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Fördermechanismen des EEG 2017
insbesondere Ausschreibungssystem für die Ermittlung der Höhe der Förderung
A. Mögliche Optionen der Förderung im EEG 2017
Wann Einspeisevergütung, wann Marktprämie wann Ausschreibung? Ein Überblick.
1. Grundlegende Informationen zu Ausschreibungen
Ausschreibungsvolumen wird durch die BNetzA festgelegt, allerdings gemäß den Vorgaben im Gesetz. Beispiel: für Photovoltaik 3x im Jahr je 200 MW (= 600 MW jährlich).
Ausschreibungsvolumen wird durch die BNetzA festgelegt, allerdings gemäß den Vorgaben im Gesetz. Beispiel: für Photovoltaik 3x im Jahr je 200 MW (= 600 MW jährlich).
Gebotswert bezieht sich in den Ausschreibungen nicht etwa auf die Marktprämie, die man für gelieferten Strom erhalten möchte, sondern auf den sog. anzulegenden Wert (MP + MW).
B. Rechtsfragen / Rechtsprobleme
C. Prüfungsaufbau
D. Fallbeispiel
Die Thematik der Ausschreibungen nach dem EEG 2017 wird im folgenden Fallbeispiel behandelt.
E. Quellen
F. Spezielle Regelungen für Ausschreibungen
Insbesondere Bürgerenergieprojekte
Zu den einzelnen Technolgien - vgl. ebenfalls Danner/Theobald, Quelle oben.
CategoryEnergierecht