Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 22 - Hochwasser
U hat für B in einem Schloss Elektroarbeiten zu einem wesentlichen Teil ausgeführt. Seine Arbeiten werden durch ein Hochwasser zerstört. Er verlangt Bezahlung mit der Begründung, B habe nicht für ausreichenden Hochwasserschutz gesorgt. |
LösungAnspruch des U auf Bezahlung aus § 631 Abs. 1 BGB Untergegangen wg. § 326 Abs. 1 BGB wg. Unmöglichkeit der Fertigstellung? Nicht, wenn B die Preisgefahr trägt Nach § 645 BGB? Direkt nicht anwendbar. Analog? Ja. Vergleichbares Risiko, da B durch zurechenbaresVerhalten den Untergang verursacht hat. Folge: Vergütungsanspruch beschränkt auf die erbrachte und zerstörte Leistung |
CategoryWIPR2Faelle