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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 18 - Schenkung


Als Axel gerade 14 Jahre alt ist, beschließt seineTante T nach Indien auszuwandern. Vorher will sie ihrem Neffen ihr Einfamilienhaus im Wert von 200.000 € schenken und übertragen.

Können A und T die notwendigen Verträge ohne Mitwirkung der Eltern schließen?

Abwandlung:
Wie ist die Rechtslage, wenn das Grundstück mit Hypotheken in Höhe von 100.000 € belastet ist?


Lösung


Ausgangsfall:
A ist beschränkt geschäftsfähig.
Der Vertrag ist ohne Zustimmung der Eltern zunächst unwirksam. Die Wirksamkeit könnte sich aus § 110 BGB ergeben. Das Taschengeld wurde ihm zur freien Verfügung überlassen, ein konkreter Zweck ist nicht ersichtlich.
A hat die Leistung durch Erfüllung der Leistung gem. § 362 BGB auch bereits bewirkt.

Der Vertrag ist damit von Anfang an wirksam.

Abwandlung:
Der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam, weil A dieLeistung noch nicht bewirkt hat.



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