Revision history for WIPRIILoesungMietvertragMuendlich
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Verstoß gegen Formerfordernis des {{du przepis="§ 550 BGB"}} führt entgegen {{du przepis="§ 125 BGB"}} nicht zur Nichtigkeit, sondern hat gem. § 550 S. 1 zur Folge dass der gültige Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt und frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfristen des {{du przepis="§ 573c BGB"}} gekündigt werden kann.