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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 1 - Supermarkt



A geht in den Selbstbedienungsladen S und füllt seinen Einkaufswagen mit den im Supermarkt angebotenen Waren. An der Kasse legt A die Lebensmittel aus seinem Einkaufswagen auf das Band, welche dann von der Kassiererin K über den Scanner gezogen werden.

Muss A die Lebensmittel abnehmen?



Lösung


I. Anspruch des Supermarktes S gegen A aus § 433 Abs. 2 BGB

Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist die Einigung, also die Abgabe zweier korrespondierender Willenserklärungen.


1. Angebot des A


a) ausdrückliche Erklärung (-)

b) konkludente Erklärung (+)


Durch Ablage der Lebensmittel an der Kasse erklärt A, die Waren kaufen und somit einen Vertrag mit dem Supermarkt S abschließen zu wollen.


2. Annahme des Supermarktes S (+)


Dadurch, dass K die Waren über den Scanner zieht, um die Preise eintippen zu können.

II. Ergebnis

Der Supermarkt S kann von A Zahlung der Lebensmittel verlangen.











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