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Haftung der Gemeindeorganen
Haftung polnischer Gemeinde für ihre Vertreter wegen der Schadensverursachung durch sittenwidriges Verhalten bei Vertragsverhandlung
A. Sachverhalt
Polnische Gemeinde A und deutsche gemeinde B möchten ein gemeinsames Projekt ausführen. Zu diesem Zweck haben beide 2009 Verhandlungen geführt und anschließend ihren Willen deutlich und nach außen bekundet. Die Mittel für das Projekt wurden in den Haushaltsbeschlüssen für 2009 gesichert. Anfang Februar 2010 wurde eine Ausschreibung veröffentlicht, die von der deutschen und der polnischen Gemeinde zusammen getragen werden soll. Ende Februar zieht sich die polnische Gemeinde aus dem Projekt zurück.
Deutsche Gemeinde überlegt, ob sie den Ersatz des finanziellen Aufwandes wegen des nicht loyales Verhalten der polnischen Gemeinde verlangen kann.
B. Vertragliche Ansprüche
Aus GbR
Aus Auftrag
C. Deliktische Ansprüche
1. Bestimmung des maßgeblichen Rechts
Die Kollisionsregel ergeben sich aus der Rom II-VO. Es handelt sich nicht um Akte der öffentlichen Gewalt, da.
D. Haftungsvoraussetzungen