Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 14 - Miethoehe
M und V schließen schriftlich einen Mietvertrag über eine Wohnung. Die Miethöhe vereinbaren sie dabei nicht. Ist der Vertrag wirksam? |
LösungDer Vertrag ist trotz der fehlenden Vereinbarung wirksam. Die angemessene Miethöhe wird geschuldet. Begründung streitig: h.M.: § 315 BGB, § 316 BGB anwendbar, so dass das Gericht die Höhe der angemessenen Miete bestimmt. a.A.: entsprechend § 612 Abs. 2 BGB, § 632 Abs. 2 BGB wird ortsübliche Miete geschuldet. |
CategoryWIPR2Faelle