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Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 35 - Imbiss
Der Berliner B macht Urlaub im Rheinland und bestellt in einem Kölner Imbiss einen „Halven Hahn“. Man serviert ihm ein Käsebrötchen. Als B im Reiseführer nachliest, erkennt er seinen Irrtum. Kann er anfechten? |