Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 1 - Supermarkt
A geht in den Selbstbedienungsladen S und füllt seinen Einkaufswagen mit den im Supermarkt angebotenen Waren. An der Kasse legt A die Lebensmittel aus seinem Einkaufswagen auf das Band, welche dann von der Kassiererin K über den Scanner gezogen werden. Muss A die Lebensmittel abnehmen? |
LösungI. Anspruch des Supermarktes S gegen A aus § 433 Abs. 2 BGB Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist die Einigung, also die Abgabe zweier korrespondierender Willenserklärungen.
1. Angebot des A
a) ausdrückliche Erklärung (-)
b) konkludente Erklärung (+)
Durch Ablage der Lebensmittel an der Kasse erklärt A, die Waren kaufen und somit einen Vertrag mit dem Supermarkt S abschließen zu wollen.
2. Annahme des Supermarktes S (+)
Dadurch, dass K die Waren über den Scanner zieht, um die Preise eintippen zu können.
II. Ergebnis Der Supermarkt S kann von A Zahlung der Lebensmittel verlangen. |
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