Revision history for GewRS4GeschmMEntstehung
Deletions:
Additions:
- ähnliche Vorschriften **wie bei technischen Schutzrechten**
- gegen Beschlüsse des DPMA ist die **Beschwerde zum BPatG** möglich (§ 23 Abs. 2 GeschmMG) zulässig
- gegen dessen Beschluss kann bei Zulassung **Rechtsbeschwerde zum BGH** erfolgen ({{du przepis="§ 23 Abs. 3 GeschmMG"}})
- gegen Beschlüsse des DPMA ist die **Beschwerde zum BPatG** möglich (§ 23 Abs. 2 GeschmMG) zulässig
- gegen dessen Beschluss kann bei Zulassung **Rechtsbeschwerde zum BGH** erfolgen ({{du przepis="§ 23 Abs. 3 GeschmMG"}})
Additions:
- bei der Eintragung eines GeschmM beschränkt sich DPMA auf eine formelle Prüfung (d.h. eine **Sachprüfung findet nicht statt**)
- Zurückweisung wenn:
- Gegenstand ≠ Muster i.S.d. § 1 Nr. 1 GeschmMG
- Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten oder
- missbräuchliche Nutzung eines geschützten Zeichens (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 u 4 GeschmMG)
--> **KEINE** Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen
**Bekanntmachung**
- Eintragung in das Register wird mit einer Wiedergabe des GeschmM durch DPMA bekannt gegeben ({{du przepis="§ 20 S. 1 GeschmMG"}})
- keine Haftung für Vollständigkeit und Erkennbarkeit der Muster ({{du przepis="§ 20 S. 2 GeschmMG"}})
- mit Anmeldung kann für die Wiedergabe die **Aufschiebung der Bekanntmachung** um 30 Monate ab Anmeldetag beantragt werden
- gem. {{du przepis="§ 22 GeschmMG"}} hat jedermann Anspruch auf umfassende Einsicht in das Register (beachte Voraussetzungen der Nrn. 1-3)
- Zurückweisung wenn:
- Gegenstand ≠ Muster i.S.d. § 1 Nr. 1 GeschmMG
- Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten oder
- missbräuchliche Nutzung eines geschützten Zeichens (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 u 4 GeschmMG)
--> **KEINE** Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen
**Bekanntmachung**
- Eintragung in das Register wird mit einer Wiedergabe des GeschmM durch DPMA bekannt gegeben ({{du przepis="§ 20 S. 1 GeschmMG"}})
- keine Haftung für Vollständigkeit und Erkennbarkeit der Muster ({{du przepis="§ 20 S. 2 GeschmMG"}})
- mit Anmeldung kann für die Wiedergabe die **Aufschiebung der Bekanntmachung** um 30 Monate ab Anmeldetag beantragt werden
- gem. {{du przepis="§ 22 GeschmMG"}} hat jedermann Anspruch auf umfassende Einsicht in das Register (beachte Voraussetzungen der Nrn. 1-3)
Additions:
- Einleitung des Verfahrens zur Erlangung des Geschmacksmusterschutzes durch **schriftliche Anmeldung** bei der Geschmacksmusterstelle des DPMA ({{du przepis="§ 11 Abs. 2 GeschmMG"}})
- Anmeldung muss enthalten ({{du przepis="§ 11 Abs. 2 GeschmMG"}}):
- **Name** des Anmelders (Nr. 2)
- einen **Antrag auf Eintragung** des Geschmacksmusters (Nr. 1)
- die **Wiedergabe des Musters** (Nr. 3)
- kann durch bis zu 10 (photo)graphische Abbildungen des Musters erfolgen (§ 6 Abs. 1 S. 1 GeschmMV)
- eine **Angabe der Erzeugnisse** für die das Geschmacksmuster beansprucht wird (Nr. 4)
- //**Besonderheit:**// gem. {{du przepis="§ 12 GeschmMG"}} sind Sammelanmeldungen von bis zu 100 Mustern, die derselben Warenklasse angehören, möglich
Für Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters sind die [[http://www.dpma.de/docs/service/formulare/geschmacksmuster/r5703.pdf vorgeschriebenen Formblätter des DPMA]] zu verwenden.
- Anmeldung muss enthalten ({{du przepis="§ 11 Abs. 2 GeschmMG"}}):
- **Name** des Anmelders (Nr. 2)
- einen **Antrag auf Eintragung** des Geschmacksmusters (Nr. 1)
- die **Wiedergabe des Musters** (Nr. 3)
- kann durch bis zu 10 (photo)graphische Abbildungen des Musters erfolgen (§ 6 Abs. 1 S. 1 GeschmMV)
- eine **Angabe der Erzeugnisse** für die das Geschmacksmuster beansprucht wird (Nr. 4)
- //**Besonderheit:**// gem. {{du przepis="§ 12 GeschmMG"}} sind Sammelanmeldungen von bis zu 100 Mustern, die derselben Warenklasse angehören, möglich
Für Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters sind die [[http://www.dpma.de/docs/service/formulare/geschmacksmuster/r5703.pdf vorgeschriebenen Formblätter des DPMA]] zu verwenden.
Deletions:
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