Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 48 - Eigenheim
Das Ehepaar A und B erwartet Nachwuchs und zwar Zwillinge. Ihre bisherige Zweizimmerwohnung wird nach der Geburt zu klein sein. Daher beschließen A und B, ein Eigenheim zu bauen. Sie beauftragen das große Bauunternehmen U mit der schlüsselfertigen Erstellung des Hauses. U delegiert die Arbeiten an dem Haus für A und B an seinen langjährigen, stets zuverlässig arbeitenden Vorarbeiter X. Der U verlässt sich auf die Zuverlässigkeit des X und kontrolliert daher – wie üblich – die von X betreute Baustelle nicht. Am Ende einer langen Bauwoche lässt der von X geleitete Bautrupp am Freitag aus Nachlässigkeit eine Palette mit Klinkersteinen ungesichert und ohne Warnhinweis mitten auf der Zufahrt zum Baugrundstück stehen. A,der noch Freitag spät abends den Baufortschritt besichtigen will, sieht im Dämmerlicht die Palette nicht und fährt mit seinem Auto frontal hinein. A hatte dabei die Scheinwerfer nicht eingeschaltet. Das Auto, das noch einen Wert von 16.000 € hatte, hat einen Totalschaden. A erleidet erhebliche Kopfverletzungen, weil er nicht angeschnallt war. Hierfür ist eine Heilbehandlung mit Kosten von 8.000 € erforderlich. Kann A Schadensersatz von U oder X verlangen? |
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