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Revision [100311]

Last edited on 2022-11-09 09:41:29 by WojciechLisiewicz
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Revision [13943]

Edited on 2012-02-23 15:59:15 by WojciechLisiewicz
Additions:
Wie diese Frage (wo gehört das Problem in der Gesamtstruktur hin?) zu beantworten ist, wurde bereits oben erläutert - die Rechtsfolge entscheidet darüber. Anders ausgedrückt kann ich auch sagen, dass der kleinste Bestandteil einer jeden rechtlichen Struktur das Begriffspaar __Rechtsfolge - Voraussetzungen__ ist.
Deletions:
Wie diese Frage (wo gehört das Problem in der Gesamtstruktur hin?) zu beantworten ist, wurde bereits oben erläutert - die Rechtsfolge entscheidet darüber. Anders ausgedrückt kann ich auch sagen, dass der kleinste Bestandteil einer jeden rechtlichen Struktur der Begriffspaar __Rechtsfolge - Voraussetzungen__ ist.


Revision [13942]

Edited on 2012-02-23 15:17:43 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die nachstehende Skizze schildert dies grafisch:
Deletions:
Die nachstehende schildert dies grafisch:


Revision [13900]

Edited on 2012-02-23 08:13:25 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die im Zusammenhang mit dem [[WIPR1Einfuehrung Beispiel 1]] dargestellten Bestandteile des {{du przepis="§ 823 BGB"}} deuten bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern einer durchaus komplexen Struktur folgen muss. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des {{du przepis="§ 823 BGB"}} mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verzweigungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Deshalb kann man sagen, dass das juristische Denken ein Denken in Strukturen ist.
Deletions:
Die im Zusammenhang mit dem __Beispiel 1__ [[WIPR1Einfuehrung hier]] dargestellten Bestandteile des {{du przepis="§ 823 BGB"}} deuten bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern einer durchaus komplexen Struktur folgen muss. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des {{du przepis="§ 823 BGB"}} mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verzweigungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Deshalb kann man sagen, dass das juristische Denken ein Denken in Strukturen ist.


Revision [13866]

Edited on 2012-02-22 17:39:39 by WojciechLisiewicz
Additions:
<<**Kontrollfragen**
Betrachten Sie die Vorschrift des {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}}.
- was sind die einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzes gemäß dieser Vorschrift?
- in welchem Verhältnis steht {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} zu {{du przepis="§ 276 BGB"}}?
- in welchem Zusammenhang mit {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} könnte {{du przepis="§ 227 BGB"}} gesehen werden?
<<::c::


Revision [13847]

Edited on 2012-02-22 11:52:31 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [13846]

Edited on 2012-02-22 11:52:18 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [13845]

Edited on 2012-02-22 11:52:05 by WojciechLisiewicz
Additions:
Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage muss ich stets überlegen, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" sie relevant ist.<<::c::
Der Einstieg in die Rechtswissenschaft aus einem praktischen Blickwinkel sollte über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.<<::c::
<<**Also:**
Der Schlüssel zum Privatrecht ist das Denken in Ansprüchen bzw. Anspruchsgrundlagen. Der juristische Anfänger sollte zunächst einmal versuchen a) den allgemeinen Anspruchsaufbau zu verstehen und b) die in der Praxis möglichen Ansprüche zu identifizieren.<<::c::
Deletions:
__Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage muss ich stets überlegen, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" sie relevant ist.__<<::c::
__Der Einstieg in die Rechtswissenschaft aus einem praktischen Blickwinkel sollte über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.__<<::c::


Revision [13844]

Edited on 2012-02-22 11:42:27 by WojciechLisiewicz
Additions:
==== WIPR I - Einführung in die juristische Methodik ====
== Juristische Struktur und ihre Bedeutung für die Praxis ==
Die im Zusammenhang mit dem __Beispiel 1__ [[WIPR1Einfuehrung hier]] dargestellten Bestandteile des {{du przepis="§ 823 BGB"}} deuten bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern einer durchaus komplexen Struktur folgen muss. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des {{du przepis="§ 823 BGB"}} mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verzweigungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Deshalb kann man sagen, dass das juristische Denken ein Denken in Strukturen ist.
Wird von einem Juristen verlangt, dass er einen Fall aus der Praxis **systematisch** prüft, so bedeutet dies gerade eine konsequente Befolgung der Struktur unter Beachtung ihrer inneren Logik (wie bereits oben erwähnt: in aller Regel ist dies eine reine Aussagenlogik). Sofern im konkreten Fall zum Beispiel die Frage nach einem Anspruch gestellt wird, kann eine sehr vereinfachte, grobe Struktur der Fallprüfung wie folgt aussehen:
1) im ersten Schritt ist zu überlegen, ob der Anspruchsteller einen Anspruch erworben hat
1) dann stellt sich die Frage, inwiefern der Anspruchsteller seinen erworbenen Anspruch **nicht** verloren hat
1) zum Schluss ist die Frage zu stellen, inwiefern ein vorhandener und dem Anspruchsteller zustehender Anspruch auch gerichtlich durchsetzbar ist (Problem der Verjährung etc.)
Die nachstehende schildert dies grafisch:
<<**Wichtig:**
__Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage muss ich stets überlegen, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" sie relevant ist.__<<::c::
Wie diese Frage (wo gehört das Problem in der Gesamtstruktur hin?) zu beantworten ist, wurde bereits oben erläutert - die Rechtsfolge entscheidet darüber. Anders ausgedrückt kann ich auch sagen, dass der kleinste Bestandteil einer jeden rechtlichen Struktur der Begriffspaar __Rechtsfolge - Voraussetzungen__ ist.
Die Formulierung "komplex" und "nicht linear" als Bezeichnungen für die Struktur der Rechtsordnung wurden bereits oben erwähnt. Ein simples Rezept, wie die Rechtsordnung leicht verstanden werden kann, gibt es nicht. Und es ist richtig, dass die Komplexität der gegenwärtigen Rechtsordnungen - und durchaus zu Recht wird an dieser Komplexität Kritik geübt (vgl. z. B. [[KirchhofGesetzDerHydra Kirchhof, Das Gesetz der Hydra]]) uns vor große Herausforderung stellt, den Überblick nicht vollkommen zu verlieren. Die Beherrschung des juristischen Handwerks ist aber auch angesichts der Menge und Komplexität durchaus möglich, wenn die Aufgabe des Juristen in den jeweiligen Rechtsgebieten klar ist. Und die Aufgabe ist es, Antwort auf konkrete Fragen aus der Praxis zu geben - logisch und plausibel. Diese Fragen können nicht alle empirisch ermittelt werden, weil jeder neue Einzelfall eine neue Frage hervorbringen kann. Sie können aber zumindest in ihren groben Zügen vorhergesehen werden, weshalb eine Überlegung darüber, **was für Fragen in einem bestimmten Rechtsgebiet überhaupt auftreten können** die zu beherrschende Rechtsmaterie erheblich überschaubarer macht.
<<**Kurz:**
__Der Einstieg in die Rechtswissenschaft aus einem praktischen Blickwinkel sollte über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.__<<::c::
Für das Privatrecht ist der Einstieg - im Gegensatz zum öffentlichen Recht, zum Europa- oder Völkerrecht etc. - sehr einfach. Im Grunde genommen stellt sich vor dem Hintergrund kontradiktorischer Rechtsverhältnisse des Privatrechts die Frage fast immer **nach einem Anspruch** oder danach, ob eine der Voraussetzungen eines Anspruchs erfüllt ist (Vertrag wirksam? Vertrag geschlossen? Gestaltungsrecht gegeben?). Sofern mir die wichtigsten möglichen Ansprüche in ihrer Struktur so weit bekannt sind, dass ich sie in der Praxis prüfen kann, kann ich behaupten, dass ich das Privatrecht verstehe und beherrsche.
Und auch abgesehen davon, dass es verschiedene Arten und Gruppen von Ansprüchen geben kann - für alle gilt in gewissen Grenzen immer ein und derselbe Prüfungsaufbau. Er ist sicherlich recht komplex und nicht auf Anhieb, intuitiv zu erfassen. Der Aufwand jedoch, diesen zu erlernen lohnt sich - über den Anspruchsaufbau erhält man Zugang zu einem kompletten Rechtsgebiet!
Deletions:
==== Juristische Struktur und ihre Bedeutung für die Praxis ====
Die im [[WIPR1Einfuehrung Zusammenhang mit § 823 BGB]] dargestellte Abbildung deutet bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern gemäß einer durchaus komplexen Struktur erfolgen muss. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des {{du przepis="§ 823 BGB"}} mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verästelungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Deshalb kann man sagen, dass das juristische Denken ein Denken in solchen Strukturen ist.
Wird von einem Juristen verlangt, dass er einen Fall aus der Praxis **systematisch** prüft, so bedeutet dies gerade eine konsequente Befolgung der Struktur unter Beachtung ihrer inneren Logik (wie bereits oben erwähnt: meist ist es eine reine Aussagenlogik). Sofern im konkreten Fall zum Beispiel die Frage nach einem Anspruch gestellt wird, kann eine sehr vereinfachte, grobe Struktur der Fallprüfung wie folgt aussehen:
**Kurz:**
__Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage überlege stets, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" ist sie relevant.__
Wie diese Frage (wo gehört das Problem in der Gesamtstruktur hin?) zu beantworten ist, wurde bereits oben erläutert - die Rechtsfolge entscheidet darüber. Anders ausgedrückt kann man auch sagen, dass der kleinste Bestandteil einer jeden rechtlichen Struktur der Begriffspaar __Rechtsfolge - Voraussetzungen__ ist.
Die Formulierung "komplex" und "nicht linear" als Bezeichnungen für die Struktur der Rechtsordnung wurden bereits oben erwähnt. Ein simples Rezept, wie die Rechtsordnung leicht verstanden werden kann, gibt es nicht. Und es ist richtig, dass die Komplexität der gegenwärtigen Rechtsordnungen - und durchaus zu Recht wird an dieser Komplexität Kritik geübt (*) - uns vor eine große Herausforderung stellt. >>(*) Vgl. z. B. [[KirchhofGesetzDerHydra Kirchhof, Das Gesetz der Hydra]]>>Die Beherrschung zumindest des juristischen Handwerks ist aber durchaus möglich, wenn die Aufgabe des Juristen in den jeweiligen Rechtsgebieten klar ist. Und diese Aufgabe ist, Antwort auf konkrete Fragen aus der Praxis zu erteilen - logisch, plausibel und überzeugend. Diese Fragen können nicht immer alle empirisch genannt werden. Sie können aber zumindest größtenteils vorhergesehen werden, weshalb eine Überlegung darüber, **was für Fragen in einem bestimmten Rechtsgebiet überhaupt auftreten können** die zu beherrschende Rechtsmaterie erheblich überschaubarer macht.
**Kurz:**
__Der Einstieg in die praktische Rechtswissenschaft müsste über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.__
Für das Zivilrecht ist der Einstieg - im Gegensatz zum öffentlichen Recht, zum Europa- oder Völkerrecht etc. - sehr einfach. Im Grunde genommen stellt sich die Frage fast immer nach einem Anspruch oder danach, ob eine der Voraussetzungen eines Anspruchs erfüllt ist (Vertrag wirksam? Vertrag geschlossen? Gestaltungsrecht gegeben?). Sofern die wichtigsten möglichen Ansprüche einem Juristen in ihrer Struktur so weit bekannt sind, dass er sie in der Praxis prüfen kann, kann dieser Jurist behaupten, dass er das Zivilrecht beherrscht.
Und auch abgesehen davon, dass es verschiedene Arten und Gruppen von Ansprüchen geben kann - für alle gilt in gewissen Grenzen immer ein und derselbe Prüfungsaufbau. Er ist komplex und nicht einfach zu verstehen. Der Aufwand, diesen zu erlernen lohnt sich jedoch - auf diese Weise kann man ein komplettes Rechtsgebiet erlernen!


Revision [12118]

Edited on 2011-10-14 21:16:08 by WojciechLisiewicz
Additions:



Revision [12117]

Edited on 2011-10-14 21:15:53 by WojciechLisiewicz
Additions:
**Kurz:**
__Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage überlege stets, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" ist sie relevant.__
**Kurz:**
__Der Einstieg in die praktische Rechtswissenschaft müsste über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.__
Deletions:
**Kurz:**
__Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage überlege stets, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" ist sie relevant.__
**Kurz:**
__Der Einstieg in die praktische Rechtswissenschaft müsste über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.__


Revision [12116]

Edited on 2011-10-14 21:15:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die im [[WIPR1Einfuehrung Zusammenhang mit § 823 BGB]] dargestellte Abbildung deutet bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern gemäß einer durchaus komplexen Struktur erfolgen muss. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des {{du przepis="§ 823 BGB"}} mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verästelungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Deshalb kann man sagen, dass das juristische Denken ein Denken in solchen Strukturen ist.
Wird von einem Juristen verlangt, dass er einen Fall aus der Praxis **systematisch** prüft, so bedeutet dies gerade eine konsequente Befolgung der Struktur unter Beachtung ihrer inneren Logik (wie bereits oben erwähnt: meist ist es eine reine Aussagenlogik). Sofern im konkreten Fall zum Beispiel die Frage nach einem Anspruch gestellt wird, kann eine sehr vereinfachte, grobe Struktur der Fallprüfung wie folgt aussehen:
- jede Norm,
- jedes Fallbeispiel,
- jede Aussage in der Literatur,
- jede sonstige juristische Betätigung
__Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage überlege stets, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" ist sie relevant.__
Wie diese Frage (wo gehört das Problem in der Gesamtstruktur hin?) zu beantworten ist, wurde bereits oben erläutert - die Rechtsfolge entscheidet darüber. Anders ausgedrückt kann man auch sagen, dass der kleinste Bestandteil einer jeden rechtlichen Struktur der Begriffspaar __Rechtsfolge - Voraussetzungen__ ist.
Die Formulierung "komplex" und "nicht linear" als Bezeichnungen für die Struktur der Rechtsordnung wurden bereits oben erwähnt. Ein simples Rezept, wie die Rechtsordnung leicht verstanden werden kann, gibt es nicht. Und es ist richtig, dass die Komplexität der gegenwärtigen Rechtsordnungen - und durchaus zu Recht wird an dieser Komplexität Kritik geübt (*) - uns vor eine große Herausforderung stellt. >>(*) Vgl. z. B. [[KirchhofGesetzDerHydra Kirchhof, Das Gesetz der Hydra]]>>Die Beherrschung zumindest des juristischen Handwerks ist aber durchaus möglich, wenn die Aufgabe des Juristen in den jeweiligen Rechtsgebieten klar ist. Und diese Aufgabe ist, Antwort auf konkrete Fragen aus der Praxis zu erteilen - logisch, plausibel und überzeugend. Diese Fragen können nicht immer alle empirisch genannt werden. Sie können aber zumindest größtenteils vorhergesehen werden, weshalb eine Überlegung darüber, **was für Fragen in einem bestimmten Rechtsgebiet überhaupt auftreten können** die zu beherrschende Rechtsmaterie erheblich überschaubarer macht.
__Der Einstieg in die praktische Rechtswissenschaft müsste über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.__
Deletions:
Die im [[WIPR1Einfuehrung Zusammenhang mit § 823 BGB]] dargestellte Abbildung deutet bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern gemäß einer durchaus komplexen Struktur erfolgen muss. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des {{du przepis="§ 823 BGB"}} mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verästelungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Das Denken in diesen Strukturen ist - zumindest aus Sicht des Autors - juristisches Denken.
Wird von einem Juristen verlangt, dass er einen Fall aus der Praxis **systematisch** prüft, so bedeutet dies gerade eine konsequente Befolgung der Struktur unter Beachtung ihrer internen Logik (wie bereits oben erwähnt, meist der reinen Aussagenlogik). Sofern im konkreten Fall die Frage nach einem Anspruch gestellt wird, kann eine sehr vereinfachte, grobe Struktur der Fallprüfung wie folgt aussehen:
- jede Norm,
- jedes Fallbeispiel,
- jede Aussage in der Literatur,
- jede sonstige juristische Betätigung
__Bei der Lektüre einer beliebigen juristischen Aussage überlege stets, welche Bedeutung diese für die Gesamtstruktur hat, für welche "Äste" des juristischen "Baumes" ist sie relevant.__
Wie diese Frage (wo gehört das Problem in der Gesamtstruktur hin?) zu beantworten ist, wurde bereits oben erläutert - die Rechtsfolge entscheidet darüber. Auf der anderen Seite kann man auch feststellen, dass der kleinste Bestandteil einer jeden rechtlichen Struktur der Begriffspaar Rechtsfolge - ihre Voraussetzungen ist.
Die Formulierung "komplex" und "nicht linear" als Bezeichnungen für die Struktur der Rechtsordnung wurden bereits oben erwähnt. Dies lässt kaum Hoffnung zu auf ein simples Rezept, die Rechtsordnung zu verstehen. Und es ist richtig, dass die Komplexität der gegenwärtigen Rechtsordnungen - und durchaus zu Recht wird an dieser Komplexität Kritik geübt (*) - kaum ohne Mühe bewältigt werden kann. >>(*) Vgl. z. B. [[KirchhofGesetzDerHydra Kirchhof, Das Gesetz der Hydra]]>>Die Beherrschung zumindest des juristischen Handwerks ist wesentlich einfacher, wenn die Aufgabe eines jeden Juristen in den jeweiligen Rechtsgebieten klar ist. Und die Aufgabe ist, Antwort auf konkrete Fragen aus der Praxis zu erteilen - logisch, plausibel und überzeugend. Diese Fragen können nicht immer alle empirisch genannt werden. Sie können aber zumindest größtenteils deduktiv vorhergesehen werden, weshalb eine Überlegung darüber, **was für Fragen in einem bestimmten Rechtsgebiet überhaupt auftreten können** die zu beherrschende Rechtsmaterie erheblich überschaubarer macht.
__Der Einstieg in die praktische Rechtswissenschaft müsste über die Ermittlung aller denkbaren Fragen oder Fragekategorien erfolgen. Sind die denkbaren Fragen identifiziert, müssen sie analysiert und mit Hilfe der geltenden Rechtssätze (Vorschrift, Rechtsprechung) oder der Literaturmeinung in einer Struktur abgebildet werden, die eine Lösung aller denkbaren Sachverhalte ermöglicht.__


Revision [12115]

Edited on 2011-10-14 21:04:17 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die im [[WIPR1Einfuehrung Zusammenhang mit § 823 BGB]] dargestellte Abbildung deutet bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern gemäß einer durchaus komplexen Struktur erfolgen muss. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des {{du przepis="§ 823 BGB"}} mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verästelungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Das Denken in diesen Strukturen ist - zumindest aus Sicht des Autors - juristisches Denken.
Deletions:
Die im Zusammenhang mit ""§ 823 BGB"" dargestellte Abbildung deutet bereits an, dass die Prüfung der Frage eines Schadensersatzes nicht trivial ist, sondern die Prüfung einer durchaus komplexen Struktur erfordern kann. Aus vielen Gründen ist es nicht möglich, die Problematik des ""§ 823 BGB"" mit einer einfachen Liste von Fragen und Antworten abzubilden. Auch eine lange Liste würde das Problem nicht angemessen lösen - denn die Rechtswissenschaft ist - wie das von ihr erfasste Leben auch - **nicht linear**. Die juristischen Fragen können nur in Form einer logischen **Struktur** abgebildet werden, die mit ihren Verästelungen und Verbindungen eher einer Baumstruktur ähnelt als einer linearen Checkliste bzw. einem Schema. Und diese Struktur mit ihren zusammenhängenden Rechtsinstituten, Definitionen sowie mit der zwischen ihnen herrschenden Logik ist das, was eine verlässliche Konstruktion der Rechtsordnung ermöglicht. Das Denken in diesen Strukturen ist - zumindest aus Sicht des Autors - juristisches Denken.


Revision [12114]

Edited on 2011-10-14 19:11:15 by WojciechLisiewicz [Bilddatei ergänzt]
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Revision [12113]

Edited on 2011-10-14 19:10:40 by WojciechLisiewicz [Bilddatei ergänzt]
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Revision [12111]

The oldest known version of this page was created on 2011-10-14 19:09:35 by WojciechLisiewicz [Bilddatei ergänzt]
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