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A Einleitung
Als es in den 60er und frühen 70er Jahren zur weltweiten Expansion des Hochschulwesens kam, waren die Möglichkeiten der Wissensaneignung im Vergleich zum heutigen digitalen Zeitalter noch sehr begrenzt. Wissenschaftliche Bücher und Zeitschriften waren die elementaren Lehrmittel. Diese nehmen auch heute noch eine wichtige Stellung für Studenten ein, doch mittlerweile existieren verschiedenste Varianten den eigenen Horizont zu erweitern. Dies führte mit der Zeit zu einer Ausweitung der methodischen Grenzen und zu größerer Flexibilität im Lehr - und Lernprozess.
Im Rahmen des wirtschaftsjuristischen Studiums soll die Nutzung der Lernmittel ein effizienteres Lernen garantieren.
Die modernen Innovationen müssen deshalb sinnvoll genutzt werden. (P1)
B Nützliche Lernprodukte für das wirtschaftsjuristische Studium
Es gilt zunächst den Begriff Lernprodukt zu erläutern. Da hierfür keine einschlägige Definition existiert, betrachten wir die Wörter „lernen“ und „Produkt“ im Einzelnen. Auf das Studium bezogen dient das Lernen im Grunde dazu, sich wichtiges wirtschaftsjuristisches Wissen für das spätere Berufsleben anzueignen und mit diesem am Ende jedes Semesters die Klausuren und Hausarbeiten zu meistern.
Ein Produkt dagegen ist im wirtschaftlichen Sinn ein Mittel zur Bedürfnisbefriedung.(P2)
Demnach definieren wir ein Lernprodukt als stetig erweiterbare Wissensgenerierung des Studierenden, um das Bedürfnis nach Bildung zu befriedigen, mit welcher man in der Folge seine Hochschulreife erreichen und sein späteres Berufsleben erfolgreich bewältigen kann.
Dies bedeutet auch, dass ein Lernprodukt während des Studium von unzähligen Faktoren beeinflusst wird. Hierzu gehören beispielsweise die Qualität der Zusammenarbeit mit den Professoren, die Lerntechnik des Studenten, die konstruktive Diskussion von auftretenden Problemen mit dem Stoff (z.B. in Tutorien) oder die, dem Lernenden zur Verfügung stehenden, Lernmittel. (P3) Das Themengebiet Lernprodukt bietet damit eine riesige Bandbreite, welche den Rahmen unserer Ausarbeitung sprengen würde.
Zur Vereinfachung und in Anlehnung an unsere Themenstellung beschränken wir uns deshalb auf die Präsentation von Lernmitteln als "Lernprodukte" und grenzen Lerntechniken aus.
Ein Lernmittel ist ein Hilfsprodukt des Lernenden, welche nur eine mögliche Einwirkung auf ein Lernprodukt haben. Dennoch sind sie für uns Studenten ein tagtäglicher Wegbegleiter und besitzen deshalb eine besonders hohe Priorität.
Um der Fülle an Möglichkeiten gerecht zu werden, gilt es für angehende Wirtschaftsjuristen die Lernmittel/Lernprodukte zu sondieren und individuell die passenden Lernprodukte auszuwählen.
Im Folgenden möchten wir vor allem diejenigen herausfiltern und präsentieren, welche dem Zeitgeist unserer digitalen Welt entsprechen und vielen Studenten unserer Fachrichtung möglicherweise bisher weniger vertraut sind.
Im Zeitalter von Tablet und Smartphone ist der Gang zur Bibliothek, um hier in dutzenden Büchern zu wälzen und zu recherchieren, müßig und zeitraubend.
Freilich, ist das Lesen wissenschaftlicher Werke der Grundstein für den Erfolg während des Studiums und darüber hinaus, dennoch bietet das Internet eine Vielzahl von Lernprodukten für ein wissenschaftlich fundiertes und anschauliches Lernen, Recherchieren und Nacharbeiten wirtschaftsjuristischer Thematiken.
Das Internet, als globaler Verbund von Rechnernetzen,ermöglicht es, Dokumente und digitalen Lernmedien aller Beschaffenheit per world wide web zugänglich zu machen.(1)
Welche Vorteile bietet das Lernen mit dem Internet und Multimedia ?
- Aufbereitung von Informationen
- gezielter, selbst gesteuerter Abruf der Informationen (2)
- Orts- und Zeitflexibilität
- freier Bildungszugang ohne soziologischer Ausgrenzung aufgrund von Bildungsstand, Gesundheitszustand,...
- begünstigt den Reflextions-, Produktions- und Kollaborationsprozess
- Erwerb und Verbesserung der Medienkompetenz
- Erwerb sozialer Softskills durch Online-Kommunikation (3)
Im Folgenden werden multimediale Lernprodukte vorgestellt.
Eine Datenbank ist eine auf Dauer angelegte Organisation von Daten mit dem Ziel, diese strukturiert zu speichern und zu verwalten.
Die Urheber der Datenbank besitzen den Sui-Generis-Schutz, welcher ihnen das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Weitergabe gewähren.(4)
Die Auswahl an bestehenden Datenbanken ist immens. Zu den wohl Bekanntesten zählen: Juris, Beck online und die Wissensdatenbank der Fachhochschule Schmalkalden. Ihre Handhabung wird bereits Studierenden der Fachhochschule Schmalkalden im 1. Semester nahe gelegt. Für das wirtschaftsjuristische Studium sollte man die Vielfalt der Datenbanken, als effizientes Lernprodukt, ausschöpfen. Im Folgenden werden hilfreiche Datenbanken für das wirtschaftjuristische Studium vorgestellt.
a Die Bundeszentrale für politische Bildung
Die Bundeszentrale für politische Bildung - auch kurz bpb - ist eine Plattform, deren Leitbild die Förderung des Verständnis für politische, soziale und wirtschaftliche Prozesse innerhalb Deutschlands und
weltweit ist.(5)
Die Internetseite der bpb ist ein ausgezeichnetes Lernprodukt für das wirtschaftsjuristische Arbeiten, da eine mannigfaltige Auswahl an Netzdebatten, Infografiken, aktuellen Informationen aus Recht und Politik und Übersichten für einen schnellen und effektiven Einblick in das gewünschte Themengebiet gewähren.
Die Startseite der bpb ermöglicht mittels übersichtlichen Seitenmenüs, gegliedert in Themengebieten und Obergriffen, sowie einer Stichwortsuchmaschine einen schnellen Einstieg in die zu bearbeitende Thematik des Studierenden.
Für das Studium Wirtschaftsrecht bietet das Nachschlagetool im Menü ein schnelles Auffinden von Definitionen rund um das Recht. Die bpb bedient sich hier dem online hochgeladenen Fachlexikon "Recht A-Z" des Duden Verlags. Hier sind über 1500 Stichwörter verzeichnet. Tabellen, Grafiken, Informationskästchen und Übersichten tragen zum einfachen Verständnis bei.(6)
Darüber hinaus sind besonders für das Themengebiet des Öffentlichen Rechts Gesetzestexte, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Vertrag über die Europäische Union einsehbar.
Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet auf der Menü-Seite unter dem Begriff Lernen sogenannte Spicker an. Die von der bpb gestalteten Spicker können ausgedruckt und mittels Faltanleitung zu einem kleinen Buch gebastelt werden. Das Falten dieses Lernprodukts und die eventuelle Weiterentwicklung durch eigene entwickelte Buchseiten bereitet nicht nur Spaß,sondern erleichtert vor allem das Lernen unterwegs, da der handliche Spicker in jeder Jackentasche Platz findet.
Hinterlegt sind beispielsweise Spicker über die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz und ein Überblick über die Europäische Union.(7)
Neben dem Spicker kann für das grundlegende Verständnis des Europarechts eine Zeitleiste über die Geschichte Europäische Union sich als Lernprodukt erweisen. Ein solch übersichtlicher gestalteter geschichtlicher Abriss kann im Shop der bpb unter "Falter Zeitgeschichte" kostenlos bestellt werden.(8)
Diese Lernprodukte könnten dem Studierenden für die Grundlagen des Öffentlichen Rechts einen leichten Einstieg ermöglichen.
b Jurastudent.de
Jurastudent .de ist eine Homepage, die sich in ihrem umfangreichem Angebot darin versteht, das Jurastudium durch nützliche Lernprodukte zu vermitteln und zu systematisieren. Dies kann von den Studierenden über das Onlineportal, einem Forum, einem Online - Magazin oder einem Buchkatalog wahrgenommen werden.
Das kostenlose Lernportal umfasst neben einem Definitionsverzeichnis mit Angaben der Quellen, auch Prüfungsschemata in alphabetischer Sortierung zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht.
Für Wirtschaftsrecht Studierende im zweiten Semester könnte das Schemata zum Thema Gläubigerverzug ein unerlässliches Lernprodukt sein. Die Schemata können mit Hilfe von der Homepage hochgestellten Online-Kommentaren jeweils vertieft werden. Für die Fallbearbeitung können die leading cases der Homepage benutzt werden. Hier sind die wichtigsten Fälle aus dem Öffentlichen Recht, Zivilrecht und des Strafrechts hinterlegt.
Hier findet man auch den Klassiker unter den Fällen –„ Die Trierer Weinversteigerung“.
Der Zugang zur Thematik des fehlenden Erklärungsbewusstsein einer Willenserklärung wird hier, mittels Fallhistorie, Lösungsskizze und ausformulierten Gutachten,erleichtert.(9)
Treten dennoch Unschlüssigkeiten während der Fallbearbeitung auf, kann die Community des Forums der Homepage eventuelle Fragen klären.
Wird Literatur zur Schwerpunktvertiefung oder einfach nur zum Nachlesen benötigt, können ausführliche Buchrezessionen bei der Auswahl weiterbehilflich sein.
Dann steht einer erfolgreichen Prüfung nichts mehr im Wege. Tipps und Tricks für eine richtige Klausurvorbereitung oder zu Lerntechniken können im Magazin der Plattform nachgelesen werden.
c Bundesverband der Wirtschaftsjuristen e.V.
Der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen – kurz WJFH – ist seit 2001 im Vereinsregister eingetragen und entstand aufgrund der zuwachsenden Anzahl der Studierenden des Studiengangs Wirtschaftsrecht. Ziel des Verbands ist es, Studierende und Absolventen den Austausch von Wissen und Erfahrungen über ein Netzwerk zu ermöglichen. (10)
Im Vergleich zu den zuvor vorgestellten Homepages ist hier das Leistungsangebot kostenpflichtig. Für Studenten beläuft sich der Jahresbeitrag auf erschwingliche 24,00€ jährlich. Die Anmeldung für die Community ist hingegen kostenlos.
Welche Vorteile bietet dem Studenten eine Anmeldung beim Bundesverband der Wirtschaftsjuristen?
Der Austausch mit Studierenden an anderen Hochschulen und mit Absolventen ist wohl das einschlägigste Lernprodukt, welches der Verband bietet.
Im internen Austausch können über fachliche Diskussionen und Hilfestellungen, Lernanreize und Lernerfolge gefördert werden. Desweiteren können die im Newsletter des Bundesverbandes erscheinenden Aufsätze zu aktuellen Rechtsproblemen den fachlichen Horizont erweitern.
Die heutige Zeit ist primär geprägt durch die dauerhafte Nutzung unserer Smartphones. Kaum mehr weg zu denken bestimmen diese nützlichen kleinen Helfer unseren Tagesablauf maßgeblich. Ihr Ruhm führt sie bis in die Medizinbücher, wo selbst neuste Krankheitsbilder charakteristische Namensgebungen aufgrund der dauerhaften Smartphonebenutzung erhalten.
Nebst den vielen negativen Gedanken über Smartphones, nutzt fast jeder von uns sie und ist über froh über einige hilfreiche Gadgets. So zum Beispiel auch wir als Studenten können einen weiteren Vorteil daraus ziehen und die Apps zum unterstützenden Lernen heranziehen.
a Was ist eine App ?
App kommt von dem englischen Begriff "Application Software" und beschreibt im weiteren Sinne kleinere Computerprogramme, welche notwendig sein können, um eine Systemfunktionalität zu gewährleisten oder dem Endnutzer zur Unterhaltung dienen können. Desweiteren liegt der Unterschied zwischen Programm und App in der Funktion.
Ein Programm besitzt in der Regel mehrere komplexe Funktionen, wohingegen eine App sich mit der Erfüllung eines Bedürfnisses (Wetter, Taschenrechner,...) begnügt.(11)
Durch die stark gewachsene Popularität, haben sich Apps in unserer Umgangssprache etabliert und werden mit Sicherheit noch weitere Geräte in ihren Bann ziehen.
b Wo kommen Apps am Häufigsten vor?
Für uns als Endnutzer, ohne größere fachliche Kompetenz im IT-Bereich, wird mit dem Begriff "App" als Erstes eine Anwendung für unsere Smartphones suggeriert, jedoch steht uns heute ein größeres Angebot zur Verfügung.
WebApps | Sie werden hauptsächlich von Browser, wie Firefox oder Google Chrome verwendet (WOT oder Adbocker) |
Mobile Apps | Die Vielfalt an downloadbarem Material, welches über die Stores bereitgestellt wird. |
Computer Apps | Der Nutzer kann diese je nach verwendetem Betriebssystem in die normale Oberfläche integrieren |
TVApps | Beinhaltet Fernseher mit Internetanschluss. Sie bieten die Möglichkeit nahtlos zwischen TV-Programm und Online-Angebot zu wechseln und interaktive Inhalte zu genießen (12) |
Klar ist eines, eine direkte Trennung zwischen App und Programm ist nur schwer zu finden und niemand wird mit der Stirn runzeln, wenn man sagt, man hätte sich ein Programm anstatt eine App aufs Handy geladen.
c Beispiele für ausgewählte wirtschaftsjuristische Apps
Zum Test mit 40 Definitionen und 40 Quizfragen erhältlich
Ebenfalls für Basiswissen und in Ergänzung zum Lehrbuch zu nutzen
Ein direkte App zum Lernen für Jurastudenten
Nicht jedes Quiz kann uns die Millionen von Günther Jauchs Sendung "Wer wird Millionär?" einbringen, aber viele können uns dabei helfen mit Spiel und Spaß juristische, aber auch ökonomische, Aspekte leichter zu merken und erfolgreich umzusetzen.
a Spielerisch die Prüfung bestehen
Sich einem Quiz zu stellen, benötigt erst einmal Überwindung für jedermann, denn die Angst des Versagens kann immer präsent sein. Warum dann also ein Quiz machen und kann dieses uns Vorteile beim Lernen bringen oder handelt es sich nur um oberflächliche Wissensgenerierung in Kombination mit Multimediageräten?
Universelle Applikationen fördern nachweislich die Aneignung von Strategien und Methodenkompetenzen, das Geschick in der Umsetzung von Präsentationen, das verwendete Vokabular (besonders Schriftbild, Ausdruck und Grammatik) und die Bereitschaft zum Lernen selbst. Mobiles Lernen fördert somit die eigenen Kompetenzen, besonders dabei den sozialen Aspekt. Die Bereitschaft zum Austausch und zur Interaktion steigen dabei signifikant an, woraus eine erhöhte Teamfähigkeit/ Gruppenarbeit resultiert. (13)
Das Lesen von Vorteilen, verschafft jedem ein gutes Gefühl und bestätigt eigentlich nur das, was man gerne hören möchte: "Es kann nichts besseres geben, als Laptop/Smartphone/Tablet/... in der Vorlesung zu verwenden". Aber allem Guten, stehen immer Argumente gegenüber, welche nicht vernachlässigt werden dürfen und mit dem nötigen Ernst zu Rate gezogen werden müssen.
Wie auch im juristischen Handwerk, ist die Verletzung von Körper und Gesundheit nicht nur Tatbestandsmerkmal sondern kann dies auch durch die Nutzung unserer so sehr geliebten mobilen Endgeräte widerfahren. Durch das ständige tragen der Laptops oder das akkumulierte nach unten blicken auf das Smartphone bringen langfristige Haltungsschäden mit sich. Ebenfalls treten Schädigungen der Augen durch zu langes "starren" auf den flimmernden Monitor auf. Die uns bekannten "Viereckigen Augen" resultieren aus der Fokusierung auf die virtuellen Geschehnisse, wodurch das Blinzeln als feuchtigkeitsspendende Funktion aus bleibt und das Auge vertrocknet. (Quelle) Wesentlich fataler für das körperliche Wohlbefinden, spiegelt sich in der pathologischen Veränderung des Körpers durch die elektromagnetischen Wellen, welche von all diesen Geräten abgesondert werden und zu einer Elektrosensibilität führen können, wieder. Des weiteren darf nicht vergessen werden, dass im Gegensatz zu den Printmedien die elektronischen Daten bin in Sekunden unwiderruflich verloren gehen können. Ebenfalls dürfen wir nicht vergessen, dass der positive Effekt der steigenden sozialen Kompetenz nicht auf die breite Masse adaptiert werden kann. Soziale Entfremdung ist noch ein wichtiges Thema, denn die Versuchung den Lernstoff einfach an die Taskleiste zu verbannen und mit einem erfreulicheren Spiel fort zu fahren ist allgegenwärtig und würde uns aus didaktischer Sicht in eine risikobehaftete Technikdomäne schleusen. (Maxis Quelle)
b Juraquiz.de
- Das Quiz online über den Browser starten
- Die äquivalente App für das Smartphone downloaden
- Selbst ein Quiz erstellen und andere raten lassen
Gehen wir vom einfachsten Fall aus und versuchen uns als sehr gute Studenten des Wirtschaftsrechts zu beweisen und starten das Online-Quiz über unseren Browser. Hat man sich dafür entschieden, wird man zu einer Übersicht geleitet und kann sich dort den Fachbereich wählen, zu dem man geprüft werden möchte. Anschließend entscheidet man sich für einen zur Wahl stehenden Schwierigkeitsgrad, woraufhin man direkt in das Quiz startet.
Standardmäßig stehen jedem Kandidaten 60 Sekunden Bearbeitungszeit pro Frage zur Verfügung. Jede Frage bietet drei Antwortmöglichkeiten kategorisiert durch "1.),2.) und 3.)". Weiterhin bestehen Möglichkeit die Fragen mit der Hilfe von "Jokern" zu erleichtern :
- 50:50 Chance
- Die Frage überspringen
- Die Zeit Anhalten
Der 50:50 Joker bewirkt, dass eine von drei Antwortmöglichkeiten entfällt und das im Namen enthaltene Gewinnverhältnis herzustellen. Wird eine Frage falsch beantwortet, leuchtet diese rot auf. Anschließend leuchtet die richtige Antwort in grün auf. Man gelangt zur Endoberfläche, welche nochmals die falsche und richtige Antwort gegenüberstellt und dem Kandidaten die Chance eröffnet, das Quiz von vorn zu starten oder sich die Rangliste der besten Teilnehmer anzusehen.
Eine weitere Möglichkeit zur Aneignung wirtschaftsjuristischer Kenntnisse sind die Internet-Blogs.
Ein Blog (Abk. für: „Web Log“) ist eine Art Internet-Tagebuch, welches ständig aktualisiert und kommentiert wird. Für unser Studium lassen sich aus den richtig ausgewählten Blogs wertvolle Informationen, Erläuterungen und Meinungen zu verschiedensten Themen gewinnen.
Sie unterscheiden sich dabei häufig in ihrer Qualität, weshalb Vorsicht bei der Nutzung geboten ist.
Besonders haben uns hier die Seiten blog.beck.de und juristischer-gedankensalat.de überzeugt.
Das Beck-Blog offenbarte bereits beim ersten Klick eine gute Übersicht ohne nennbare Orierentierungsprobleme, da die Seite in ihrem Aufbau wie das bereits weitreichend bekannte Beck-Online organisiert ist. Im Beck-Blog bieten Experten viele interessante Artikel zu rechtlichen Fragen und Konflikten, unter anderem im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht oder Öffentlichen Recht. Da die jeweiligen Beiträge oft aktuelle Rechtsthemen bearbeiten ist dieser Blog sehr praxisnah und bietet eine neue Sicht auf Rechtsfragen, welche man als Student im zweiten Semester, am Anfang der Ausbildung, vielleicht anders einschätzen würde. Insgesamt ist das Beck-Blog eher juristisch allgemein bildend, da er eine große Bandbreite an Artikeln in vielen verschiedenen juristischen Bereichen darstellt.
Speziell für unser Studium ist das Blog juristischer-Gedankensalat sehr empfehlenswert. Die Kategorien der Seite sind stark an unserem Studiengang Wirtschaftsrecht der ersten beiden Semester ausgerichtet und bieten zu verschiedenen Fächern Informationen und Hilfe.
So findet man hier den Bereich „Zivilrecht“ mit den Unterpunkten BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, womit sich bereits Wirtschaftsprivatrecht in den ersten zwei Semestern im Stoff abgedeckt sieht.
Die Kategorie „Öffentliches Recht“, welche die Veranstaltung ÖR1 begleitet, beinhaltet die Themen Grundrechte, Staatsorganisation, Verfassungsprozessrecht sowie Verwaltungsrecht.
Die im Blog bearbeiteten Problemstellungen werden unkompliziert und greifbar erläutert. Außerdem stehen zu den Themengebieten diverse Lernmethoden und Eselsbrücken zur Verfügung, welche einem in der Klausur vor dem Falle eines ärgerlichen Blackouts bewahren können.
Unter dem Begriff „Klicktipps“ finden sich Verweise für wirtschaftsjuristisches Allerlei, welches uns beim Lernen unterstützen soll, beispielsweise Erläuterungsvideos zu schwer verständlichen Themen.
Für verdiente Pausen hat man außerdem die Möglichkeit sich durch verschiedene Freizeittipps zu stöbern.
Natürlich, gibt es viele weitere nützliche Blogs. Die Auswahl der beiden Beispiele reflektiert dabei nur unsere persönliche Empfehlung, die sich in unserer Recherche als ernsthaftes Lernprodukt präsentiert haben.
C Fazit
Die Möglichkeiten im Umgang mit den modernen Lernprodukten / Lernmitteln schier grenzenlos sind. Unsere Recherche gibt hierbei lediglich neue Denkanstöße, da den meisten Studenten nicht bewusst ist, wie vielfältig sie ihre Lernzeit nutzen können. Dabei muss jedoch jeder, sei es nun mit Quiz, App oder dem altbewährten Buch, für sich selber die optimale Lösung finden. Wichtig ist am Ende vor allem eine erfolgreiche Wissenserweiterung.
Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die Digitalisierung immer weiter voranschreitet und unsere präsentierten Lernprodukte nur der Anfang einer völlig neuen, modernen Art des Lernens sind.
(1) Kerres, in: Issing/Klimsa (Hrsg.), Teil 1 Kap. 2 S.26;
(2) Hesse, in: Issing/Stärk (Hrsg.), Bd.16 S.52;
(3) Döring, in: Issing/Klimsa (Hrsg.), Teil 2 Kap. 15 S.251-252;
(4) Wirtschaftslex..
(5) bpb
(6) bpb lexika
(7) bpb spicker
(8) bpb falter
(9) iurastudent schemata
(10) wjh
(11) giga
(12) Apps
(13) Maxis Link
(14) juraquiz
(P1) Dai Hounsell, in Enzyklopädie Erziehungswissenschaft/Huber (Hrsg.), Band 10, S.356 ff.
(P2) www.wirtschaftslexikon.gabler.de
(P3) Vgl. www.schulsport-nrw.de