Version [40536]
Dies ist eine alte Version von WIPRIILoesungMietvertragMuendlich erstellt von Jorina Lossau am 2014-06-16 08:02:58.
Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 13 - Mietvertrag Mündlich
M schließt mit V mündlich einen Mietvertrag über eine Wohnung vom 1. 9. 04 bis 31.8. 06. Ist der Vertrag wirksam? |
LösungVerstoß gegen Formerfordernis des § 550 führt entgegen § 125 nicht zur Nichtigkeit, sondern hat gem. § 550 S. 1 zur Folge dass der gültige Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt und frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfristen des § 573 c gekündigt werden kann. |
CategoryWIPR2Faelle