ich war hier: WIPRILoesungKuendigung

Revision history for WIPRILoesungKuendigung


Revision [37114]

Last edited on 2014-03-08 14:50:18 by AnnegretMordhorst
Additions:
**I.** Anspruch des M gegen V auf Überlassung der Mieträume gemäß {{du przepis="§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB"}}
Deletions:
**I.** Anspruch des M gegen V auf Überlassung der Mieträume gemäß § 535 Abs. 1 S.1 BGB


Revision [37113]

Edited on 2014-03-08 14:49:57 by AnnegretMordhorst
Additions:
**I.** Anspruch des M gegen V auf Überlassung der Mieträume gemäß § 535 Abs. 1 S.1 BGB
**1.** Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist ein wirksamer Mietvertrag zwischen M und V. Ursprünglich wurde ein Mietvertrag zwischen M und V auf unbestimmte Zeit gemäß {{du przepis="§ 550 S. 1 BGB"}} geschlossen.
**II.** Der Anspruch könnte durch die bedingte Kündigung und den Kündigungseintritt nach {{du przepis="§ 542 Abs. 1 BGB"}} untergegangen sein. Fraglich ist allerdings, ob die Bedingung im hier vorliegenden Fall zulässig ist. Grundsätzlich dürfen Rechtsgeschäfte von einer Bedingung abhängig gemacht werden. Bei der Kündigung handelt es sich jedoch um ein Gestaltungsrecht, welches nur unbedingt vorgenommen werden darf. Einebedingte Kündigung ist somit unzulässig und mithin ist die Kündigung unwirksam.
Deletions:
**I.** Anspruch des M gegen V auf Überlassung der Mieträume gemäß § 535 I 1 BGB
**1.** Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist ein wirksamer Mietvertrag zwischen M und V. Ursprünglich wurde ein Mietvertrag zwischen M und V auf unbestimmte Zeit gemäß § 550 1 BGB geschlossen.
**II.** Der Anspruch könnte durch die bedingte Kündigung und den Kündigungseintritt nach § 542 I BGB untergegangen sein. Fraglich ist allerdings, ob die Bedingung im hier vorliegenden Fall zulässig ist. Grundsätzlich dürfen Rechtsgeschäfte von einer Bedingung abhängig gemacht werden. Bei der Kündigung handelt es sich jedoch um ein Gestaltungsrecht, welches nur unbedingt vorgenommen werden darf. Einebedingte Kündigung ist somit unzulässig und mithin ist die Kündigung unwirksam.


Revision [37027]

Edited on 2014-03-07 17:16:22 by AnnegretMordhorst
Additions:
----
CategoryWIPR1Faelle


Revision [36945]

Edited on 2014-03-06 16:36:51 by Jorina Lossau
Additions:
||__====Lösung====__
**I.** Anspruch des M gegen V auf Überlassung der Mieträume gemäß § 535 I 1 BGB
**1.** Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist ein wirksamer Mietvertrag zwischen M und V. Ursprünglich wurde ein Mietvertrag zwischen M und V auf unbestimmte Zeit gemäß § 550 1 BGB geschlossen.

**II.** Der Anspruch könnte durch die bedingte Kündigung und den Kündigungseintritt nach § 542 I BGB untergegangen sein. Fraglich ist allerdings, ob die Bedingung im hier vorliegenden Fall zulässig ist. Grundsätzlich dürfen Rechtsgeschäfte von einer Bedingung abhängig gemacht werden. Bei der Kündigung handelt es sich jedoch um ein Gestaltungsrecht, welches nur unbedingt vorgenommen werden darf. Einebedingte Kündigung ist somit unzulässig und mithin ist die Kündigung unwirksam.
S kann von V Überlassung der Mieträume verlangen.
||
Deletions:
**>>[[WIPRILoesungKuendigung Zur Lösung]]>>**


Revision [36944]

The oldest known version of this page was created on 2014-03-06 16:33:41 by Jorina Lossau
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki