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Dies ist eine alte Version von WIPRILoesungSupermarkt erstellt von Jorina Lossau am 2014-03-05 16:41:19.
Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 1 - Supermarkt
A geht in den Selbstbedienungsladen S und füllt seinen Einkaufswagen mit den im Supermarkt angebotenen Waren. An der Kasse legt A die Lebensmittel aus seinem Einkaufswagen auf das Band, welche dann von der Kassiererin K über den Scanner gezogen werden. Muss A die Lebensmittel abnehmen? |
LösungI. Anspruch des Supermarktes S gegen A aus § 433 II Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist die Einigung, also die Abgabe zweier korrespondierender Willenserklärungen. 1. Angebot des A a) ausdrückliche Erklärung (-) b) konkludente Erklärung (+) →Durch Ablage der Lebensmittel an der Kasse erklärtK, die Waren kaufen und somit einen Vertrag mit dem Supermarkt X abschließen zu wollen. 2. Annahme des Supermarktes S (+) →Dadurch, dass K die Waren über den Scanner zieht, um die Preise eintippen zu können. II. Ergebnis Der Supermarkt S kann von A Zahlung der Lebensmittel verlangen. |