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Wirtschaftsprivatrecht I
Struktur eines zivilrechtlichen Problems
Im Zivilrecht gelten die allgemeinen Hinweise zur Rechtsfolge einer Norm, zur Struktur usw. entsprechend. Es gelten aber auch einige Besonderheiten.
A. Hauptnormen und Hilfsnormen des Zivilrechts
In den allgemeinen Hinweisen wurden bereits die Begriffe Hauptnorm und Hilfsnorm erwähnt. Die Hauptnormen sind für den jeweiligen Problembereich diejenigen Normen, die für die Problemlösung grundlegend sind und stets als erste heranzuziehen - sie ermöglichen erst den Einstieg in die Prüfung der Frage im konkreten Fall.
Im Zivilrecht steht in der Regel eine Anspruchsprüfung im Vordergrund, weshalb als Hauptnormen die Anspruchsgrundlagen
- die "Wurzel" jeder zivilrechtlichen Struktur ist eine Hauptnorm, i. d. R. eine Anspruchsgrundlage (Beispiel: § 433 Abs. 1 BGB);
(*)
(*) ausführlich zum Anspruch und Einrede Medicus in AcP 1974, S. 313 ff.