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Dies ist eine alte Version von WIPRIILoesungMiethoehe erstellt von Jorina Lossau am 2014-06-16 08:14:23.
Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 14 - Miethoehe
M und V schließen schriftlich einen Mietvertrag über eine Wohnung. Die Miethöhe vereinbaren sie dabei nicht. Ist der Vertrag wirksam? |
LösungDer Vertrag ist trotz der fehlenden Vereinbarung wirksam. Die angemessene Miethöhe wird geschuldet. Begründung streitig: h.M.: §§ 315, 316 anwendbar, so dass das Gericht die Höhe der angemessenen Miete bestimmt. a.A.: entsprechend § 612 II, 632 II wird ortsübliche Miete geschuldet. |
CategoryWIPR2Faelle