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Einspeisevergütung für eine kleine PV-Anlage

ein Fallbeispiel - Rechtslage 2024


Sachverhalt

A hat ein Einfamilienhaus in Schmalkalden und aus verschiedenen Gründen einen recht hohen Stromverbrauch von ca. 10.000 kWh p. a. Insbesondere betreibt er mehrere elektrische Geräte mit einer Dauerlast von ca. 500 W, zahlreiche Haushaltsgeräte und lädt auch oft sein Elektroauto (ca. 3.700 W über 6-8 Stunden zu unterschiedlichen Tageszeiten, 1-3 mal in der Woche). Der Arbeitspreis im aktuellen Stromtarif des A beträgt 25 ct/kWh, der Grundpreis 5 EUR im Monat.

Er erhält vom Handwerker H ein Angebot für eine kleine Photovoltaikan­lage, die den Stromverbrauch senken soll. Sie soll auf dem Haus des A (Satteldach Südseite) errichtet werden und eine maximale Leistung von 9 kWp aufweisen. Der Preis für die Anlage soll bei ca. 14.000 EUR inkl. Montage betragen, Stromspeicher ist nicht vorgesehen. H erklärt dabei, dass die Leistung zumindest im Sommer tagsüber für den Strombedarf ausreichen, zu Spitzenzeiten aber auf jeden Fall mehr Strom produziert wird, als nötig.

Die Bedingungen für die Sonneneinstrahlung sind bei A optimal (keine Verschattung etc. während des ganzen Tages) und die Platzverhältnisse in seinem Haus so gut, dass auch Batteriespeicher und später noch mehr Module hinzugefügt werden könnten.

Die Anlage wird voraussichtlich am 1. 12. 2024 in Betrieb genommen werden können.

Fragen

1. Kann A vom örtlichen Netzbetreiber N, an dessen Netz das Haus des A ange­schlossen ist, verlangen, dass dieser nur den überschüssigen Strom abnimmt und bezahlt?
2. Wie hoch wäre die eventuelle Vergütung für den eingespeisten Strom?
3. Wäre die Vergütung identisch, wenn die Anlage nicht am 1. 12. 2024 sondern später, am 1. 7. 2025 ans Netz angeschlossen worden wäre?
4. Ändert sich die Rechtslage, wenn A nicht nur die geplanten 9 kWp sondern auch noch weitere 9 kWp (insgesamt 18 kWp) zum gleichen Datum installieren lässt? Benötigt A dann eventuell einen anderen Stromanschluss?

Abwandlung
A überlegt, welchen bürokratischen Aufwand die PV-Anlage verursacht und einige weitere Details. Er möchte wissen, auf welche Art und Weise er die Anlage melden oder registrieren muss, welche steuerlichen Konsequenzen die Anlage hat und was insgesamt die wirtschaftlichste Nutzungsart für die Anlage ist.
  • Welche Registrierungspflichten gelten für die PV-Anlage des A, wenn er sie so wie im Grundfall beschrieben nutzen möchte?
  • Wie sollte A die Anlage im Detail konzipieren und betreiben, wenn diese den höchstmöglichen finanziellen Vorteil bringen sollte? Sollte der Strom eingespeist werden? Sollte ein Stromspeicher integriert werden?
  • Besteht die Möglichkeit, die Anlage vollständig ohne Verbindung zum Stromnetz oder zumindest ohne jegliche Einspeisemöglichkeit zu betreiben? Ist sie dann melde- oder registrierungspflichtig?
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