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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 22 - Hochwasser



U hat für B in einem Schloss Elektroarbeiten zu einem wesentlichen Teil ausgeführt. Seine Arbeiten werden durch ein Hochwasser zerstört. Er verlangt Bezahlung mit der Begründung, B habe nicht für ausreichenden Hochwasserschutz gesorgt.



Lösung


Anspruch des U auf Bezahlung aus § 631 Abs. 1
Untergegangen wg. § 326 Abs. 1 wg. Unmöglichkeit der Fertigstellung?
Nicht, wenn B die Preisgefahr trägt
Nach § 645? Direkt nicht anwendbar.
Analog?
Ja. Vergleichbares Risiko, da B durch zurechenbaresVerhalten den Untergang verursacht hat.
Folge: Vergütungsanspruch beschränkt auf die erbrachte und zerstörte Leistung













CategoryWIPR2Faelle
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