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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 21 - Elektroladen


Mit 17 Jahren entschließt Axel sich für den Weg indie Selbstständigkeit. Er fragt seine Eltern, ob diese in die geplante Eröffnung eines Elektroladens einwilligen würden. Seine Eltern meinen jedoch, dass könnten sie nicht allein entscheiden.

Rechtslage?

Abwandlung: Nach Einholung aller erforderlichen Genehmigungen will Axel nun einen Kredit aufnehmen und Geschäftsräume anmieten. Kann er die Geschäfte selbständig abschließen?


Lösung


Ausgangsfall:

Die Eltern dürfen dem A nicht eigenmächtig ihre Einwilligung zum Betrieb eines Erwerbsgeschäftes erteilen. Sie bedürfen dazu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, § 112 Abs. 1 BGB.

Abwandlung:
Wird die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes erteilt, erstreckt sich die volle Geschäftsfähigkeit des A auf alle Geschäfte, die der Betrieb des Erwerbsgeschäftes mit sich bringt, § 112 Abs. 1 BGB. Die Anmietung der Geschäftsräume ist insofern unproblematisch.
Die volle Geschäftsfähigkeit bezieht sich jedoch nicht auf Geschäfte, zu denen der gesetzliche Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf. A kann also keinen Kredit aufnehmen, da seine Eltern, sofern sie das Geschäft für ihn vornehmen wollten, selbst der vormundschaftlichen Genehmigung bedürften, § 112 Abs. 1 S. 2 BGB, § 1643 Abs. 1 BGB, § 1822 Nr. 8 BGB.













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