ich war hier: Abstraktionsprinzip

Version [81013]

Dies ist eine alte Version von Abstraktionsprinzip erstellt von RaphaelStoll am 2017-07-05 14:08:58.

 

Abstraktionsprinzip

A. Einführung


Das Abstraktionsprinzip ist von rechtswissenschaftlicher Bedeutung. Im Deutschen Zivilrecht stellt die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ein grundlegendes Prinzip dar, was gerade in Prüfungsaufgaben von hoher Relevanz ist. Deshalb ist es notwendig die Bedeutung schon zu Beginn des Studiums verinnerlicht zu haben, um einen solchen Kardinalfehler zu vermeiden. Im folgenden wird dies erläutert.

1. Klausurrelevanz


a. Definition

. Trennungsprinzip
Sachenrecht:
Grundsatz des Sachenrechts, nach dem das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft zu trennen sind. (Brockhaus Studienlexikon Recht; 3. Auflage; Seite 1168)

. Abstraktionsprinzip
Wichtiges, nicht ausdrücklich geregeltes (sondern als selbstständig vorausgesetztes) Grundprinzip des BGB, das aus dem Trennungsprinzip und dem Abstraktionsprinzip i. e. S. besteht. (Brockhaus Studienlexikon Recht; 3. Auflage; Seite 20)
Durch die Trennung eines Rechtsverhältnisses in Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft (sog. Trennungsprinzip) stellt sich die Frage nach der rechtlichen Abhängigkeit der beiden Rechtsgeschäfte.

. Verpflichtungsgeschäft

. Verfügungsgeschäft
asdf
b. Mindmap

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/Abstraktionsprinzip/Abstraktionsprinzip.JPG)

2. Fallbeispiel


WiprIFaelle
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki