im Inland ?
inländisches Rechtssubjekt als Empfänger der Begünstigung als Voraussetzung des Art. 107 I AEUV (ex- Art. 87 EGV)?
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des AEUV (EGV) ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch im Tatbestand des Art. 87 I EGV, dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".