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im Inland ?

inländisches Rechtssubjekt als Empfänger der Begünstigung als Voraussetzung des Art. 87 EGV?

Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des EGV ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch im Tatbestand des Art. 87 I EGV, dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
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