Revision history for Fall2OeRJH
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(2) Die Abschaltung nach Abs. 1 erfolgt zwischen dem 01.01.2010 und 31.12.2015 .
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CategoryFallsammlungOeffR
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vgl. http://80.237.160.189/taris/?path=0-3&root=133
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Das Gesetz tritt noch vor den Neuwahlen in Kraft, die an die KKW-Betreiber gerichteten Verwaltungsakte können jedoch nicht mehr erlassen werden.
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Bearbeitungshinweis: auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes kommt es nur dann an, wenn sie es rechtfertigen könnte, das Gesetz nicht zu vollziehen. Also ist zunächst die Frage zu prüfen, inwiefern die Verfassungswidrigkeit der Verwaltung es ermöglicht, Gesetze zu verwerfen.
- entscheidend: {{du przepis="Art. 20 Abs. 3 GG"}} - direkte Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung und der Verwaltung - an Recht und Gesetz; also nicht direkt an die Verfassung, sondern über einfaches Recht; ein **verfassungswidriges Gesetz ist zwar grundsätzlich nichtig**, dies trifft allerdings nicht zu auf ein **Gesetz, das ein Minister für verfassungswidrig hält**.
- entscheidend: {{du przepis="Art. 20 Abs. 3 GG"}} - direkte Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung und der Verwaltung - an Recht und Gesetz; also nicht direkt an die Verfassung, sondern über einfaches Recht; ein **verfassungswidriges Gesetz ist zwar grundsätzlich nichtig**, dies trifft allerdings nicht zu auf ein **Gesetz, das ein Minister für verfassungswidrig hält**.
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- entscheidend: {{du przepis="Art. 20 Abs. 3 GG"}} - direkte Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung und die Verwaltung - an Recht und Gesetz; also nicht direkt an die Verfassung, sondern über einfaches Recht; ein **verfassungswidriges Gesetze ist grundsätzlich nichtig**, dies trifft allerdings nicht auf ein **Gesetz zu, das ein Minister für verfassungswidrig hält**.
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CategoryFallsammlung
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[[SchwerdtfegerOeRFallbearbeitung Schwerdtfeger]], Rn. 606, 656;