Revision history for EnergieRNNEBeispiel
Additions:
CategoryFallsammlungEnR
Additions:
Eine kostenbasierte Regulierung findet nicht mehr statt, allerdings bildet die (korrekt ermittelte) Kostenbasis des Unternehmens eine Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenze und stellt damit auch die Ausgangslage für die Regulierungsvorgaben dar. Damit ist bei der Ermittlung der Kosten des Netzbetriebs eine sorgfältige Kostenanalyse zu empfehlen, damit überhaupt eine Chance besteht, die Kostendeckung mit der festgelegten Erlösobergrenze zu erreichen. Die Notwendigkeit aller Kosten muss dabei bestmöglich begründet sein.
Da die Effizienzvorgabe jedoch nicht nur von den Kosten des jeweiligen Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich, die tatsächlichen Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.
Da die Effizienzvorgabe jedoch nicht nur von den Kosten des jeweiligen Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich, die tatsächlichen Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.
Deletions:
Da die Effizienzvorgabe jedoch nicht nur von den Kosten des Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich, die tatsächlichen Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.
Additions:
Eine kostenbasierte Regulierung findet nicht mehr statt, allerdings bildet die (korrekt ermittelte) Kostenbasis des Unternehmens eine Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenze auch die Ausgangslage für die Regulierungsvorgaben. Damit ist bei der Vorlage der Kosten des Netzbetriebs eine sorgfältige Kostenanalyse zu empfehlen.
Da die Effizienzvorgabe jedoch nicht nur von den Kosten des Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich, die tatsächlichen Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.
Da die Effizienzvorgabe jedoch nicht nur von den Kosten des Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich, die tatsächlichen Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.
Deletions:
Additions:
Durch die Vorgabe einer festen Erlösobergrenze ergibt sich die Rendite als Differenz aus der Erlösobergrenze abzüglich der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten bestehen aus beeinflussbaren (anreizregulierte) und nicht beeinflussbaren Kosten. Das Unternehmen kann die Rendite nur dadurch erhöhen, dass es seine Effizienz erhöht und die beeinflussbaren Kosten senkt. Je schneller dabei das Unternehmen effizient wird, desto schneller und größer ist die Rendite.
Möglichkeiten zur Kostensenkung können im Bereich der Bürokratie (Verwaltung), beim Aufwand für Instandhaltung der Netze, bei Netzverlusten usw. bestehen. Insgesamt ist eine möglichst effiziente Betriebsführung anzustreben.
Dabei ist zu beachten, dass bei ordnungsgemäßer Betriebsführung eine angemessene Kapitalrendite auf jeden Fall möglich ist, weil diese bereits als ein Posten in der Kostengrundlage für die Erlösobergrenze (§ 7 StromNEV/GasNEV) vorgesehen ist.
Möglichkeiten zur Kostensenkung können im Bereich der Bürokratie (Verwaltung), beim Aufwand für Instandhaltung der Netze, bei Netzverlusten usw. bestehen. Insgesamt ist eine möglichst effiziente Betriebsführung anzustreben.
Dabei ist zu beachten, dass bei ordnungsgemäßer Betriebsführung eine angemessene Kapitalrendite auf jeden Fall möglich ist, weil diese bereits als ein Posten in der Kostengrundlage für die Erlösobergrenze (§ 7 StromNEV/GasNEV) vorgesehen ist.
Deletions:
Möglichkeiten zur Kostensenkung können im Bereich der Bürokratie (Verwaltung), beim Aufwand für Instandhaltung der Netze, bei Netzverlusten usw. bestehen. Insgesamt ist eine möglichst effiziente Betriebsführung anzustreben.
Dabei ist nicht zu vergessen, dass bei ordnungsgemäßer Betriebsführung eine angemessene Kapitalrendite auf jeden Fall möglich ist, weil diese bereits als ein Posten in der Kostengrundlage für die Erlösobergrenze (§ 7 StromNEV/GasNEV) vorgesehen ist.
Additions:
Da die Effizienzvorgabe nicht nur von den Kosten des Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich, die tatsächlichen Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.
Deletions:
Additions:
Die Voraussetzungen der Ermittlung der Erlösobergrenze sowie für die Netzentgelte insgesamt wurden im Artikel über die [[EnergieRAnreizregulierung Anreizregulierung]] dargestellt.
Vgl. auch [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0&subsumsession=0&root=5607 folgende Baumstruktur]].
Vgl. auch [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0&subsumsession=0&root=5607 folgende Baumstruktur]].
Deletions:
Additions:
**1. Wie nach der aktuellen Rechtslage Entgelte für die Netznutzung festzulegen sind?
2. Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?**
2. Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?**
Deletions:
2. Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?
Additions:
1. Wie nach der aktuellen Rechtslage Entgelte für die Netznutzung festzulegen sind?
2. Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?
((2)) Zu 1:
Antwort vgl. oben [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0&subsumsession=0&root=5607 sowie folgende Baumstruktur]].
((2)) Zu 2:
2. Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?
((2)) Zu 1:
Antwort vgl. oben [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0&subsumsession=0&root=5607 sowie folgende Baumstruktur]].
((2)) Zu 2:
Deletions:
1) Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?
((2)) Zu Frage 1
Antwort vgl. oben [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0&subsumsession=0&root=5607 sowie folgende Baumstruktur]] .
((2)) Zu Frage 2