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Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht

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Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail unter der Adresse w-punkt-lisiewicz-at-fh-sm-punkt-de.

Sie benötigen Texte einiger Rechtsakte in der Veranstaltung:
Details unter Hilfsmittel zur Veranstaltung.

Lernmaterial
Vgl. hier.

Literaturempfehlungen
Vgl. hier.

Ausgewählte Informationen gemäß Modulhandbuch

6. Studiengang: Master-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.); Teilnahme empfohlen für das 2. Fachsemester

8. Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 4 LVS/Woche (im WS 2009/2010 = 60 LVS)

11.+12. Qualifikationsziele und Inhalte:
Teilmodul Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Die Studierenden sind mit dem komplexen Aufbau des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts vertraut und beherrschen die für die mittelständische Unternehmenspraxis relevanten Rechtsmaterien. Sie können diese im Unternehmen bzw. gegenüber Unternehmen verständlich erläutern und sind in der Lage, sich mit Behörden- und Fachvertretern auszutauschen und sich diesen gegenüber argumentativ zu behaupten. Inhaltlich im Vordergrund stehen u.a. das WTO-Übereinkommen, das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT sowie die europarechtlichen Rechtsgrundlagen für die Vergabe von Leistungen sowie die Gewährung von Subventionen.
  • Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO)
  • Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
  • Europarechtliche Rahmenbedingungen der Vergabe von Leistungen innerhalb der EU
  • Europarechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Subventionen

Teilmodul Europäisches und Internationales Unternehmensrecht
Ziel der Veranstaltung ist es, das bei grenzüberschreitender Betätigung auf Unternehmen anwendbare Recht zu vermitteln. Die Studierenden können die rechtlichen Rahmenbedingungen zutreffend beurteilen und eigenständig praxisgerechte Problemlösungen entwickeln. Sie können das erworbene Wissen selbständig erweitern, aktualisieren und den Entscheidern im Unternehmen problemorientierte Lösungsvorschläge unterbreiten. Leitschnur ihrer Entscheidung ist dabei stets das Ermöglichen und das Begleiten notwendiger Entscheidungen im Sinne einer vorausschauenden Beratung. Sie sind in der Lage, komplexe Sachverhalte, die sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ergeben, auf die
entscheidungsnotwendigen Fakten zu reduzieren und sowohl Fachvertretern als auch juristischen Laien die Hintergründe und Motivationen für anstehende Entscheidungen zu erläutern. Die Fähigkeit zur Abstraktion bzw. Reduktion auf das Entscheidungsnotwendige versetzt sie in die Lage,
Leitungsverantwortung in Unternehmen und Organisationen zu übernehmen.
  • Gegenstand und Begriff des europäischen und internationalen Unternehmensrechts
  • Sachverhalte mit Auslandsberührung (insb. Gründung, Sitzverlegung, Auflösung, Haftung)
  • Gesellschaftsrechtliche Abkommen, Verordnungen und Richtlinien auf europäischer Ebene
  • Europäisches Einheitsrecht (EWIV, SE)
  • Case Studies anhand von Entscheidungen des EuGH zum Gesellschaftsrecht


15. Prüfung und Benotung des Moduls: Klausur 120 Minuten /Hausarbeit/Referat/Präsentation
Die Form wird von den für die Veranstaltung zuständigen Lehrenden festgelegt und spätestens zum
Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.

A. Konzeption der Veranstaltung
Die Lehrveranstaltung vermittelt die Grundstrukturen des innerhalb er EU/EG geltenden Wirtschaftsrechts auf der einen sowie der internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Betätigung auf der anderen Seite. Im gleichen Umfang (Europa / international) behandelt die Veranstaltung die Regeln der Unternehmensverfassung und -gestaltung. Entlang der Gliederung der Veranstaltung werden die Grundprobleme anhand praktischer Beispiele behandelt, welche die auf dem Rechtsgebiet maßgebenden Strukturen veranschaulichen.

B. Fallbeispiele
Auch im internationalen sowie europäischen Wirtschafts- und Unternehmensrecht ist das Ziel der Lehrveranstaltung, die systematische Lösung von auf diesem Rechtsgebiet auftretenden, praktischen Probleme zu erlernen. Die Übungsfälle sind in der Gliederung verlinkt.

C. Themen für Vorträge
Im WS 2009/10 können Verträge übernommen werden zu folgenden Themen:

1. Thema 1 (vergeben)
Entscheidungen zu Bananeneinfuhren in die EG (insbesondere WT/DS27/R und WT/DS158/1)
Aufgabe: Schildern Sie die Aussagen in den o. g. Entscheidungen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Anwendung des GATT.
Erfolg: Sachverhalte der Entscheidungen sind geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidungen für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen des Verstoßes / der Zulässigkeit einer Maßnahme vor dem Hintergrund der Entscheidungen sind erläutert.

2. Thema 2
Entscheidungen Ferring (EuGH v. 22.11.2001 - Rs. C-53/00, Slg. 2001, I-9067) und Altmark Trans (EuGH v. 24.07.2003 - Rs. C-280/00, Slg. 2003, I-7747)
Aufgabe: Schildern Sie die Auswirkung der o. g. Entscheidungen auf den Prüfungsaufbau einer Beihilfe nach Art. 87 ff. EGV
Erfolg: Sachverhalte der Entscheidungen sind geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidungen für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Entscheidungen sind erläutert.

3. Thema 3
Entscheidung Steenkolenmijnen (EuGH v. 23.02.1961 - Rs. 30/59, Slg. 1961, 1, S. 42 ff.)
Aufgabe: Schildern Sie die Auswirkung der o. g. Entscheidung auf den Prüfungsaufbau einer Beihilfe nach Art. 87 ff. EGV
Erfolg: Sachverhalt der Entscheidung ist geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidung für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Entscheidung sind erläutert.

4. Thema 4
Entscheidung Halle (EuGH v. 11.01.2005 - Rs. 26/03, zugleich NZBau 2005, 111)
Aufgabe: Erklären Sie die praktische Anwendung der Grundsätze des o. g. Urteils bei öffentlicher Auftragsvergabe.
Erfolg: Sachverhalt der Entscheidung ist geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidung für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Entscheidung sind erläutert.

5. Thema 5
Entscheidung Parking Brixen (EuGH v. 13.10.2005, Rs. C-458/03)
Aufgabe: Erklären Sie die praktische Anwendung der Grundsätze des o. g. Urteils bei öffentlicher Auftragsvergabe.
Erfolg: Sachverhalt der Entscheidung ist geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidung für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Entscheidung sind erläutert.

6. Thema 6
Entscheidung ANAV (EuGH v. 06.04.2006, Rs. C-410/04)
Aufgabe: Erklären Sie die praktische Anwendung der Grundsätze des o. g. Urteils bei öffentlicher Auftragsvergabe.
Erfolg: Sachverhalt der Entscheidung ist geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidung für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Entscheidung sind erläutert.

7. Thema 7 (vergeben)
Entscheidung Centros (EuGH v. 09.03.1999 , Rs C-212/97)
Aufgabe: Nennen Sie die Rechtsfolgen und Prämissen der o. g. Entscheidung.
Erfolg: Sachverhalt der Entscheidung ist geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidung für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Entscheidung sind erläutert.

8. Thema 8 (vergeben)
Entscheidung Überseering (EuGH v. 05.11.2002 Rs. C-208/00)
Aufgabe: Nennen Sie die Rechtsfolgen und Prämissen der o. g. Entscheidung.
Erfolg: Sachverhalt der Entscheidung ist geschildert, einschlägige Regelungen sind genannt, Folgen der Entscheidung für den Fall in der Praxis sind genannt, die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Entscheidung sind erläutert.

9. Thema 9 (vergeben)
Gründung einer SE
Aufgabe: Nennen und erläutern Sie die Voraussetzungen der Gründung einer SE
Erfolg: Die Voraussetzungen der Gründung einer SE sind genannt und in ihren praktischen Wirkungen erläutert.

Die Vorträge können an folgenden Terminen abgehalten werden:
- am 15. 01. 2010 - 2 Themen (1 vergeben)
- am 22. 01. 2010 - 2 Themen (beide vergeben)
- am 29. 01. 2010 - 2 Themen
Bei weiteren Anmeldungen können weitere Termine im Januar vereinbart werden.
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