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Energiekartellrecht

mit besonderer Berücksichtigung des europäischen Wettbewerbsrechts

in Bearbeitung

A. Überblick über die Thematik
Unter dem Begriff des Kartellrecht können traditionell alle Rechtsbereiche zusammengefasst werden, die sich mit Sachverhalten der Konzentration von Marktmacht befassen. Die für den Markt besonders schädlichen Erscheinungen sind demnach verboten, andere werden kontrolliert oder durch spezielle Normen flankiert, die zu einem Ausgleich der unerwünschten Konstellationen führen sollen. Insgesamt können im Bereich des Kartellrechts in etwa folgende Teilbereiche identifiziert werden:
  • Kontrolle von Zusammenschlüssen,
  • Missbrauchskontrolle,
  • Einschränkungen und Kontrolle staatlicher Beihilfen,
  • Vergaberecht.
Diese Regelungskomplexe finden sich auch in der Energiewirtschaft wieder. An dieser Stelle werden allerdings nicht alle kartellrechtlich relevanten Fragen behandelt, sondern lediglich die zwei erstgenannten - Kontrolle von Zusammenschlüssen sowie die Kontrolle der Ausübung der Marktmacht (Missbrauchskontrolle). Ein besonderer Fokus wird dabei auf Regelungen des EU-Rechts. Rechtsfragen staatlicher Beihilfen sowie des Vergaberechts in der Energiewirtschaft sind Gegenstand separater Artikel.


B. Literatur
- Klees, Energiewirtschaftsrecht Kap. 3, komplett.
- Gussone/Theobald, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 6.
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