Revision history for WIPRILoesungDoktortitel
Additions:
Anspruch A gegen B aus {{du przepis="§ 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB"}} auf Rückzahlung des Geldes?
Deswegen: {{du przepis="§ 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB"}} (+)
Deswegen: {{du przepis="§ 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB"}} (+)
Deletions:
Deswegen: § 812 Abs. 1 S. 1 1 Alt.. BGB (+)
Additions:
Anspruch A gegen B aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB auf Rückzahlung des Geldes?
Deswegen: § 812 Abs. 1 S. 1 1 Alt.. BGB (+)
Deswegen: § 812 Abs. 1 S. 1 1 Alt.. BGB (+)
Deletions:
Deswegen: § 812 Abs. 1 S. 1 1.Var. BGB (+)
Additions:
Anspruch A gegen B aus § 812 Abs. 1 S. 1 1.Var. BGB auf Rückzahlung des Geldes?
Ohne Rechtsgrund? Dieser fehlt infolge der Nichtigkeit des Vertrages, da Geschäfte über die Verschaffung von öffentlichen Ämtern und Titeln als sittenwidrig iSd {{du przepis="§ 138 Abs. 1 BGB"}} anzusehen und damit nichtig sind.
Deswegen: § 812 Abs. 1 S. 1 1.Var. BGB (+)
Außerdem {{du przepis="§ 817 S. 1 BGB"}} (+), da B mit der Entgegennahme des Geldes sittenwidrig handelte.
Also Herausgabe des Geleisteten nach {{du przepis="§ 817 S. 1 BGB"}} (+)
Ohne Rechtsgrund? Dieser fehlt infolge der Nichtigkeit des Vertrages, da Geschäfte über die Verschaffung von öffentlichen Ämtern und Titeln als sittenwidrig iSd {{du przepis="§ 138 Abs. 1 BGB"}} anzusehen und damit nichtig sind.
Deswegen: § 812 Abs. 1 S. 1 1.Var. BGB (+)
Außerdem {{du przepis="§ 817 S. 1 BGB"}} (+), da B mit der Entgegennahme des Geldes sittenwidrig handelte.
Also Herausgabe des Geleisteten nach {{du przepis="§ 817 S. 1 BGB"}} (+)
Deletions:
Ohne Rechtsgrund? Dieser fehlt infolge der Nichtigkeit des Vertrages, da Geschäfte über die Verschaffung von öffentlichen Ämtern und Titeln als sittenwidrig iSd § 138 I BGB anzusehen und damit nichtig sind.
Deswegen: § 812 I 1 1.Var. (+)
Außerdem § 817 S.1 (+), da B mit der Entgegennahme des Geldes sittenwidrig handelte.
Also Herausgabe des Geleisteten nach § 817 S.1 (+)
Additions:
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CategoryWIPR1Faelle
CategoryWIPR1Faelle
Additions:
||__====Lösung====__
Anspruch A gegen B aus § 812 I 1 1.Var. auf Rückzahlung des Geldes?
etwas erlangt? (+)
durch Leistung des A? (+)
Ohne Rechtsgrund? Dieser fehlt infolge der Nichtigkeit des Vertrages, da Geschäfte über die Verschaffung von öffentlichen Ämtern und Titeln als sittenwidrig iSd § 138 I BGB anzusehen und damit nichtig sind.
Deswegen: § 812 I 1 1.Var. (+)
Außerdem § 817 S.1 (+), da B mit der Entgegennahme des Geldes sittenwidrig handelte.
Also Herausgabe des Geleisteten nach § 817 S.1 (+)
Aber: {{du przepis="§ 817 S. 2 BGB"}} (+)
{{du przepis="§ 817 S. 2 BGB"}} ist auf die allgemeine Leistungskondiktion anwendbar und beide haben sittenwidrig gehandelt.
Ergebnis: Kein Rückzahlungsanspruch aus Bereicherungsrecht
Auch ein Anspruch aus GoA kommt nicht in Frage, weil es hier an dem Fremdgeschäftsführungswillen fehlt.
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Anspruch A gegen B aus § 812 I 1 1.Var. auf Rückzahlung des Geldes?
etwas erlangt? (+)
durch Leistung des A? (+)
Ohne Rechtsgrund? Dieser fehlt infolge der Nichtigkeit des Vertrages, da Geschäfte über die Verschaffung von öffentlichen Ämtern und Titeln als sittenwidrig iSd § 138 I BGB anzusehen und damit nichtig sind.
Deswegen: § 812 I 1 1.Var. (+)
Außerdem § 817 S.1 (+), da B mit der Entgegennahme des Geldes sittenwidrig handelte.
Also Herausgabe des Geleisteten nach § 817 S.1 (+)
Aber: {{du przepis="§ 817 S. 2 BGB"}} (+)
{{du przepis="§ 817 S. 2 BGB"}} ist auf die allgemeine Leistungskondiktion anwendbar und beide haben sittenwidrig gehandelt.
Ergebnis: Kein Rückzahlungsanspruch aus Bereicherungsrecht
Auch ein Anspruch aus GoA kommt nicht in Frage, weil es hier an dem Fremdgeschäftsführungswillen fehlt.
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