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Revision [66847]

Last edited on 2016-04-08 09:54:33 by AnnegretMordhorst
Additions:
**__Quelle__**: [[http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/PV-Freiflaechenanlagen/Bericht_Pilotausschreibungen_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Bericht der BNetzA zu Pilotausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik-Freiächenanlagen v.13.01.2016]]


Revision [66844]

Edited on 2016-04-08 09:44:37 by AnnegretMordhorst
Additions:
In diesem Zusammenhang ist wg. der überwigenden Identität der einzelnen angesprochenen Punkte auch der [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807287.pdf Erfahrungsbericht nach § 99 EEG 2014]] zu beachten.
Deletions:
In diesem Zusammenhang ist wg. der überwigenden Identität der einzelnen angesprochenen Punkte auch der [[http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/ausschreibungsbericht-nach-99-eeg-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf Erfahrungsbericht nach § 99 EEG 2014]] zu beachten.


Revision [65330]

Edited on 2016-02-26 18:12:34 by AnnegretMordhorst
Additions:
======Bericht der BNetzA zu Pilotausschreibungen - zusammengefasst ======
Nach der Durchführung der ersten drei Ausschreibungsrunden zur Ermittlung der Förderhöhe für PV-[[EnRFreiflaechenanlageEEG Freiflächenanlagen]] gem. {{du przepis="§ 55 EEG"}} 2014 hat die BNetzA folgende Punkte als Handlungsvorschläge für die weiteren Ausschreibungsrunden in ihrem Bericht aufgenommen. Die angesprochenen Punkte verfolgen das Ziel einer Vereinfachung des weiteren Verfahrens bei den nächsten Ausschrebungsrunden. Im Einzelnen gehört hierzu:
- das Überdenken der anzuwendeten Preisregel
- das Erstrecken der PV-Ausschreibung auf weitere bauliche Anlagen
- die Verringerung der beizulegenden Dokumente wg. mangelnder Aussagekräftigkeit hinsichtlich der Reaalisierungsabschätzung wie z.B. Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- die Erhöhung der Ausschreibungsmenge durch Einrichtung eines Puffers wg. Realisierungsrisiko z.B. durch Nihtleisten der Zweitsicherheit oder mangelnder Antragstellung auf Förderberechitigung
- die Aufhebung eines Nachrückverfahrens zwecks Vermeidung einer weiteren zeitlichen Verzögerung bis zur Realisierung bei **Neu**anlagen
- der Wechsel der Ausschreibungstermine sowie das Absehen von einer Vollmachtsurkunde
Deletions:
======Bericht der BNetzA zu Pilotausschreibungen im Überblick ======
Nach der Durchführung der ersten drei Ausschreibungsrunden zur Ermittlung der Förderhöhe für PV-[[EnRFreiflaechenanlageEEG Freiflächenanlagen]] gem. {{du przepis="§ 55 EEG"}} 2014 hat die BNetzA folgende Punkte als Handlungsvorschläge für die weiteren Ausschreibungsrunden in ihrem Bericht angesprochen. Die angesprochenen Punkte verfolgen das Ziel einer Vereinfachung des weiteren Verfahrens bei den nächsten Ausschrebungsrunden.
- Überdenken der anzuwendeten Preisregel
- Erstrecken der PV-Ausschreibung auf weitere bauliche Anlagen
- Verringerung der beizulegenden Dokumente wg. mangelnder Aussagekräftigkeit hinsichtlich der Reaalisierungsabschätzung wie z.B. Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Erhöhung der Ausschreibungsmenge durch Einrichtung eines Puffers wg. Realisierungsrisiko z.B. durch Nihtleisten der Zweitsicherheit oder mangelnder Antragstellung auf Förderberechitigung
- Aufhebung eines Nachrückverfahrens zwecks Vermeidung einer weiteren zeitlichen Verzögerung bis zur Realisierung bei **Neu**anlagen
- Wechsel der Ausschreibungstermine sowie
- Absehen von einer Vollmachtsurkunde


Revision [65329]

Edited on 2016-02-26 18:09:35 by AnnegretMordhorst
Additions:
Seit April 2015 erfolgt die finanzielle Förderung für den erzeugten Strom von PV-Freiflächenanlagen durch Ausschreibungen. Das Verfahren für die Pilotausschreibungen ergibt sich aus der FFAV. Deren Ermächtigungsgrundlage findet sich in {{du przepis="§ 88 EEG"}}. Hierbei normiert die FFAV ein **bieterspezifisches **Verfahren, welches um **projektbezogene **Punkte ergänzt wird. Weitere Rechtsgrundlagen ergeben sich aus {{du przepis="§ 2 Abs. 5 EEG"}} und {{du przepis="§ 55 EEG"}}.
Deletions:
Das Verfahren für die Pilotausschreibungen ergibt sich aus der FFAV. Deren Ermächtigungsgrundlage findet sich in {{du przepis="§ 88 EEG"}}. Hierbei normiert die FFAV ein **bieterspezifisches **Verfahren, welches um **projektbezogene **Punkte ergänzt wird. Weitere Rechtsgrundlagen ergeben sich aus {{du przepis="§ 2 Abs. 5 EEG"}} und {{du przepis="§ 55 EEG"}}.


Revision [65070]

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