:
Additions:
Der {{du przepis="§ 254 BGB"}} beziehungsweise das **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen zugrundeliegende Teilungsprinzip]]** ist die relevanteste Einschränkung des **[[http://wdb.fh-sm.de/Definitionen Alles-oder-Nichts-Prinzips]]**.
Deletions:
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen **[[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]]**, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Additions:
===Übersicht § 254 BGB===
Deletions:
Additions:
Somit ist der allgemeine Rechtsgedanke des {{du przepis="§ 254 BGB"}}, die Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem.
Deletions:
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen [[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]], welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen [[http://wdb.fh-sm.de/Schadensrecht Schadensrechts]] , welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Deletions:
Additions:
==Übersicht § 254 BGB==
(Quelle: **Manfred Wandt**, Gesetzliche Schulverhältnisse, 8. Auflage, München)
(Quelle: **Manfred Wandt**, Gesetzliche Schulverhältnisse, 8. Auflage, München)
Deletions:
Additions:
Sofern der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt.
Deletions:
Additions:
Das Mitverschulden nach {{du przepis="§ 254 BGB"}} ist Bestandteil des allgemeinen Schadensrechts, welches in § 249 ff. BGB geregelt ist und grundsätzlich für alle Arten von Schadensersatzansprüchen anzuwenden ist.
Wenn der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt.
Somit ist der allgemeine Rechtsgedanke des {{du przepis="§ 254 BGB"}} die Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem.
Wenn der Geschädigte selbst bei der Entstehung des Schadens beteiligt war, ist es möglich, dass die Schadensersatzpflicht des Schädigers gemindert wird oder sogar entfällt. Dies ist in § 254 Abs.1 BGB und § 254 Abs.2 S.1 BGB geregelt.
Somit ist der allgemeine Rechtsgedanke des {{du przepis="§ 254 BGB"}} die Gleichbehandlung von Schädiger und Geschädigtem.
Deletions:
Additions:
====Übersicht § 254 BGB====