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Literatur: Schneider/Theobald - Recht der Energiewirtschaft


Autoren: verschiedene
Titel: Recht der Energiewirtschaft. Praxishandbuch
Herausgeber: Jens-Peter Schneider, Christian Theobald
Verlag: C. H. Beck
Jahr: 2013, 4. Auflage








Aus dem Inhalt:

§ 17. Netzentgeltregulierung [Theobald/Zenke/Lange]


(Rn. 37)
§ 21 II-IV EnWG stehen im Widerspruch zu Regelungen der §§ 21a und 23a EnWG. Dies liegt daran, dass die letztgenannten Vorschriften nachträglich ins Gesetz aufgenommen, während die in § 21 EnWG anvisierten Überprüfungsverfahren nicht mehr eingeführt wurden.

(Rn. 38)
Dennoch sind die Regelungen des § 21 EnWG maßgeblich für die Auslegung der Netzentgeltverordnungen - so zum Beispiel für die Frage, welche Kosten einer effizienten Betriebsführung entsprechen oder nicht.

(Rn. 39)
Die Netzentgelte müssen so gebildet werden, dass sie nicht mehr, als Kosten einer effizienten Betriebsführung decken, aber zugleich zumindest eine hinreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals sichern. Die Verzinsung ist erst dann ausreichend, wenn Investitionen in einem Umfang gewährleistet sind, wie eine sichere Versorgung es erfordert.

(Rn. 40)
Demnach sind die Grundsätze der kostenorientierten Entgeltbildung in § 21 II-IV EnWG eine Grundlage der detaillierten Regelung in § 6 II ARegV, indem sie den gesetzlichen Rahmen der in der ARegV vorgesehenen Ermittlung der Kostenbasis für die Erlösobergrenze darstellen.

§ 18. Rechtliche Umsetzung der Anreizregulierung [Ruge]


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