Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 14 - Kündigung
V hat an M eine Einliegerwohnung in seinem Haus unbefristet vermietet. Anfang Mai bekommt M eine Kündigung, in der steht, dass V ihr zum Jahresende kündige, jedoch nur für den Fall, dass seine pflegebedürftige Mutter bei ihm einziehe. Ende des Jahres teilt V der M mit, dass seine Mutter tatsächlich einziehen werde. Hat M einen Anspruch auf weitere Überlassung der Mieträume? |
LösungI. Anspruch des M gegen V auf Überlassung der Mieträume gemäß § 535 Abs. 1 S. 1 BGB
1. Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist ein wirksamer Mietvertrag zwischen M und V. Ursprünglich wurde ein Mietvertrag zwischen M und V auf unbestimmte Zeit gemäß § 550 S. 1 BGB geschlossen.
S kann von V Überlassung der Mieträume verlangen. |
CategoryWIPR1Faelle