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Netznutzungsentgelte, Anreizregulierung

Fallbeispiel

A. Sachverhalt

Der Energieversorger Stromausfall (S) betreibt ein Stromnetz in der Stadt Wattenhausen und in ihrer Umgebung. Die steigenden Betriebskosten des Netzes belasten immer stärker das Finanzergebnis des Unternehmens, weshalb seine Geschäftsführung eine "Netzentgeltoffensive" eröffnet. Ziel der Maßnahmen bei S ist eine vollständige Abdeckung der Kosten des Netzbetriebes in den Netzentgelten.

Da die Netzentgelte derzeit gemäß den Regeln der sog. Anreizregulierung gebildet werden sollen, sucht die Geschäftsführung von S eine Strategie für die Unternehmensführung, damit die o. g. Ziele erreicht werden können. Deshalb fragt die Geschäftsführung:

1. Wie nach der aktuellen Rechtslage Entgelte für die Netznutzung festzulegen sind?
2. Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?

B. Lösungshinweise


1. Zu 1:
Antwort vgl. oben sowie folgende Baumstruktur.

2. Zu 2:
Da die Effizienzvorgabe nicht nur von den Kosten des Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich die Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.

Durch die Vorgabe einer festen Erlösobergrenze ergibt sich die Rendite als Residualgröße aus der Erlösobergrenze abzüglich der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten bestehen, wie schon bereits genannt, aus beeinflussbaren (anreizregulierte) und nicht beeinflussbaren Kosten. Deshalb hat das Unternehmen seine Effizienz zu erhöhen um die beeinflussbaren Kosten zu senken und somit eine höhere Rendite zu erzielen. Je schneller dabei das Unternehmen effizient wird, desto schneller und größer ist die Rendite.

Möglichkeiten zur Kostensenkung können im Bereich der Bürokratie (Verwaltung), beim Aufwand für Instandhaltung der Netze, bei Netzverlusten usw. bestehen. Insgesamt ist eine möglichst effiziente Betriebsführung anzustreben.

Dabei ist nicht zu vergessen, dass bei ordnungsgemäßer Betriebsführung eine angemessene Kapitalrendite auf jeden Fall möglich ist, weil diese bereits als ein Posten in der Kostengrundlage für die Erlösobergrenze (§ 7 StromNEV/GasNEV) vorgesehen ist.




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