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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 25 - Unterschrift


X ist Eigentümer eines Häuserblocks, in dem 250 Mietparteien wohnen. Weil er den Häuserblock abreißen will und dort einen Supermarkt errichten lassen will, verfasst er für alle Mieter entsprechende Kündigungsschreiben. Er ist allerdings zu faul, um sie alle selbst zu unterschreiben und lässt von seiner Sekretärin seine Originalunterschrift in den Computer einscannen und druckt die Kündigungsschreiben dann mit der eingescannten Unterschrift aus und verschickt sie an die Mieter.

Sind die Kündigungen wirksam ?









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