ich war hier: bErscheinungsformen

Revision history for bErscheinungsformen


Revision [213]

Last edited on 2008-06-15 00:48:12 by WojciechLisiewicz
Additions:
Damit erfasst die Vertragsfreiheit zum einen die Freiheit der Entscheidung darüber, inwiefern ein Vertrag überhaupt abgeschlossen (oder nicht abgeschlossen) werden soll. Jeder kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob er einen Vertrag abschließt oder nicht. Zum anderen ist darunter auch die Freiheit der Partnerwahl zu verstehen. Das heißt, dass jeder auch die Frage, mit wem er einen Vertrag abschließt (oder auch nicht abschließt) grundsätzlich nach eigenen Kriterien beantworten darf.
Deletions:
Damit umfasst die Vertragsfreiheit zum einen die Freiheit der Entscheidung darüber, inwiefern ein Vertrag überhaupt abgeschlossen (oder nicht abgeschlossen) werden soll. Jeder kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob er einen Vertrag abschließt oder nicht. Zum anderen ist darunter auch die Freiheit der Partnerwahl zu verstehen. Das heißt, dass jeder auch die Frage, mit wem er einen Vertrag abschließt (oder auch nicht abschließt) grundsätzlich nach eigenen Kriterien beantworten darf.


Revision [212]

Edited on 2008-06-15 00:46:47 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Vertragsfreiheit umfasst folgende Formen:
Deletions:
Der Begriff der Vertragsfreiheit erfasst folgende Formen:


Revision [211]

Edited on 2008-06-15 00:46:27 by WojciechLisiewicz
Additions:
====Erscheinungsformen bzw. Inhalt der Vertragsfreiheit====
Deletions:
====Erscheinungsformen bzw. Inhalt====
der Vertragsfreiheit


Revision [210]

Edited on 2008-06-15 00:46:15 by WojciechLisiewicz
Additions:
====Erscheinungsformen bzw. Inhalt====
Deletions:
====Erscheinungsformen====


Revision [181]

Edited on 2008-06-11 16:41:58 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der Begriff der Vertragsfreiheit erfasst folgende Formen:
Damit umfasst die Vertragsfreiheit zum einen die Freiheit der Entscheidung darüber, inwiefern ein Vertrag überhaupt abgeschlossen (oder nicht abgeschlossen) werden soll. Jeder kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob er einen Vertrag abschließt oder nicht. Zum anderen ist darunter auch die Freiheit der Partnerwahl zu verstehen. Das heißt, dass jeder auch die Frage, mit wem er einen Vertrag abschließt (oder auch nicht abschließt) grundsätzlich nach eigenen Kriterien beantworten darf.
Ferner ist es auch die Freiheit, einen gesetzlichen Vertragstypus zu nutzen oder einen anderen zu gestalten. D. h. die Parteien können einen Vertragstypus abschließen, der im Gesetz vorgesehen und geregelt ist, sie können aber auch eine noch nicht bekannte Form gestalten, die nicht gesetzlich vorgesehen ist. Schließlich ist damit auch die Freiheit bei der Gestaltung des Inhalts des Vertrages im Detail erfasst - mit anderen Worten: das Schuldrecht ist dispositiv. Die Parteien können den Vertrag dem gesetzlichen Vorbild "überlassen" oder eigene, abweichende Regeln festlegen.
Am Rande zu erwähnen ist auch die grundsätzliche Formfreiheit zu nennen, die mit der Vertragsfreiheit in Zusammenhang gesehen wird. Die Parteien können tatsächlich auch die Form des Rechtsgeschäfts grundsätzlich frei bestimmen, wodurch sie auch in formeller Hinsicht Gestaltungsfreiheit haben.
Deletions:
1. Es ist zum einen die Freiheit, einen Vertrag überhaupt abzuschließen (oder nicht abzuschließen)
D. h. das "Ob" des Vertrages; jeder kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob er einen Vertrag abschließt
2. Es umfasst auch die Freiheit der Partnerwahl - Was soviel bedeutet, dass auch die Frage, mit wem man einen Vertrag abschließt (oder auch nicht) jeder grundsätzlich nach eigenen Kriterien beantworten darf.
3. Dann die Freiheit, einen gesetzlichen Vertragstypus zu nutzen oder einen anderen zu gestalten - D. h. die Parteien können einen Vertragstypus abschließen, der im Gesetz vorgesehen und geregelt ist, sie können aber auch eine noch nicht bekannte Form gestalten, die nicht gesetzlich vorgesehen ist;
4. Ebenso die Freiheit bei der Gestaltung des Inhalts des Vertrages im Detail – das Schuldrecht ist dispositiv – d. h. die Parteien können den Vertrag dem gesetzlichen Vorbild "überlassen" oder eigene, abweichende Regeln festlegen;
5. Schließlich zu erwähnen ist auch die grundsätzliche Formfreiheit
Sie wird mit der Vertragsfreiheit in Zusammenhang gesehen. Die Parteien können tatsächlich auch die Form des Rechtsgeschäfts grundsätzlich frei bestimmen, wodurch sie auch in formeller Hinsicht Gestaltungsfreiheit haben.


Revision [170]

Edited on 2008-06-10 23:29:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
[[Category2Begriff zurück zum Hauptthema]]
Deletions:
[[Category2Begriff 2. Begriff]]


Revision [160]

Edited on 2008-06-10 20:40:12 by WojciechLisiewicz
Additions:
{{image url="02b_Erscheinungsformen.png"}}
Deletions:
{{files}}
{{image url=""}}


Revision [151]

Edited on 2008-06-10 20:21:01 by WojciechLisiewicz
Additions:
{{files}}
{{image url=""}}
1. Es ist zum einen die Freiheit, einen Vertrag überhaupt abzuschließen (oder nicht abzuschließen)
D. h. das "Ob" des Vertrages; jeder kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob er einen Vertrag abschließt
2. Es umfasst auch die Freiheit der Partnerwahl - Was soviel bedeutet, dass auch die Frage, mit wem man einen Vertrag abschließt (oder auch nicht) jeder grundsätzlich nach eigenen Kriterien beantworten darf.
3. Dann die Freiheit, einen gesetzlichen Vertragstypus zu nutzen oder einen anderen zu gestalten - D. h. die Parteien können einen Vertragstypus abschließen, der im Gesetz vorgesehen und geregelt ist, sie können aber auch eine noch nicht bekannte Form gestalten, die nicht gesetzlich vorgesehen ist;
4. Ebenso die Freiheit bei der Gestaltung des Inhalts des Vertrages im Detail – das Schuldrecht ist dispositiv – d. h. die Parteien können den Vertrag dem gesetzlichen Vorbild "überlassen" oder eigene, abweichende Regeln festlegen;
5. Schließlich zu erwähnen ist auch die grundsätzliche Formfreiheit
Sie wird mit der Vertragsfreiheit in Zusammenhang gesehen. Die Parteien können tatsächlich auch die Form des Rechtsgeschäfts grundsätzlich frei bestimmen, wodurch sie auch in formeller Hinsicht Gestaltungsfreiheit haben.


Revision [134]

The oldest known version of this page was created on 2008-06-10 07:42:20 by WojciechLisiewicz
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki