Version [99914]
Dies ist eine alte Version von KlausurfallWIPR1TrikotNichtEcht erstellt von WojciechLisiewicz am 2022-04-14 17:19:35.
Fallbeispiel WIPR I
Trikot ohne echte Unterschrift
A. Lösungsskizze
Anspruch: M gegen A aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB auf Hrsg. der 80 EUR
Erworben:
A. Etwas (+)
B. Durch Leistung (+)
C. Ohne Rechtsgrund => KV!
I. VS
1. Angebot - Anzeige des A!
Anzeige = Invitatio = kein RBWille = keine WE!
2. Angebot - M Kontaktaufnahme mit A / Frage über Portal
- WE (+)
- Inhalt: Angebot (+)
- Abgabe (+)
- Zugang (+)
3. Annahme
- WE => E-Mail (+)
- Inhalt: JA? (+)
- Abgabe (+)
- Zugang (+)
3. Bindung => rechtzeitig (+)
4. Konsens => 150 II !
5. Neues Angebot? (+)
6. (erneute) Annahme (des M)
- WE => E-Mail M vom 5. 2. (+)
- Inhalt => Ja? (+)
- Abgabe (+)
- Zugang (+)
7. Bindung => rechtzeitig? => Frist bestimmt!
- 148 => (-)
- 149 ?
(1) Abgabe rechtzeitig (+)
(2) für Antragenden (A) erkennbar (+)
(3) keine Anzeige der Verspätung (+)
149 (+) => rechtzeitig = Bindung (+)
8. Konsens (+)
VS (+)
II. VI
III. Wirks.
M gegen A auf Herausgabe gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB
M könnte von A Herausgabe der 80 EUR gem. § 812 I 1, 1. Alt BGB verlangen.Dies setzt voraus, dass A etwas durch eine Leistung des M ohne Rechtsgrund erlangt hat.
B. Etwas erlangt
Am 5. 2. schreibt M dem A und gleichzeitig nimmt er eine Zahlung an A in Höhe von 80,- EUR vor. Eine Zahlung von 80 EUR ist ein etwas.
C. Durch Leistung
M zahlt hier bezogen auf einen Kaufvertrag mit A. Dies ist eine Leistung i. S. d. § 812 I 1, 1. Alt. BGB.
D. Ohne Rechtsgrund
Die Zahlung müsste ohne Rechtsgrund erfolgt sein. Als Rechtsgrund kommt hier allerdings der Kaufvertrag zwischen A und M in Betracht. Der Kaufvertrag zwischen A und M ist ein Rechtsgrund für die Zahlung, wenn dieser Vertrag geschlossen wurde, vom Inhalt her eine Zahlung von 80 EUR enthält und wirksam ist.
1. Vertragsschluss
Zwischen A und M könnte ein Vertrag geschlossen worden sein. Dafür muss ein Angebot vorliegen, dieses muss rechtzeitig angenommen worden sein. Ferner müssen beide Erklärungen inhaltlich übereinstimmen.
Zwischen A und M könnte ein Vertrag geschlossen worden sein. Dafür muss ein Angebot vorliegen, dieses muss rechtzeitig angenommen worden sein. Ferner müssen beide Erklärungen inhaltlich übereinstimmen.