ich war hier: Eigentumsvorbehalt

Version [5032]

Dies ist eine alte Version von Eigentumsvorbehalt erstellt von WojciechLisiewicz am 2010-01-05 13:40:56.

 

Eigentumsvorbehalt

als Form der Kreditsicherung mit Hilfe von beweglichen Sachen

A. Einführung
Hat der Käufer einer Sache nicht die notwendigen Mittel, die Sache zu bezahlen, kann sich der Verkäufer - wenn er dennoch die Sache verkaufen will - zur Sicherung des noch nicht bezahlten Kaufpreises des Rechtsinstituts des Eigentumsvorbehalts bedienen, § 449 BGB.

B. Fallbeispiele
Die Problematik des Eigentumsvorbehalts wird mit Hilfe folgender Fallbeispiele erläutert:

C. Sonderformen des Eigentumsvorbehalts






CategoryWIPR
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki